Schuldrecht (Fach) / Lektion 3 (Lektion)
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Schuldrecht
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- Hauptforderung Hauptforderung nenn man die Forderung, die der Aufrechnende tilgen will
- Subjektive Unmöglichkeit Liegt vor, wenn die Herbeiführung des Leistungserfolgs für den Schuldner unmöglich ist, jedoch für mindestens einen Dritten möglich
- Abrtetung (Zession) Abtretung ist ein zwischen altem und neuen Gläubiger geschlossener Vertrag, durch den bisherigen Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen den Schuldner auf den neuen Gläubiger (Zessionar) überträgt (§ 398)
- Austauschtheorie (Surrogationstheorie) Danach erbringt der Gläubiger der unmöglich gewordenen Leistung weiterhin seine Gegenleistung und verlangt Schadensersatz wegen der gesamten ausgebliebenen Gegenleistung
- Vertrag zugunsten Dritten (Namen der Verhältnisse) Deckungsverhältnis: Versprechenden und Versprechensempfänger Valutaverhältnis: Versprechensempfänger und Dritten