Bereicherungsrecht (Fach) / Unentgeltliche Verfügung eines Berechtigten, § 822 BGB (Lektion)
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- Nenne die Voraussetzungen des § 822 BGB! I. Unentgeltliche Zuwendung des Empfängers an einen DrittenII. Entreicherung des Empfängers
- Was ist der entscheidende Unterschied zwischen § 816 I 2 und § 822 BGB? - § 816 I 2 BGB regelt die unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten.- § 822 BGB betrifft die unentgeltliche Verfügung eines Berechtigten.
- Was ist die Rechtsfolge des § 822 BGB? Herausgabepflicht des Dritten.