Zivilstation (Fach) / Beweisbegriffe (Lektion)
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Einzelne Begriffe
Diese Lektion wurde von christinadierks erstellt.
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- Hauptbeweis Beweis, den die beweisbelastete Partei führen muss. Er dient dazu, das Gericht von der Richtigkeit der behaupteten Tatsache zu überzeugen.
- Gegenbeweis Kein eigentlicher Beweis; wird von der nicht beweisbelasteten Partei geführt. Er ist schon erfolgreich, wenn er verhindert, dass das Gericht die Überzeugung vom Gegenteil gewinnt, also wenn der Hauptbeweis nicht geführt wird. (Das Gegenteil muss nicht bewiesen werden.)
- Beweismittel der ZPO Sachverständiger Augenscheineinnahme Parteivernehmung Urkunde Zeuge
- Strengbeweis ↔ Freibeweis Strengbeweis: nur durch Beweismittel der ZPO beweisbar Freibeweis: Beweis kann auch anders als durch SAPUZ geführt werden; Gericht darf sich ohne Parteiöffentlichkeit sowie im Wege der Einholung amtlicher Auskünfte etc. überzeugen (z.B. betr. Vorliegens von Zulässigkeitsvoraussetzungen).