Recht... ist die Gesamtheit aller Normen zur äußeren Ordnung des Zusammenlebens von Menschen. Ziel des Rechts ist die Schaffung von Gerechtigkeit.
Rechtsfähigkeit...ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Geschäftsfähigkeit...ist die Fähigkeit, im Rechtsverkehr selbstständig wirksam Erklärungen abgeben zu können, z.B. einen Vertrag wirksam abschließen zu können.
Deliktsfähigkeit...ist die Fähigkeit, für einen verursachten Schden verantwortlich zu sein.
Begriff des RechtsgeschäftesEin Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenerklärungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der Willenserklärung bezweckten Erfolg herbeizuführen. Eine bestimmte ...
WillenserklärungEine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist. Sie ist notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.
Wirksamwerden von Willenserklärungen (Zugang)Ist der Erklärungsempfänger bei Abgabe der Erklärung abwesen, so ist die Willenserklärung zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen ...
Willenserklärung in AnwesenheitDie Willenserklärung, die in Anwesenheit des Erklärungsempfängers abgegeben wird, ist hingegen zugegangen, wenn sie von diesem akustisch richtig vernomme wurde. Das ergibt sich zwar nicht unmittelbar ...
empfangsbedürftige WE digitale ÜbermittlungEs handelt sich bei allen genannten Formen der digitalen Übermittlung von Willenserklärungen und bei allen sonstigen verkörperten Willenserklärungen, um solche, die unter Abwesenden abgegeben werden. ...
VerpflichtungsgeschäfteVerpflichtungsgeschäfte sind die Rechtsgeschäfte, durch die eine oder mehrere Parteien eine Leistungspflicht übernehmen. Auf die Rechtslage an Gegenständen, auf die sich die Leistungspflichten beziehen, ...
VerfügungsgeschäfteIm Unterschied zu den Verpflichtungsgeschäften sind Verfügungsgeschäfte demnach diejenigen Rechtsgeschäfte, die unmittelbar ein bestehendes Recht übertragen, belasten, umgestalten oder aufheben.
Notarielle BeurkundungEin Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nicht entspricht, ist nichtig (§125 BGB).
VollmachtVollmacht ist nach der Legaldefinition des §166 Abs. 2 BGB die durch (einseitiges) Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (z.B. Kontovollmacht).
Hemmung der VerjährungUnter "Hemmung" der Verjährung versteht man, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird (§209 BGB). Der Lauf der Verjährungsfrist ...