Zivilrecht (Fach) / BGB Schuldrecht AT (Lektion)

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BGB Schuldrecht AT

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  • Schuldverhältnis ieS und iwS Schuldverhältnis ieS: der einzelne schuldrechtliche Anspruch/ die Forderung Schuldverhältnis iwS: Zusammenfassung einzelner Schuldverhältnisse ieS zu einer übergeordneten Organisationseinheit
  • Leistungsort (Erfüllungsort) Ort, an dem der Schulder die Leistungshandlung vollbringen muss.
  • Erfolgsort Ort, an dem der Leistungserfolg eintreten soll.
  • Holschuld Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Schuldner.
  • Schickschuld Leistungsort liegt beim Schuldner, Erfolgsort liegt beim Gläubiger.
  • Bringschuld Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Gläubiger.
  • Relativität der Forderungsbeziehung und Ausnahmen Grundsatz: Es besteht eine zweipolige Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner. Ausnahmen:  - absolute Drittwirkung nach § 566 und § 613 - Herausgabepflicht Dritter in §§ 546 Abs. 2, 604 Abs. ...
  • Abgrenzung von Schuldverhältnissen zu... - reiner Gefälligkeitshandlung zB. Freundschaft, Kollegialität, Nachbarschaft - Gefälligkeitsverträge: 
  • Begründung von Schuldverhältnissen - durch Rechtsgeschäft. 311 I - durch Vertrauen, 311 II, III (cic) - durch Gesetz, zB. GoA, Deliktsrecht - durch Hoheitsakt, zB. Gerichtsurteil
  • Schuld, Haftung, Obliegenheit Schuld: das Leistenmüssen des Verpflichteten Haftung: das Unterworfensein des Schuldnervermögens unter den Vollstreckungszugriff des Gläubigers   - Haftung ohne Schuld: Dritter hat dingliches Sicherungsrecht ...
  • Inhalt von Schuldverhältnissen Stückschuld (als gesetzlicher Normalfall) Gattungsschuld (§ 243) Geldschuld (§§ 244 - 248, 270)
  • Leistungsgefahr Gefahr, dass die Leistung nicht erbracht wird Stückschuld: Gläubiger, vgl. § 275 Geldschuld: Schuldner ("Geld hat man zu haben") Gattungsschuld:     - Grundsatz: Schulder (sog. marktbezogene Gattungsschuld) ...
  • Konkretisierung einer Gattungsschuld zur Stückschuld ... 311 I: Parteivereinbarung 300 II: Annahmeverzug des Gläubigers 243 II: Schuldner hat "das Erforderliche" getan (bestimmt sich nach der Art der Schuld)  - Holschuld:       Aussondern + Anbieten in ...