Steuern (Fach) / zu versteuerndes Einkommen (Lektion)

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Körperschaftssteuer

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  • Einkommen der Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen der Kapitalgesellschaft Ausgangsbasis ist der Gewinn, der nach Korrekturen, wie die nicht abziehbarer Betriebsausgaben das Einkommen bildet § (KsTG)   Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag lt. Handelsbilanz + / - notwendige Korrekturen = Gewinn/Verlust lt. Steuerbilanz + verdeckte Gewinnausschüttung + nicht abziehbare Aufwendungen + Spenden (alle) - Steuerfreie Erträge - Investitionszulage - nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte - abzugsfähige Spenden = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug nach § 10d EStG = zu versteuerndes Einkommen
  • Ermittlung der Gewerbesteuer im Gewerbesteuergesetz 1. Feststellung der Gewerbesteuerpflicht 2. Ermittlung des Gewerbesteuerertrages Gewerblicher Gewinn lt. EstG o. KstG + Hinzurechnungen §8 - Kürzungen §9 1,2% von 140% Bemessungsgrundlage bei Grundstücken = Gewerbeertrag 3. Ermittlung des Steuermessbetrages Gewerbeertrag * Steuermesszahl  3,5% § 11 Freibetrag nur bei Einzelgewerbebetreibende und Personengesellschaften §11 4. Berechnung der Gewerbesteuer Steuermessbetrag * Hebesatz § 16  
  • verdeckte Gewinnausschüttung ein Gesellschafter erhält für seine Geschäftsführertätigkeit ein unangemessen hohes Gehalt; eine Gesellschaft zahlt ihren Gesellschafter neben einem angemessenen Gehalt eine besondere Umsatzvergütung; ein Gesellschafter erhält von seiner Gesellschaft ein Darlehen zinslos oder zu einem unangemessen niedrigen Zinssatz; Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, erhöht sich der steuerrechtliche Gewinn der Kapitalgesellschaft um die verdeckte Gewinnausschüttung.