Materialwirtschaft (Fach) / Beschaffung (Lektion)
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Klausur am Dienstag
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- Welche Arten des Erfüllungsortes gibt es? Nennen und erläutern! vertraglicher EO: - entweder zugunsten des Käufers (Wohn- und Geschäftssitz) - oder zugunsten des Verkäufers ('') der wirtschaftlich stärkere wird versuchen, dem GEschäftspartner seinen Wohn- und Geschäftssitz vorzuschreiben natürlicher EO: - wenn keine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, und es sich aus der Art des Kaufs ergibt (z.B. Lieferung von Teer an eine bestimmte Straßenbaustelle) gesetzlicher EO: - immer wenn kein vertraglicher noch natürlicher gegeben ist. - immer Wohn- und Geschäftssitz des Schuldners vertraglicher EO hat immer Vorrang!!!
- Welche Arten des Erfüllungsortes gibt es ?(Nennen und Erläutern!) EO: Leistungsort: Ort, an dem der Schuldner siene Leistung (Lieferung oder Zahlung) bewirkt und der Gläubiger sie annimmt (am EO ist Leistungspflicht erfüllt) EO: Ort des Gefahrübergangs Der Ort an dem das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner übergeht (Nur bei Warenschulden, Geldschulden sind sog. Bring-oder Schickschulden, und immer vom Schuldner zu tragen) EO: Gerichtsstand EO ist der Klageort. Geklagt wird immer beim Wohn- und Geschäftssitz des Schuldners. Vom Gesetz abweichende Regelungen sind nur zulässig wenn beide Vertragspartner Geschäftsleute sind.
- Was sind Holschulden und was sind Bringschulden? Wenn der Käufer die Ware selbst transportiert oder der Lieferer lediglich die Versandkosten übernimmt, hat der Käufer eine Holschuld. Wenn der Verkäufer die Ware liefert, trägt er die Bringschuld. Die Bezahlung ist auch eine Bringschuld (meistens Geldschuld)
- Wie kommt ein Vertrag zustande? Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen 1. Willenserkläung: Antrag: - ist empfangsbedürftig, wird erst mit Zugang beim Annehmenden wirksam - muss inhaltlich so bestimmt sein, dass sie bloß mit "Ja" beantwortet werden könnte 2. Willenserklärung - ist empfangsbedürftig, wird erst mit Zugang beim Antragenden rechtswirksam - Gibt das Einverständnis des Annehmenden mit dem Angebot zu verstehen Initative geht vom Verkäufer aus: Angebot -> Bestellung Initative geht vom Käufer aus: Bestellung -> Auftragsbestätigung
- Was ist eine Anpreisung? - Ist die Aufforderung zur Abgabe eines Antrags - Ist an die Allgemeinheit gerichtet - Dient der Kundenneugewinnung - KEIN Bindungswille! - KEINE Willenserklärung im rechtlichen Sinne - KEIN Antrag Beispiele: Prospekte, Kataloge, Schaufenster
- Gattungskauf Kauf einer Gattungssache Bestimmt sind nur Maß, Zahl und Gewicht. Wird die Sache zerstört, kann der Verkäufer dennoch liefern. Die Sache ist vertretbar. z.B. Eine Lieferung von 4 kg Getreide
- Stückkauf Kauf einer einmaligen Sache. Wird sie zerstört, kann sie nicht mehr geliefert werden. z.B. Kauf eines Gemäldes von Monet
- Kauf zur Probe Kauf einer kleinen Menge von Waren, mit dem Hinweis, später mehr zu kaufen, wenn die Probe gefallen sollte.
- Kauf nach Probe Es wird ein Sache geliefert, die genau den Vorgaben entspricht, die einer Probe entspricht, die dem Käufer vorher zugänglich gemacht wurde.
- Kauf auf Probe Der Käufer darf die Ware eine bestimmte Zeit behalten ohne zu bezahlen. Er hat ein Rückgaberecht. Wenn er die Ware nicht rechtzeitig zurückgibt, muss er sie bezahlen.
- Typenkauf Ware entspricht genau dem Typ/Qualität/Standard einer vorher zugänglich gemachten Probe
- Spezifikationskauf Es werden bei Vertragsabschluss nur bestimmte Merkmale der Sache bestimmt, der Rest wird später festgesetzt. Z.B. Autokauf, Farbe wird später bestimt
- Sofortkauf Der Verkäufer liedert unmittelbar zum Zeitpunkt des Kaufvertrages. (Zug-um-Zug-Geschäft) (z.B. Lebensmittel im Supermarkt)
- Terminkauf Der Verkäufer kann bis zu einem bestimmten Termin liefern
- Fixkauf Der Verkäufer muss an einem ganz bestimmten Termin liefern
- Barkauf Zahlung erfolgt sofort nach Erhalt der Ware
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- Kreditkauf Man kann eine bestimmte Zeit nach Erhalt der Ware bezahlen
- Kauf auf Abruf Man kann die Lieferzeit später festlegen. Man kann sich auch nach und nach Teilmengen liefern lassen. Beispiel: Strom
- Handkauf Die gekaufte Ware wird dem Käufer im Geschäftslokal des Verkäufers übergebeben
- Versendungskauf Hier wird die Ware auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt
- Streckengeschäft Wenn die Ware nicht an den Käufer, sondern direkt an dessen Kunden gesendet wird
- Kauf in Bausch und Bogen Pauschalpreis. Ausschluss von Qualitätszusicherungen usw
- Tel-quel-Kauf es werden vorher keine besonderen (Qualitäts-)vorgaben getroffen. Die Sache wird so geliefert, wie die Qualität gerade ausfällt
- Faq-Kauf (fair average quality) mittlere Art und Güte
- Welche Angebotsarten gibt es? unbefristete(mdl o schriftl), befristete (Frist gesetzt), völlig unverbindliche (Freizeichnungsklausel), teilweise unverbindliche (Preis o. Menge) 1. unbefristete Angebote: Angebote unter Anwesenden: - alle mündlichen Angebote (z.B. Messe oder Telefon) - kann nur angenommen werden, solange das Gespräch andauert Angebote unter Abwesenden: - alle schriftlichen Angebote - bei Briefen gilt folgende Formel für die Gültigkeit: 2 Tage Hinreise des Briefes, 3 Tage Überlegungsfrist für Kunden, 2 Tage Rückreise. Also 7 Tage. 2. Befristete Angebote: Wenn Frist gesetzt wurde, ist die Annahme nur in dieser Zeit möglich. Mögl. Zusätze: Nur noch bis zum ... lieferbar., Lieferbar nur diesen Monat 3. Völlig unverbindliche Angebote Sind eine Aufforderung an die andere Seite ein bindendes Angebot zu machen. Freizeichnungsklausel notwendig: z.B.: freibleibend, ohne Risiko, ohne Obligo, unverbindlich 4. Teilweise unverbindliche Angebote - Angebote ohne Preisbindung: Durch Zusätze wie Preis freibleibend, Preis ohne Gewähr, unverbindliche Preisempfehlung, - angebote ohne Mengenbindung: Mögliche Zusätze: Solange der Vorrat reicht, nur begrenzte Menge lieferbar
- Welche Arten von Leistungsstörungen (Pflichtverletzungen) gibt es? 1. Störungen beim Abschluss von Kaufverträgen - Kaufvertrag ist unwirksam (Formfehler, fehlende Geschäftsfähigkeit, Verstoß gegen die guten Sitten) - Kaufvertrag kann angefochten werden 2. Störungen bei der Erfüllung von Kaufverträgen - Annahmeverzug - Zahlungsverzug - Lieferverzug - Schlechtleistung 3. Störungen die vor oder nach dem Abschluss des Kaufvertrags entstehen können - Unmöglichkeit der Leistung - Störung bei Vertragsanbahnung (z.B. Käufer rutscht aus) - Störung der Geschäftsgrundlage (z.B. Insolvenz) - Positive Vertragsverletzung (Vertrag zwar erfüllt, dafür anderweitig unzufrieden, z.B. bei Heizungsanbau Gasleitung angebohrt)
- Wann liegt Lieferverzug vor? - Lieferung muss fällig sein - Lieferer muss nach Fälligkeit gemahnt worden sein (außer Fixkauf und Terminkauf, endgültige Leistungsverweigerung) - Lieferer hat Verzögerung verschuldet - Es muss für den Lieferer möglich sein, die Leistung nachzuholen
- Welche Rechte kann der Käufer bei Lieferverzug geltend machen? Ohne Nachfristsetzung: - Nachträgliche Erfüllung des Kaufvertrages -> d.h. auf Lieferung bestehen - wenn Schaden entstanden ist, Schadensersatz wegen Verzögerung - Wenn Zweck- oder Fixkauf, bzw Lieferung endgültig verweigert wird o. bes. Umstände vorliegen, kann man vom Vertrag zurücktreten, bei besonderen Umständen oder verweigerter Lieferung Schadensersatz statt Leistung verlangen Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist: - Nachträgliche Erfüllung des Kaufvertrages (Auf Lieferung bestehen) - Rücktritt vom Kaufvertrag - Schadensersatz statt Leistung - oder Aufwendungsersatz
- Wie wird der Schaden bei Lieferverzug berechnet, Wenn Schadensersatz verlang wird? zwei Schadensarten: abstrakter Schaden und konkreter Schaden -> dh z.B. durch weniger Absatz entstehen Gewinneinbußen; bzw. Es muss ein Deckungskauf getätigt werden, die Mehrkosten die entstehen ergeben den Schaden. Ist häufig schwierig, daher meist Vertragsstrafe
- 5-Phasen Schema bei Schlechtleistung. Bitte Phasen nennen und Erläutern! Phase 1: Kontrolle der Ware - äußere Kontrolle: Anschrift, Art und Menge (Papiere und/oder Öffnung und Hochrechung), äußere Beschädigungen, Best. d. ordnungsgemäßen Übergabe bei Mängeln: entweder Nicht annehmen oder Tatbestandsmeldung d. Lieferers und Material und Artikelkontrolle: Auspacken und Stichproben, Erstellen einer Prüfmeldung -> Mängel? Welche Art & Zahl? Phase 2: Identifizieren der Mangelart(en) Sachmangel: Sache hat nicht die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit (ist verdorben oder beschädigt) Rechtsmangel: Ist nicht frei von Rechten Dritter (Ein anderer hat das Eigentum oder ein Pfandrecht an der Sache. So zum Beispiel bei gestohlenen Sachen) Phase 3: Verfassen einer Mängelrüge Phase 4: Gewährleistungsansprüche geltend machen: Ohne Nachfrist: NACHERFÜLLUNG, also: Nachbesserung (Reparatur), Neu- oder Ersatzlieferung, Schadensersatz neben der Leistung Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist: Vom Vertrag zurücktreten, Preisnachlass, Schadensersatz statt Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. - Voraussetzungen: Wirksamer Vertrag, Vorliegen eines Sachmangels im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, Käufer kannte Mangel bei Vertragsabschluss nicht. Wenn schlampig kontrolliert nur Gewährleistung wenn V Mangel arglistig verschwiegen oder Garantie f. Beschaffenheit gegeben hat Phase 5: Verhalten des Käufers bei Erhalt mangelhafter Ware 1. Käufer behält Ware -> wird Eigentümer 2. Käufer stellt V Ware zur Verfügung (Versendungs- (Lieferung an anderen Ort) oder Platzkauf (Rücksendung zum Verkäufer) 3. Bei leicht verderblicher Ware darf ein Notverkauf durchgeführt werden, wenn Gefahr im Verzug ist.
- Wann liegt ein Sachmangel vor? (Wenn vertraglich keine weiteren Vereibarungen über die Beschaffenheit der Sache getroffen wurden) - Wenn die Ware sich nicht für die im Vertrag vereinbarte Verwendung eignet - Die Sache weist nicht die Beschaffenheit von Sachen gleicher Art auf, die vom Käufer erwartet werden kann - Entspricht nicht den in der Werbung hervorgehobenen Eigenschaften - unsachgemäße Montage - mangelhafte Montageanleitung - War so nicht bestellt oder in einer anderen Menge
- Einzelbeschaffung Bestellzeitpunkt liegt nach Auftragseingang und Auftreten des Bedarfs kurze Lagerdauer, dadurch: geringe Kapitalbindung geringer Werteverfall Geringe Lagerkosten ABER: weniger Rabatt, man kann sich nicht an der Preisentwicklung orientieren, Man muss erst auf die Lieferung warten bei hochkomplexen Gütern (Raumfahrt/Luftfahrt), man muss sich auf die Qualität der Güter verlassen können
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- Single Sourcing Bestelltung aus einer festen Quelle
- Just in Time Keine eigene Lagerhaltung (bis auf Sicherheitsbestände) Materialbedarf wird ein oder mehrmals täglich produktionssynchron geliefert (zB Sand zur Baustelle) Hohe Abhängigkeit von Zulieferern Produktionsausfall bei Versagen der Lieferanten Belastung der Umwelt
- Vorteile und Nachteile Vorratsbeschaffung keine Produktionsunterbrechung kostengünstiger Einkauf Es kann ein günstiger Einkaufszeitpunkt gewählt werden aber: Hohe Kapitalbindung Hohe Zins- und Lagerkosten GEfahr der Veralterung und Qualitätsminderung
- Modular Sourcing Bestandteile werden zusammengebaut bezogen (zb Cockpit oder Motor komplett)
- Multiple Sourcing Beziehen aus wechselnden Quellen -> günstiger
- GLobal Sourcing internationale Quellen
- allgemeine Verjährung: 3 Jahregilt für alle Ansprüche ohne bes. Verjährung Kaufvertragsstörungen, Mietforderungen, Lohn und Gehaltsforderungen beginnt mit Ablauf des 31. Dez. des Jahres und verjährt am 01.01. des 3. Jahres
- 2 Jahre Verjährung bei Schlechtleistung (außer arglistig verschwiegen) beginnt mit Ablieferung des GEgenstandes
- Verjährung von arglistig verschwiegenen Mängeln 3 Jahre bei Ablauf des jahres
- Verjährung von Bauwerksmängeln 5 Jahre bei Ablieferung des Kaufgegenstandes
- Verjährung Rechte an Grundstücken 10 Jahren mit Fälligkeit des Anspruchs