Steuerberater schriftlich (Fach) / EStG (Lektion)

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Gesetze

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  • Abgeltungswirkung §32d §32d Abs. 5 S. 1
  • Wer ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? 1. Natürliche Personen 2. die im Inland 3. einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Wer ist beschränkt einkommensteuerpflichtig? 1. Natürliche Personen 2. die im Inland 3. keine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben 4. jedoch inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielen.
  • Bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen unterliegen ... der ESt. ... sämtliche Einkünfte aus dem In- und Ausland ... (= Welteinkommensprinzip)
  • Bei beschränkt Einkommensteuerpflichtigen unterliegen ... der ESt. ... nur die inländischen Einkünfte i.S.d. § 49 EStG ...
  • Fundstelle unbeschränkte ESt-Pflicht? § 1 Abs. 1 EStG
  • Fundstelle beschränkte ESt-Pflicht? § 1 Abs. 4 EStG
  • Berechnung des zu versteuernden Einkommens? §§ 13, 15, 18, 19, 20 (wenn § 2 Abs. 5b keine Anwendung findet), 21, 22. Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag (§ 24a) - Entlastundsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) - Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3) = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug (§ 10d) - Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c) - außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a, 33b) + Erstattungsüberhänge (§ 10 Abs. 4b S. 3) = Einkommen - Freibeträge für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6) - Härteausgleich (§ 46 Abs. 3, § 70 EStDV) = Zu versteuerndes Einkommen (= BMG)
  • 7 Einkunftsarten? Einkunftsartgesetzliche Grundlage Gewinneinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13, § 13a, § 14, § 14a EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15, § 16, § 17 EStG Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG Überschusseinkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG Sonstige Einkünfte § 22, § 23 EStG  
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 13 § 13a (Besondere Gewinnermittlung) § 14 (Betriebsveräußerung)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 § 16 (Veräußerung des Betriebes) § 17 (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften des Privatvermögens)
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen   § 20  
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21
  • Sonstige Einkünfte § 22 § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte)
  • Gewinneinkünfte L+F sA Gew
  • Überschusseinkünfte nsA KapV V&V soE
  • Subsidiaritätsklauseln § 15 Abs. 2 S. 1 letzer HS "weder L+F noch sA" § 23 Abs. 2 § 20 Abs. 8 "weder L+F, Gew, sA oder V&V" § 21 Abs. 3 "wenn nicht zu anderen EK-Arten gehörig" § 22 Nr. 1 und 3 "weder andere EK-Arten"
  • Keine Subsidiaritätsklauseln § 13 § 18 § 19
  • Einkünfte bei L+F, Gew, sA ... § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG --> Gewinn gem. §§ 4 bis 7k 
  • Einkünfte bei anderen EK-Arten ... § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG --> Überschuss der Einnahmen über die WK (§§ 8 bis 9a)
  • Bestandsvergleich (§ und Definition) § 4 Abs. 1 EStG --> Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj. und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj.
  • Einnahmenüberschussrechnung (§ und Definition) § 4 Abs. 3 EStG   --> Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
  • Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr (§) § 4a EStG
  • Wirtschaftsjahr bei L+F? 1. Juli - 30. Juni nach § 4a Abs. 1 Nr. 1
  • Wirtschaftsjahr bei Gewerbetreibenden (HR vs. nicht-HR) grds. das Kalenderjahr gem. § 4a Abs. 1 Nr. 3 EStG --> für im HR eingetragende Gewerbetreibende der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG)
  • Buchführungspflicht §§ 140, 141 AO
  • Tatbestandsmerkmale Gewerbebetrieb   § 15 Abs. 2 S. 1 EStG --> R 15.7 Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr weder L+F, freiberufl. Tätigkeit noch andere sA keine private Vermögensverwaltung  
  • Fundstelle + Voraussetzungen regelmäßig wiederkehrender Einnahmen / Ausgaben Einnahmen: § 11 Abs. 1 S. 2 Ausgaben: § 11 Abs. 2 S. 2 1. regelmäßig wiederkehrend nicht einmalig mindestens 2x gezahlt reicht aus nicht erforderlich: gleiche Höhe nicht ausreichend: zufällige tatsächliche Wiederholung 2. kurze Zeit vor Beginn oder nach Beendigung des Kj. der wirtschaftl. Zugehörigkeit zugeflossen oder geleistet bezieht sich auf Zahlung und auf Fälligkeit 10 Tage vor  und nach Jahreswechsel (22.12 bis 10.01)
  • Handelsvertreter (§) § 84 HGB
  • Entschädigungen und Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit oder aufgrund eines früheren Rechtsverhältnisses (§) § 24 EStG
  • Sind Entschädigungen gem. § 24 EStG eine neue Einkunftsart? Nein, durch § 24 EStG wird keine neue (eigenständige) Einkunftsart geschaffen, es handelt sich vielmehr um eine Zuordnungsvorschrift. § 24 begründet keine Steuerpflicht von Einnahmen.
  • Einzelveranlagung von Ehegatten (§) § 26 a EStG
  • Zusammenveranlagung von Ehegatten (§) § 26b EStG
  • Veranlagungsformen allgemein 1. Einzelveranlagung (§ 25) 2. Ehegattenveranlagung (§ 26)
  • Tarif bei Zusammenveranlagung? Splittingtarif § 32a Abs. 5 und 6 EStG
  • Tarif bei Einzelveranlagung? Grundtarif § 32a Abs. 1 EStG
  • Voraussetzungen für Ehegatten 1. beide unbeschränkt ESt-pflichtig 2. nicht dauernd getrennt lebend 3. Gleichzeitiges Vorliegen der Voraussetzungen zu Beginn des VZ oder im Laufe des VZ eingetreten
  • Wann leben Ehegatten getrennt? 1. objektiv: räumliche Trennung und 2. subjektiv: Willer zur endgültigen Trennung
  • Verwitwetensplitting (§) § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG
  • Splittingtarif nach Eheauflösung § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG
  • Progressionsvorbehalt (§) § 32b EStG
  • Linearer Abgeltungsteuertarif (§) § 32d EStG i.H.v. 25%
  • Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften § 34 EStG, R 34 EStR, Berechnungsbeispiel in H 34.2 EStH
  • Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§) § 34a
  • Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften (§ + RiLi) § 34c EStG, R 34c EStR, H 34c EStH
  • Steuerermäßigungen bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien (§ + H) § 34g EStG, H 34g EStH
  • Betriebsausgaben (§) § 4 Abs. 4 EStG
  • Werbungskosten (§) § 9 EStG