Arbeitsrecht (Fach) / Ohne Arbeit kein Lohn (Lektion)

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  • Woraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer, der nicht gearbeitet hat, die Arbeitsleistung nicht mehr verlangen kann? Die Arbeitsleistung ist ein absolutes Fixgeschäft, so dass Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB eintritt.
  • Woraus folgt der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn"? Aus der Anwendung des § 326 I 1 BGB, wonach die Gegenleistung bei Unmöglichkeit der Leistung erlischt.
  • Welche Ausnahmen von dem Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" kennst Du? - Unmöglichkeit vom Arbeitgeber zu vertreten, § 326 II 1 1. BGB - Annahmeverzug des Arbeitgebers, § 615 S. 1 BGB - Lehre vom Betriebsrisiko, § 615 S. 3 BGB - Vorübergehende Verhinderung, § 616 BGB - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, §§ 3 ff. EFZG - BUrlG - § 11 MuSchG - Betriebsratstätigkeit, § 37 II BetrVG
  • Nenne ein Beispiel für eine Betriebsstörung! Computerausfall.
  • Was sind die Voraussetzungen der Lehre vom Betriebsrisiko? I. Arbeitsvertrag II. Betriebsstörung III. Von keiner Seite zu vertreten IV. Keine abweichende Vereinbarung
  • Welche Grundsätze greifen bei Auftragsmangel? Die Grundsätze der Lehre vom Wirtschaftsrisiko.
  • Was ist die Rechtsfolge der Lehre vom Betriebsrisiko? "Lohn ohne Arbeit" (Ausnahme zu § 326 II 1 BGB).
  • In welchen Fällen ist die Heranziehung der Lehre vom Betriebsrisiko ausgeschlossen? - Existenzgefährdung des Arbeitgebers - Im Arbeitskampf