Strafrecht (Fach) / Strafrecht Zusammenfassung (Lektion)
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Klausurvorbereitung
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- Zivilrecht Privates Recht - Beziehung zw. Bürger - Bürger
- Strafrecht öffentliches Recht - Rechtsbeziehung zw. Staat - Bürger
- Drei-Säulen-Modell Androhung - durch Gesetz - Legislative (StGB, materielles Strafrecht) Verhängung - durch Gericht - Judikative (StPO, JGG, formelles Strafrecht Vollsteckung - Vollzugsbeh. Exekutive (StVollzG, formelles Strafrecht)
- Sinn & Zweck der Strafe absolut - Vergeltungsgedanke relativ - Vorbeugungsgedanke
- Prävention/ Vorbeugung absolute Straftheorie 1. Spezialpräv. - Resozialisierung 2. Generalpräv. - Abschreckung - Vertrauensbildung
- Vergeltungsgedanke absolute Straftheorie - Schuldausgleich
- materielles Strafrecht wie bestimmte Taten bestraft werden
- formelles Strafrecht wie ein Strafverfahren durchzuführen ist StPO, JGG
- Dreistufiger Deliktaufbau Tatbestand (obj. & subj.)- Rechtswidrigkeit - Schuld
- subjektiver Tatbestand Vorsatz: Wissen & wollen der Tatbestandsverwirklichung 1. Absicht 2. direkter Vorsatz 3. bedingter Vorsatz Fahrlässig: (prüfen ob strafbar) 1. bewusst 2. unbewusst
- objektiver Tatbestand Erfolg Handlung Kausalität (Handlung ursächl. für Erfolg)
- Rechtswidrigkeit Rechtfertigungsgründe 1. Notwehr/ Nothilfe § 32 StGB 2. Handeln auf Befehl § 97(1) StVollzG 3. Erfüllen einer Amtspflicht (UZ, Festnahme)
- Schuld Schuldausschliessungsgründe: 1. Notwehrexzess § 33 StGB 2. entschuldigender Notstand § 35 StGB 3. Handeln auf Befehl § 97(2) StVollzG 4. Schuldunfähigkeit §§ 19, 20 StGB
- Versuch Versuch eines Verbrechens immer Strafbar § 23 StGB Verbrechen: rechtswidrige Tat min. 1 Jahr FS § 12 StGB
- Garantenpflicht § 13 StGB man ist ggü. einer anderen Person bes. verpflichtet 1. Aufgrund Gesetz (Eltern - Kind, Bed. - Gef.) 2. aus Vertrag (Vermieter - Mieter) 3. aus vorangegangenem Tun (Wirt macht Gast betrunken) 4. konkrete Lebensbeziehung (Eltern - Kind)
- Erkenntnisverfahren von Anzeige - rechtskräftiges Urteil
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- Definition Straftat ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige, schuldhafte Handlung
- Straftaten im Amt echte Amtsdelikte - nur vom Amtsträger unechte Amtsdelikte - höhere Strafe wenn von Amtsträger begangen
- 3 Merkmale Rechtsstaat Rechtsgleichheit Rechtssicherheit Rechtsschutz
- ordentliche Gerichtsbarkeit privates Recht (Bürger - Bürger) Zivil- & Strafgerichte: AG, LG, OLG, BGH
- besondere Gerichtsbarkeit öffentliches Recht (Staat - Bürger) Finanzgericht Arbeitsgericht Verwaltungsgericht Sozialgericht
- sachliche Zuständigkeit §§ 1ff StPO; GVG; Jugend § 33 JGG - Art & Schwere - welches Gericht in 1. Instanz zuständig ist
- örtliche Zuständigkeit §§ 7ff StPO wenn mehrere Gerichte sachl. zuständig sind 1. Tatort 2. Wohnort 3. Ergreifungsort
- Amtsgericht Verbrechen & Vergehen bis 4 Jahre Maßregeln der Sich. & Bess. ausser SV & Psych keine bes. Bedeutung des Einzelfalls Spruchkörper 1 Einzelrichter/ Schöffengericht
- Spruchkörper Amtsgericht Strafrichter/ Jugendrichter - leichte Kriminalität - Privatklage - Straferwartung bis 2 Jahre Schöffengericht/ Jugendschöffengericht - mittlere Kriminalität - Straferwartung 2-4 JAhre Besetzung: 1 Berufsrichter 2 Schöffen
- Landgericht Berufungsinstanz für Urteile vom AG Verbrechen & Vergehen ab Straferwartung von 4 Jahren freiheitsentziehende Maßregeln der Sich. & Bess. (SV; Entziehungsanstalt, Psych.)
- Spruchkörper am Landgericht kleine Strafkammer/ Jugendstrafkammer = Berufungsinstanz (geg. Urteile Jugendrichter) große Strafkammer/ Jugendstrafkammer (Berufungsinstanz geg. Urteile Jugendschöfdengericht) oder als 1. Instanz für: - schwere Kriminalität - Verbrechen & Vergehen ab Straferwartung 4 Jahre - bei bes. Bedeutung Strafkammer als Schwurgericht - schwerwiegende Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag) - volle Strafgewalt
- Oberlandesgericht Revisionsinstanz Staatsschutzdelikte (Terrorismus & Spionage)
- Spruchkörper am OLG Senate
- Bundesgerichtshof Revisionsinstanz
- Spruchkörper am BGH Senate
- Staatsanwaltschaft von Gerichten unabhängige, selbstständige Justizeinrichtung AG - Amtsanwaltschaft (angesiedelt beim LG) LG - Staatsanwaltschaft - Oberstaatsanwalt OLG - Generalstaatsanwaltschaft - Generalstaatsanwalt BGH - Bundesanwaltschaft - Generalbundesanwalt
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- Aufgaben Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens Anklagevertreterin Strafvollstreckungsbehörde
- Was sind Verfahrensgrundsätze elementare Leitprinzipien des Strafrechts Sicherung der Rechtsstaatlichkeit
- 8 Strafverfahrensgrundsätze - Offizialprinzip - Legalitätsprinzip - Anklagegrundsatz - Ermittlungsgrundsatz/ Untersuchungsgrundsatz - Öffentlichkeitsgrundsatz - Grundsatz des gesetzlichen Richters - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Beschleunigungsgrundsatz -
- Rechtsaatsprinzipien der Strafverfahrensgrundsätze - Grundsatz des gesetzlichen Richters - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Beschleunigungsgrundsatz
- Offizialprinzip - Strafverfolgung durch den Staat, nicht einzelne Bürger - "von Amts wegen" Anklagemonopol des Staates durch STA - Staat hat Recht & Pflicht zur Strafverfolgung Einschränkungen: - Antragsdelikte Ausnahmen: - Privatklagen
- Antragsdelikte Einschränkung des Offizialprinzips Strafantrag vorausgesetzt Bsp. Beleidigung, Sachbeschädigung, Haus- & Familiendiebstahl
- Privatklagen Ausnahme vom Offizialprinzip kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung § 374 StPO
- Legalitätsprinzip Verfolgungs- & Anklagezwang STA muss Ermittlungenaufnehmen wenn Tatverdacht vorhanden Anklageerhebung wenn genügend Anlass durch Ermittlungen
- Opportunitäsprinzip Entscheidung zw. Anklageerhebung & Verfahrenseinstellung trotz strafbarer Handlung, wenn: 1. Tatvorwurf geringfügig 2. Verfolgungsinteresse auf andere Weise befriedigt (Schadenswiedergutmachung, Zahlung an gemn. Einrichtung 3. wenn Privatklage möglich
- Anklagegrundsatz § 151 StPO "wo kein Kläger, ..." nur was angeklagt kann verurteilt werden Erhebung einer Anklage durch STA (Anklagemonopol) => Voraussetzung für Hauptverfahren
- Ermittlungsgrundsatz auch: Untersuchungsgrundsatz Sachverhalt von Amts wegen aufklären durch STA & Gerichte Gericht ermittelt selber, nicht an Anträge der Prozeßbeteiligten gebunden wirkliches Geschehen soll ermittelt werden
- Öffentlichkeitsgrundsatz HV ist öffentlcih ( außer Jugendstrafsachen) Kontrolle des Verfahrens durch Öffentlichkeit
- Grundsatz des gesetzlichen Richters niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden gerichtliche Geschäftsverteilungspläne regeln die örtliche (StPO), sachliche (GVG) & funktionelle Zuständigkeit = von vornherein steht abstrakt fest, welches Gericht/ Richter dem Verfahren vorsteht Grund: Manipulationen ausschliessen
- Grundsatz des rechtlichen Gehörs vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör Angeklagter kann sich äußern, Anträge stellen, Ausführungen machen letztes Wort des Angeklagten => Verletzung ist Revisionsgrund
- Beschleunigungsgrundsatz im Interesse der Allgem., des Beschuldigten & der Wahrheitsfindung das Strafverfahren so rasch wie möglich durchführen
- Gliederung Erkenntnisverfahren Ermittlungsverfahren Zwischenverfahren Hauptverfahren
- Ermittlungsverfahren STA leitet Ermittlungsverfahren bei Anfangsverdacht ein Tatverdächtiger im EV = Beschuldigter
- Wann Beschuldigter Ermittlungsverfahren
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