Steuerberater schriftlich (Fach) / KStG (Lektion)

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Gesetze

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  • steuerliche Einlagekonto § 27 Abs. 1 S. 2 KStG
  • Kapitalrücklage bei vE § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
  • Verdeckte Einlage §8 Abs. 3 S. 3 KStG
  • Verdeckte Gewinnausschüttung § 8 Abs. 3 S. 2 KStG 
  • Richtlinie vE R 40 Abs. 1 KStR
  • Richtlinie vGA R 36 Abs. 1 S. 1 KStR
  • Grds. Bewertung vE Teilwert § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
  • Erhöhung AK Beteiligung § 6 Abs. 6 S. 2 EStG
  • Nicht abziehbare Aufwendungen § 10 Nr. 2 KStG: KSt, SolZ, KapSt, USt und die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen § 10 Nr. 3 KStG: Geldstrafen § 10 Nr. 4: 50 % der Aufsichtsratvergütungen § 4 Abs. 5, 5b und 6 EStG § 160 AO
  • Formulierung Gesetzestext 5% bei §8b? Von dem Gewinn gelten 5 % als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. § 3c Abs. 1 EStG ist nicht anzuwenden.
  • Ermittlung der KSt § 23 Abs. 1 KStG
  • Anrechnungsbeträge § 31 Abs. 1 KStG i.V.m. § 36 Abs. 2 EStG: Nr. 1 Vorauszahlungen Nr. 2 Kapitalertragsteuer