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Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 1 (Lektion)

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  • Rahmen des Unternehmens, § 2 (1) S. 2 Das Unternehmem umfasst...   Alles Tätigkeiten des Unternehmens darin aufzählen, auch wenn diese sich erst aus späteren Sachverhalten ergeben. 
  • Vorsteuer Wenn in einem Sachverhalt etwas über eine Lieferung bzw. Sonstige Leistung an den UN steht unbedingt Stellung zum Vorsteuerabzug nehmen. 
  • Anzahlungen Istversteuerung, wenn nicht klar ist, ob die Lieferung steuerbar oder steuerpflichtig sein wird, so ist sie erstmal als steuerpflichtig zu behandeln.  Die erhaltenen Anzahlungen entstehen mit Ablauf des VAZ, da das Teilentgelt vereinnahmt wird, bevor die Leistung ausgeführt worden ist, § 13 (1) Nr. 1 S. 4. Dies erfolgt unabhängig von einer Rechnungserteilung i.S.d. § 14. Stellt sich mit der Lieferung raus, das diese steuerfrei ist, ist die Umsatzsteuer gem. § 17 (1) S. 1 i.V.m. (1) S. 7 für den VAZ zu berichtigen
  • Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich zu nennen. Das Entgelt beträgt ..., § 10 (1) S. 1 und 2 Die Bemessungsgrundlage beim Innergem. Verbringen ist nach § 10 (4) S. 1 Nr. 1 I.V.m. § 10 (4) S. 2 festzusetzen. 
  • Durchlaufenden Posten Wird im Namen und für Rechnung eines anderen UN vereinnahmt und weiter geleitet, so handelt es sich um einen durchlaufenden Posten, § 10 (1) S. 6.
  • Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer Es wurde ein höherer Rechnungsbetrag ausgewiesen, als nach dem USTG geschuldet wird, somit wird der Mehrbetrag geschuldet, § 14c (1) S. 1.  Es besteht die Möglichkeit der Berichtigung für einen späteren VAZ, § 14c (1) S. 2 i.V.m. § 17 (1) S. 7. Die USt entsteht mit Ausgabe der Rechnung, § 13 (1) Nr. 3 UStG. 
  • Vermittlungsleistung, § 3 (9) Neben dem Ort der Vermittlungsleistung ist auch der Ort der vermittelten Leistung zu nennen. Ist die vermittelte Leistung z. B. im Drittlandsgebiet ausgeführt, so ist nach § 4 Nr. 5 S. 1 Bst. c die Vermittlungsleistung steuerfrei. 
  • Verwendung USt-ID Wird die UST-ID-Nr. eines anderen Mitgleidstaates angegeben, so gilt die Lieferung solange in dem Mitgliedstaat ausgeführt, bis der Erwerber den anderen Mitgliedstaat nachweist, § 3d S. 2.
  • § 3c Versandhandelslieferungen Liegt kein IG Erwerb vor, weil der Abnehmer eine Privatperson ist, so liegt zunächst ein Innergem. Gelangen vor.  Da der Abnehmer nicht zu den in § 1a (1) Nr. 2 genannten Personen (UN) gehört, könnte ein Fall des § 3c vorliegen, § 3c (2) Nr. 1. Für das Liefern einer verbrauchssteuerpflichtigen Ware (z.B. Heizöl) kommt es auf das überschreiten einer Lieferschwelle nicht an (§ 3c (3)), § 3c (5) S. 2. Bei einem Fall des § 3c hat der Lieferer sich im Bestimmungsland zu registrieren und damit auch eine Rechnung zu schreiben, § 14 c (2).
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