Bereicherungsrecht (Fach) / Unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 2 BGB (Lektion)
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- Bilde ein Beispiel zu § 816 I 2 BGB! A leiht dem B sein Auto. B überträgt es schenkweise an C. Ansprüche A gegen C?
- Nenne die Voraussetzungen des § 816 I 2 BGB! I. Unentgeltliche Verfügung eines NichtberechtigtenII. Wirksamkeit gegenüber dem Berechtigten
- Wer ist Anspruchsgegner bei § 816 I 2 BGB? Der Leistungsempfänger.