Strafrecht AT (Fach) / Fall 7 Schulhof §222 (Lektion)
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- objektive Sorgfaltspflichtverletzung ist das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
- Objektive Vorhersehbarkeit Die Möglichkeit des Erfolgseintritts zum Zeitpunkt der Handlung muss nach allgemeiner Lebenserfahrung erkennbar sein.
- Subjektive Fahrlässigkeit stellt auf die individuelle Erkennbarkeit der objektiven Sorgfaltspflicht und Vorhersehbarkeit ab.
- Unglücksfall iSv §323c ist jedes plötzlich eintretende Ereignis, das die unmittelbare Gefahr eines erheblichen Schadens für andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert hervorruft.