WSFP - Großhandel (Fach) / 36. Fragen für die Lehrabschlussprüfung - der Wechsel (Lektion)

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Fragenkatalog für die Lehrabschlussprüfung

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  • Definieren Sie den Begriff ,,Wechsel" Wechsel sind mit gestetzlichen Merkmalen ausgestatte Urkunden, durch die sich der Aussteller verpflichtet, dem Wechselberechtigen eine bestimmte Summe Geld am Verfallstag zu zahlen oder durch eine dritte Person zahlen zu lassen.
  • Nennen Sie die gesetzlichen Bestandteile des Wechsels! Laut Wechselgesetz muss der Wechsel folgende Bestandteile aufweisen: Die Bezeichnung ,,Wechselim Text der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der der Wechsel ausgestellt wurde / Die Anweisung, eine bestimmte Gedlsummer zu zahlen / den Namen des Zahlers (Bezogener, Trassat) / die Verfallzeit / den Zahlungsort / den Namen des Zahlungsempfängers (Begünstiger, Remittet) / Ausstellungsort und -datum / Unterschrift des Ausstellers (Trassant)
  • Nennen und beschreiben Sie die Wechselarten! a) Gezogener Wechsel:   Wechsel an fremde Order: Aussteller, Bezogener und Begünstiger sind drei verschiedene Personen. Wechsel an eigene Order: Der Aussteller ist gleichzeitig der Begünstigte b) Solawechsel: Der Austeller ist gleichzeitig der Bezogene. c) Warenwechsel: Ursache der Wechselausstellung ist eine Warenlieferung d) Finanzwechsel: Der Wechsel wurde ausgestellt, um einen Kredit zugewähren.
  • Was ist ein Blankowechsel und wann wird er ausgestellt Blankowechsel sind Wechsel ohne eingesetzte Wechselsumme. Blankowechsel werden häufig von Kreditstituten zur Kreditsicherung verlangt.
  • In welcher Form kann man Wechsel die Verfallszeit angegeben sein und wie werden diese Wechsel bezeichnet? a) die Verfallszeit ist exakt angegeben: Tag- oder Präziswechsel: z.B. ,,Gegen diesen Wechsel zahln Sie am 15. Mai 20…´ b) Die Verfallszeit ist nicht exakt angegeben: Sichtwechsel: z.B. ,,Gegen diesen Wechsel zahlen Sie am 15. Mai 20.. / Nachsichtwechsel: z. B. ,,Gegen diesen Wechsel zahlen Sie 30 Tage (3 Monate) nach Sicht / Datowechsel: z.B. ,,Gegen diesen Wechsel zahlen sie 14 tage a dato
  • Welche Bedeutung hat der Zahlstellen- und Domizilvermerk? Durch die Angabe des Zahlungsortes wird das Wechselinkasso erleichtert, da meist als Zahlungsort eine Bank angegeben wird.
  • Welche Bedeutung hat die Wechselannahme (das ,,Akzept) Durch seine Unterschrift (sein Akzept) erklärt der bezogene, dass er bereit ist, die Zahlung zu leisten, d.h., er akzeptiert den Wechsel und wird zum Hauptwechselschuldner.
  • Beschreiben Sie die Wechselbürgschaft und erklären Sie ihre Wirkung! Durch einen Bürgen kann die Zahlung der Wechselsumme zusätzlich garantiert werden. In der Bürgschaftserklärung muss ersichtlich sein, für wen gebürgt wird. Fehlt eine solche Erklärung, so gilt die Bürgschaft für den Aussteller. Durch die Bürgerschaftserklärung haftet der Wechselbürge genauso wie der Hauptschuldner
  • Bei einem Wechsel ist die Verfallszeit nicht angegeben. Wann wird dieser Wechsel fällig? Ist in einem Wechsel die Verfallszeit nicht angegeben, so ist er automatisch ein Sichtwechsel, d.h. er ist bei Vorlage fällig.
  • Welche Gebühr ist für einen Wechsel zu entrichten und wie erfolgt die Einrichtung dieser Gebühr? Entstehung der Gebührenschuld: - Bei Akzeptleistung - Bei Blankowechsel bei Vervollständigung des Wechsels. - In der Praxis meist bei Diskont- oder Inkassoeinreichung. / Höhe der Gebühr: 1/8 % der Wechselsummer auf Cent gerundet / Einrichtung der Gebühr: Die Vergebührung erfolgt durch Kreditinstitute, die diese Beträge an das Finanzamt abführen und einen entsprechenden Vermerk am Wechsel aufstempeln.
  • Welche Möglichkeiten hat der Begünstigte einen Wechsel zu verwerten? Der Begünstige kann den Wechsel behalten und bei Fälligkeit einkassieren. / den Wechsel weitergeben - zum Inkasso d. h. durch eine Bank bzw. einen Geschäftsfreund einkassieren lassen) - zum Diskont (d. h. Verkauf des Wechsels an einen Bank vor Ablauf der Fälligkeit). - zum Diskont (d. h. Verkauf des Wechsels an eine Bank vor Ablauf des Fälligkeit) - an Zahlungs statt einen Lieferanten
  • Was versteht man unter einem ,,Indossament Die Übertragung eines Wechsels erfolgt mittels Indossaments, d. h. durch einen schriftlichen Weitergabevermerk auf der Rückseite des Wechsels.
  • Beschreiben Sie die Rechtswirkung eines Indossaments! * Übertragungsfunktion - das eigentumsrecht wird an eine anderer Person übergeben.  * Garantiefunktion - jeder, der den Wechsel indossiert, haftet für die Bezahlung der Wechselsumme  * Legitimationsfunktion - sie ermöglicht die Feststellung, ob jemand rechtmäßiger Eigentümer des Wechsels ist (Ausnahme: Blankoindossament).
  • Nennen Sie Arten von Indossamenten und beschreiben Sie diese! Arten von Indossamenten sind z. B.: / Vollindossament - mit Namen des Indossatars (neuer Wechselbegünsitgter (, Abtretungsklausel, Datum, Unterschrift des Indossanten (Weictergebenden). / Blankoindossament - es besteht ausschließlich aus der Unterschrift des Indossanten. / Prokura- oder Vollmachtsindossament - durch dieses Indossament erfolgt keine Eigentumsübertragung, sondern der Indossatar erhält eine besondere Vollmacht, z B. eine Vollmacht zum Inkasso der Wechselsumme.
  • Was ist eine ,,Rektaklausel und welche Wirkung hat sie? Die Rektaklausel ,,nicht an die Order verbietet wechselrechtlich die Weitergabe des Wechsels. Diese Klausel soll den Wechselmissbrauch verhindern.
  • Was versteht man unter Wechseldiskontierung (Eskontierung) Unter Wechseldiskont versteht man den Verkauf eines Besitzwechsels von dessen Fälligkeit durch den Begünstigten an ein Kreditinstitut.
  • Wie erfolgt die Abrechnung bei der Diskontierung eines Wechsels? Bei der Diskontierung werden von der Bank von der Wechselsumme      die Zinsen für die Restlaufzeit,     Diskont- oder Eskontprovision und Gebühren bzw. Spesen (Inkassogebühren) abgezogen
  • Beschreiben Sie den Vorgang bei der Verlegung des Wechsels! Bei Fälligkeit ist der Wechsel vom Wechselberechtigten, dem Bezogenen zur Zahlung vorzulegen (Holschuld). Die Vorlegung hat am Verfallstag oder an den beiden folgenden Werktage zu erfolgen (Samstage und Karfreitag zählen nicht als Werktage). Bei nicht fristgerechten Vorlage erlöschen die wechselrechtlichen Anssprüche gegen Aussteller und Indossanten - nicht aber gegen den Bezogenen.
  • Wie erfolgt das Wechselinkasso? Die Wechselvorlage kann entweder durch den Wechselberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten (mit Prokuraindossament) erfolgen. Meist werden Banken mit dem Inkasso beauftragt, die dafür eine Inkassogebühr verrechnen.
  • Bei der Einlösung des Wechsels hat der Bezogene den Wechsel zu prüfen. Auf welche Punkte hat er dabei besonders zu achten? Bei der Einlösung hat der Bezogene darauf zu achten, dass * die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt wurden, d. h. dass der Wechsel formal in Ordnung ist. * die Reihe der Indossanten lückenlos ist. * der Wechselinhaber zum Inkasso berechtigt ist.
  • Der Bezogene bietet bei der Wechselvorlage eine Teilzahlung an. Muss die Teilzahlung angenommen werden? Eine Teilzahlung erhält muss angenommen werden, da sonst das Rückgriffsrecht übder diesen Betrag verloren geht.
  • Wie erfolgt die Zahlungsbestätigung bei Teil- bzw. Vollzahlung eines Wechsels? Bei Teilzahlung erhält der Bezogene eine Quittung über den bezhalten Teilbetrag, nicht aber den Wechsel. Bei Vollzahlung erhält der Bezogene den quittierten Wechsel übergeben. Die unter das letzte Indossament gesetzte Zahlungsbestötigung beendet den Wechselumlauf.
  • Welcher Schriftverkehr ergibt sich im Normalfall, d. h. bei einem Wechsel an eigene Order un Inkasso durch ein Kreditinstitut Trassierung und Akzepeinholung Nach Ausstellung des Wechsels (Trassierung) wird dieser mit einementsprechenden Begleitschreiben zur Akzepteinholung an den Bezogenen (Käufer) gesendet. Um einen Missbrauch zu vermeiden, wird der Wechsel vorerst vom Austeller nicht unterschrieben- d. h., der Wechsel kann in einem einfachen Brief verschickt werden.  Wechselrücksendung hat der Bezogene den Wechsel akzeptiert und vergebührt, so schickt er den Wechsel eingeschrieben und mit einem entsprechenden Begleitbrief versehen an den Aussteller zurück.   Inkasso Der Bezogene hat dem Kreditinstitut den Wechselbetrag berietzstellen und einen Einlösungsauftrag (Vordruck) zu erteilen. Der Wechselinhaber versieht den Wechsel mit einem Inkassoindossaemnt und schickt ihn mit einem ausgefüllten Formular (Wechseleinreichung) zum Inkasso ein. Während dem Wechselinhaber der Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben wird, erhält der Bezogene vom Kreditinstitut den Wechsel mit dem Kontoauszug zugeschickt.
  • Nennen Sie Störungen, die sich im Wechselumlauf ergeben können! der Bezogene akzeptiert nicht der Bezogene wird zahlungsunfähig der Bezogene zahlt nicht
  • Welche Mögllichkeiten hat der Wechselberechtigte bei Störungen im Wechselumlauf? Der Wechselberechtige kann wechselrechtlich vorgehen bzw. er kann den Wechsel prolongieren (verlänger)