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HdM WI7 1. Semester (Fach) / Medienrecht (Lektion)

Medienrechtprüfung

Diese Lektion wurde von thomasb erstellt.

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  • Wie lautet die allgemeine Definition von Recht? Recht ist die Summe der geltenden geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsformen.
  • Allgemeine Definition von Rechtsnormen Rechtsnormen sind Regeln für das Verhalten von Menschen und menschlichen Gemeinschaften, die dazu dienen, deren Zusammenleben zu ordnen und Konflikte zu lösen, und deren Einhaltung durch organisierten Zwang durchgesetzt werden kann.
  • Verfassungsrechtliche Vorgaben Welche Rechte beinhaltet das Grundgesetz? 1. Freiheitsrechte – Meinungsfreiheit, Religionsrecht, Eigentumsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht 2. Gleichheitsrechte – Diskriminierungsverbote, Chancengleichheit 2. Justiz-Grundrechte – Rechtsweggarantie, gesetzlicher Richter
  • Was gehört zur Kommunikationsfreiheit? Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Filmfreiheit, Rundfunkfreiheit Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und zu sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Keine Zensur. Schranken finden man im allgemeinen Gesetz – Jugendschutz, persönliche Ehre (Verleumdung, üble Nachrede)
  • Bei wem liegen welche Gesetzgebungskompetenzen? Gesetzgebungskompetenzen liegen bei den Bundesländern, soweit nicht ausdrücklich dem Bund durch das GG zugewiesen wird.     Des Bundes: Telekommunikation, Urheberrecht, Verlagsrecht, Datenschutz der öffentlichen Behörden, Strafverfolgung..   Landeskompetenz: Presse, Inhaltliche Anforderungen an Telemedien, Datenschutz  
  • Wer oder was ist die ICANN ICANN ist die "Weltregierung" des Internets (Bestimmt Top-Level-Domains, Verwaltet IP-Adressen und Domainnamen)
  • Domain Registrierungsstelle in Deutschland DENIC (.de), nicht staatlich, 15. Mio registrierte Domains, keine inhaltliche und rechtliche Prüfung (eingeschränkte Prüfungspflicht , nur wenn es offensichtlich ist muss gelöscht  werden Voraussetzung zur Anmeldung: Anschrift in D, Angabe von mind. 2 registrierten Nameservern -Anmeldung direkt durch Denic oder Service-Provider (Reseller) -Kontrahierungszwang: Durch Monopolstellung von Denic darf nur aus sachlichem Grund abgelehnt werden -bei Registrierung geht man Registrierungsvertrag ein -Registrierung ist zeitlich begrenzt (üblich 1 Jahr – 10 Jahre) bei nicht Zahlen der Jahresgebühr wird Domain blockiert und anschließend freigegeben
  • Was sind Top-Level-Domaings, was sind Second-Level-Domains? Top-Level Domains: .de,.com,.gov (nach Land oder Art), neu: Städte .berlin, Länder, MarkenSecond-Level Domains: facebook, google, hdm-stuttgart (Hostname)
  • Domaingrabbing und Domainhandel => Massenweise Registrierung von Domains zu Verkaufszwecken (50% aller .eu Domains sind im Handel) => Ist nach Rechtssprechung zulässig, solange kein Namens-,  Markenrecht oder Recht dritter verletzt wird
  • Was ist bei einem Inhaberwechsel einer Domain zu beachten? => Domain ist übertragbar und erst wirksam mit Abschluss der Registrierung => Vollübertragung: Domain wird von altem Inhaber auf den neuen übertragen => Lizenzierung einer Domain: Einräumung eines Nutzungsrechts => Bei Übertragung sollte alter Inhaber Domain nicht löschen, da sonst jederman darauf zugreifen kann – Vertrag sollte abgeschlossen werden und die Infos müssen an DENIC weitergegeben werden
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  • Was ist Cyberquatting? Cyberquatting ist eine abfällige Bezeichnung für das Registrieren von Begriffen als Internet-Domainnamen, die dem Registrierenden eigentlich nicht zustehen.   Ansprüche bei Rechtsverletzung des Benachteiligten: Unterlassung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegenüber Domain-Besitzer, keine Ansprüche gegenüber DENIC. Bei Verletzung des Namensrechts kann DENIC den Eintrag nicht übertragen oder Löschen, sondern benötigt erst den Rechtsspruch.
  • Wofür ist ein Disput-Eintrag? für die Zwischenzeit eines Rechtsstreites kann die DENIC einen „Disput-Eintrag“ verhängen. Das ist nur möglich mit einem schriftlichen Eintrag, der Erklärung eines Rechts, der Vorlage von Unterlagen (Personalausweis) und einer Erklärung, dass ein Rechtsstreit aktuell vorliegt. Folgen des Eintrags -> Domain kann nicht weitgegeben werden während des Streits und nach dem Rechtsstreit bekommt der Verletzte quasi das Vorkaufsrecht
  • Unternehmensnamen sind? Geschäftliche Bezeichnungen – dürfen frei gewählt werden, beschreiben dann Unternehmen werbewirksam. Voraussetzung ist, dass sie eine Unterscheidungskraft haben /keine Gattungsbezeichnung. Ist vor Eintragung nicht geschützt, haben jedoch Verkehrsgeltung  (darf niemand anderes Benutzen )
  • Marken dienen wozu? Marken – dienen der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr Schutz: muss Unterscheidungskraft besitzen (keine Gattung), Eintragung im Markenregister, Verkehrsgeltung durch Ingebrauchnahme ( Schutz durch Verwendung) Schutz der Marke besteht nur bei Gefahr der Verwechslung (Nähe der Branchen, Waren und Dienstleistungen und Ähnlichkeit der benutzten Zeichen) oder Verwässerung (berühmte Marken wie CocaCola können auch nicht durch  völlig andere Branche übernommen werden) Bei geschäftlichen Handeln ist das Markenrecht spezieller und verdrängt das Namensrecht  
  • Wettbewerbsrechtliche Ansprüche Wettbewerbsrecht dient der Herstellung und Erhaltung eines fairen Wettbewerbs zwischen Mitbewerbern und gegenüber Verbrauchern oder Marktteilnehmern - gewährt kein absolutes Recht, sondern nur Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche. Können nur geltend gemacht werden durch Verbraucherverbände, Wettbewerbsvereine und zwischen Konkurrenten.
  • Was sind Telemedien? Elektronische Informations- und Telekommunikationsdienste Sind geregelt über Telemediengesetz (Organisatorische Anforderungen) und Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Inhaltlich-redaktionelle Anforderungen)  
  • Herkunftslandsprinzip Geht es um die Verletzung eines Urheberrechts, so gilt nicht das Prinzip des Herkunftslandes (Gerichtbarkeit im Land der Aufnahme), sondern das Schutzlandprinzip = Recht des Staates, für den der Verletzte Schutz beansprucht wird. Veröffentlicht das Unternehmen aus Ö also Bilder die das deutsche Urheberrecht verletzten, so kann dagegen in D geklagt werden und der Verletzte bekommt Recht. Das ist eine Ausnahme im Urheberrecht.
  • Vertragsrecht außerhalb der EU Ist bei einem Kaufvertrag/Dienstleistung eine Rechtswahl getroffen worden, so gilt die Rechtswahl. Sollte keine Rechtswahl getroffen worden sein, so gilt im Normalfall das Herkunftslandprinzip. Bei einem Kaufvertrag erbringt die vertragscharakteristischen Leistungen der Verkäufer, bei einem Dienstvertrag der Dienstleister. Folglich würde das Recht des Herkunftslandes eintreten. Im internationalen Bereich gibt es hier Ausnahmen, da es ein sogenanntes UN-Kaufrecht gibt, das viele Staaten unterschrieben haben und im Fall der Fälle greift dann dieses Recht. Einen internationalen Dienstvertrag gibt es nicht.
  • Persönlichkeitsrecht außerhalb der EU Im Falle einer Rechtswahl gilt das Recht des Veröffentlichungsortes. Alternativ kann aber auch das Recht des Staates gewählt werden, indem die Verletzung stattgefunden hat. In diesem Fall kann eine Überprüfung anhand deutschem Recht verlangt werden.
  • Wettbewerbsrecht außerhalb der EU Das Wettbewerbsrecht gilt als Marktortprinzip. Das bedeutet, dass sich das Unternehmen an die Vorschriften des Landes halten muss, indem er ein Angebot macht, nicht an die des eigenen Staates.
  • Telemedien und Zulassungspflichten Telemedien sind zulassungsfrei, sie bedürfen keine Anmeldung. Rundfunk hat eine Zulassungspflicht, es bedarf einer Zulassung. Bei Einordnung von Telemedien als Rundfunk geltem die rundfunkrechtlichen Vorschriften.
  • Wozu Impressumspflichten? Dient dem Verbraucherschutz und Mitbewerbern, die klagen möchten Für private Inhalte benötigt das Impressum nur Name und Adresse Geschäftliche Angebote benötigen ein umfassendes Impressum (mit Name, Anschrift, juristische Person, Kontaktdaten, Rechtsform, Kapital..) Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten muss der presserechtliche Verantwortliche mit Namen und Adresse benannt werden Impressumspflicht besteht auch im Social Media Bereich und bei Apps (solange sie mit den Internet verbunden sind, bei reiner Software besteht keine Pflicht sondern nur Herkunftsangabe) Verletzung der Impressumspflicht kann zu Ordnungsgeld bis zu 50.000 € führen, Schadensersatzklagen  
  • Haftung von Providern? Content-Provider: Anbieter eigener Inhalte -> volle HaftungHost- und Service-Provider: Zur Verfügungstellung von Ressourcen (Upload von Websites, Blog-Anbieter) -> nur Haftung im Falle der Kenntnis  und nicht-entfernenAccess-Provider: Zugangsvermittler (Telekom) -> nur Haftung im Falle der Kenntnis und nicht- entfernen.
  • Haftung für fremde Inhalte (Access-Provider) Access-Provider, die nur fremde Informationen durchleiten, sind von der Haftung für rechtswidrige grundsätzlich befreit (Ausnahme: Caching-Provider)Caching-Provider -> Zwischenspeicherung von Inhalten zwecks schneller Übertragung. Sind nur nicht haftbar, wenn sie die zwischengespeicherten Information nicht verändern oder sie nach Kenntnisnahme die Inhalte sofort entfernen/sperrenAccess-Provider übernehmen somit keine Haftung für Inhalte und können Seiten auch nicht unterbinden, jedoch haben sie eine Auskunftspflicht gegenüber dem Verletzten. Sie müssen den Namen und die Anschrift, sowie die Anzahl der Kopien und evtl. den bezahlten Preis preisgeben.
  • Haftung für fremde Inhalte (Host- und Service-Provider) Diensteanbieter, die auf ihrer Website Dritten die Möglichkeit bieten, ihre Inhalte hoch zu laden, sind von der Haftung befreit, wenn sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder Inhalten haben und diese für sie auch nicht offensichtlich ist, oder sie nach Kenntniserlangung unverzüglich tätig geworden sind (Sperrung) Bsp. Facebook Bei wenigen Beiträgen (Forum) muss nach Rechtwidrigkeit überprüft werden und ggf. gelöscht werden. Bei großen Seiten wie facebook ist es aufgrund der Menge an Kommentaren nicht zumutbar und muss daher erst bei Kenntnisnahme gelöscht werden. Suchmaschinen haften grundsätzlich nicht – keine Vorabkontrolle vorgeschrieben. Müssen erst bei Kenntnisnahme löschen. Preissuchmaschinen müssen Preise ständig aktuell halten  
  • Haftung für eigene Inhalte (Content-Provider) Haften für selbst eingestellte Inhalte (Fotos, Texte…) und für zu-eigen-gemachte fremde Inhalte Verlinkungen verletzten keine Urheberrechte, außer man übernimmt Snippets (Überschrift/Teaser/kurze Texte) oder Frame-Links, Hot-Links, Inline Links : sobald fremde Inhalte in die eigene Website eingebunden und als eigene Inhalte dargestellt werden  
  • Haftung WLAN-Netze Bei nicht verschlüsseltem Netz, haftet man für alle rechtswidrigen Handlungen, die Dritte über den WLAN-Zugang begehen. Daher ist Verschlüsselung notwendig.
  • Welche 4 Arten von Schutzrechten gibt es beim Schutz von Kreativleistungen? -Reine Persönlichkeitsrechte -Urheberrecht (Copyright) -Gewerbliche Schutzrechte -Wettbewerbsrechte
  • Gewerbliche Schutzrechte Dienen dem Schutz gewerblicher Leistungen und Betätigungen, diese bestehen häufig erst durch eine Anmeldung zu einem Patent-, Marken- oder anderem Register. Ohne Anmeldung: Titelschutz (Ingebrauchnahme)Marken (Verkehrsgeltung)Kennzeichen (Verkehrsgeltung)Geschmacksmuster
  • Urheberrecht schützt... ..Werke der schönen Kunst (Literatur, Musik, Malerei..) ..Gebrauchswerke (Gebrauchsanweisungen, wissenschaftliche Abhandlungen, technische Zeichnungen..) -> Anmeldung oder Eintragung in Register nicht erforderlich …Werksvermittler mit dem Leistungsschutzrecht (Filmproduzenten, Lichtbilder, Sendeunternehmen)
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  • Urheberrecht schützt nicht... ...Ideen, Allgemeinwissen, wissenschaftliche Lehren, mathematische oder physikalische Formeln, wissenschaftliche Methodik, alphabetische Aufzählungen
  • Schutz von Fotografien Panoramafreiheit: öffentliche Plätze dürfen vervielfältigt und verbreitet werden. Für Bauwerke gilt die äußere Ansicht (Schrankenregelung), Urheber ist der Architekt, der ein Namensnennungsrecht hat Bilder sind urhebergeschützt. Bei der Verwendung eines Bildes benötigt man eine Lizenz solange die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist und es erfolgt eine Namensnennung auf branchenübliche Weise Sammelwerke: (Schulbücher, Webseiten, Kunstkataloge) sind geschützt, wie selbständige Werke durch die kreative Anordnung der Elemente und die persönliche geistige Schöpfung. Urheber ist in diesem Fall der Zusammensteller der Sammlung - Datenbank  
  • Bearbeitung von Werken Persönliche geistige Schöpfungen an einem bestehenden Werk werden wie selbständige Werke geschützt. Der Bearbeiter erwirbt bei eigener Schöpfungsleistung Urheberrechte an bearbeitetem Roman. Bei Bearbeitungen oder anderen Umgestaltungen eines Werkes das bereits bearbeitet wurde bedarf es der Zustimmung des Ursprungs-Urhebers und der Zustimmung des Bearbeitungsurhebers
  • Nach welchem Grundlegenden Prinzip richtet sich das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Internet-Sachverhalten innerhalb der EU? Nennen Sie drei gewichtige Ausnahmen von diesem Prinzip? Grundlegendes Prinzip: Das Grundlegende Prinzip ist das Herkunftslandprinzip. Das bedeutet, wenn E-Commerce aus Deutschland in einem anderem EU-Land betrieben wird, so gilt das Recht der BRD. Wird E-Commerce von einem EU-Staat nach BRD betrieben, so gilt das Recht des jeweiligen EU-Staates. Ausnahmen: Freie Rechtswahl bei Verträgen, Verbraucherschutzverträge (Sitz des Verbrauchers) und Zulässigkeit nicht angeforderter Email-Werbung (Sitz des Empfängers)
  • Inwieweit haftet ein Verlag oder anderes Unternehmen, welches unter seinem Web Auftritt Kommentar-Möglichkeiten für User vorsieht, für rechtwidrige Inhalte, die User in den Kommentarbereich hochladen? Generell sind Forum- oder Kommentarseiten von der Haftung befreit, solange die rechtswidrigen Inhalte nicht offensichtlich sind und sie nach Kenntniserlangung unverzüglich tätig geworden sind, um die rechtswidrigen Inhalte zu sperren.Bei Unterlassungsansprüchen gelten jedoch Besonderheiten: Sie bestehen nicht erst bei Kenntnis, sondern schon bei einer Verletzung von zumutbaren Prüfpflichten. Das heißt, dass der Betreiber einer Forum- oder Kommentarseite, die nur über ein paar Seiten geht, die Inhalte der Kommentare überprüfen muss und ggf. entfernen muss.
  • Welche drei Gruppen von Immaterialgüterrechten lassen sich unterscheiden? Reine Persönlichkeitsrechte Urheberrechte Gewerbliche Schutzrechte
  • Sind Ideen schutzfähig bzw. wie kann man sie schützen? Ideen sind nicht schutzfähig. Schutzfähig ist daher idR. nur eine konkrete ästhetische oder technische Umsetzung einer Idee. Geistige Leistungen sind nur geschützt, soweit die Voraussetzungen des Urheberrechts oder eines gewerblichen Schutzrechts erfüllt sind oder eine geistige Leistung wettbewerbswidrig ausgebeutet wird.
  • Welche Schutzrechte sind beim Schutz von (elektronischen) Datenbanken zu unterscheiden? Das Urheberrecht des Schöpfers und das Leistungsschutzrecht des Investors  
  • Welche zwei Gruppen von Rechten sind inhaltlich bei Urheberrechten zu unterscheiden? Nennen sie min. drei Urheberpersönlichkeitsrechte? Es sind Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte zu unterscheiden. Veröffentlichungsrecht, Anerkennungsrechte, Rückrufsrechte  
  • Was versteht man unter "einfacher Lizenz" und was unter einer "ausschließlichen Lizenz"? Einfache Lizenz: Berechtigung zur Nutzung, ohne dass andere von der Nutzung ausgeschlossen werden können. (Daneben sind weitere Nutzungen durch Urheber/Dritte möglich. Ausschließliche Lizenz: Berechtigung das Werk unter Ausschluss Dritter (und des Urhebers) zu nutzen. (Beinhaltet noch keine Berechtigung zur Unterlizenzierung)  
  • Welche Funktion kommt den Verwertungsgesellschaften bei der sog. "Schrankennutzung" zu? Sie schließen Wahrnehmungsverträge mir Urhebern oder sonstigen Rechteinhabern ab und schütten Vergütung an Urheber, Verlage, Produzenten etc. aus.