Steuerlehre (Fach) / Einkommensteuer: Paragraphen (Lektion)

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  • Steuerfrei: private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten und betrieblichen Personalcomputern durch Arbeitnehmer § 3 Nr. 35 EStG
  • Steuerfrei: freiwillige Trinkgelder, die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlt werden § 3 Nr. 51 EStG
  • Steuerfrei: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz § 3 Nr. 67 EStG
  • Steuerfrei: Erstattung der Reisekosten, Umzugskosten § 3 Nr. 16 EStG
  • Steuerfrei: Werkzeuggeld § 3 Nr. 30 EStG
  • Steuerfrei: unentgeltl. oder verbilligte Sammelbef. eines AN zwischen Wohnung u. Arbeitsst. § 3 Nr. 32 EStG
  • Gewinnermittlungszeitraum: Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten §4a Abs. 2 Nr. 1 EStG   Gewinn aufteilen
  • Gewinnermittlungszeitraum: abweichendes Wirtschaftsjahr bei Gewerbetreibenden § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG   gilt in dem Kalenderjahrbezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet
  • EÜ: Zuflussprinzip § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG
  • EÜ: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen / Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Beendigung des Wirtschaftsjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zu- / abgeflossen sind (Zurechnungsprinzip; 10-Tage-Regelung) §11 Abs. 1 Satz 2 EStG H 11 EStR 2008  
  • Einzelveranlagung § 25 Abs. 1 EStG
  • Ehegattenveranlagung § 26 EStG
  • Grundtabelle § 32a Abs. 1 EStG
  • Anwendung der Splitting-Tabelle wegen "Gnadensplitting" § 32a Abs. 6 EStG
  • Zusammenveranlagung von Amts wegen § 26 Abs. 3 EStG
  • Zusammenveranlagung § 26b EStG   Splittingtabelle
  • Getrennte Veranlagung § 26a EStG   Grundtabelle
  • Besondere Veranlagung (Witwer) § 26c EStG