WSFP - Großhandel (Fach) / 32. Fragen für die Lehrabschlussprüfung - vertragswidrige Erfüllung des Kaufvert (Lektion)
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Fragenkatalog für die Lehrabschlussprüfung
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- Nennen Sie Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages, die a) durch den Verkäufer, b) durch den Käufer verursacht werden! A) Durch den Verkäufer verursachte Unregelmäßigkeiten sind u.a.: mangelhafte Lieferung Lieferverzug B) Durch den Käufer verursachte Unregelmäßigkeiten sind u.a.: Annahmeverzug Abrufsverzug Zahlungsverzug
- Wann spricht man bei einer Lieferung von mangelhaften Waren? Von einer Lieferung mangelhafter Waren spricht man, wenn man die Bedingungen des Kaufvertrages nicht eingehalten werden, d. h.: Die Lieferung von schlechter bzw. falscher Qualität - mengenmäßig falsch - in der Verpackung nicht vertragskonform ist. Mängel in der Beschaffenheit aufweist
- Unterscheide die Mängel nach jenen Gesichtspunkten, die für die Beurteilung von Bedeutung sind! Mängel können nach der Erkennbarkeit beurteilt werden: a) offene Mängel b) geheime Mängel nicht arglistig verschwiegen arglistig verschwiegen
- Wann spricht man von offenen und wann von geheimen Mängeln? Beschreiben Sie die rechtssituation! Offene Mängel sind bei zumutbarer Prüfung erkennbar, sie sind oft zu reklamieren, wie z. B.: zerbrochene oder zerkratze Teile falsche Qualität bzw. Quantität. Geheime Mängel sind bei zumutbarer Untersuchung nicht sofort feststellbar, sie werden erst bei Gebrauch erkennbar, wie z. B.: mangelnde Farbechtheit mangelnde Festigkeit usw.
- Nennen Sie die Gewährleistungsfristen bei geheime Mängel! Die Gewährleistungfristen sind grundsätzlich: für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre für arglistig verschwiegene Mängel 30 Jahre
- Was versteht man unter Beweislastumkehr ? Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war, danach muss der Käufer nachweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelhaft war.
- Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer, einen Mangel zu beseitigen? A) Primäre Gewärleistungbefehle wie z. B. Verbesserung (Reperatur, Nachlieferung…), Austausch. Ist dieser Rechtsbehelf nicht möglich bzw. zumutbar, so kann der Kunde die sekundären Gewährleistungsbefehle verlangen. B) Sekundäre Gewährleistungsbefehle: z. B. Preisminderung oder Wandlung (Vertragsrücktritt)
- Was versteht man unter Garantie ? Garantie ist die vertraglich zugesicherte Zusage des Verkäufers für Mängel über die gesetzliche Gewährleistung hinaus zu haften.
- Was regelt das Produkthaftungsgesetz? Ziel dieses Gesetzes ist der umfassende Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten.
- Welche Sicherheit bietet das Produkthaftungsgesetz dem Konsument ? Gehaftet wird für Folgen, die sich aus dem Gebrauch von fehlerhaften Produkten ergeben (Sach- und Personenschaden). Haftbar sind Hersteller (bei inländischen Produkten), der Importeur bzw. der Händler, der dem Geschädigten den Importeur nicht nennt.
- Was versteht man unter Lieferverzug ? Lieferverzug bedeutet, dass der Verkäufer die Ware nicht zum vereinbarten Termin an den Käufer übergibt.
- Wann gerät der Verkäufer in Lieferverzug? a) bei Fixgeschäften: sofort bei Überschreiten des Liefertermines b) bei Nichtfixgeschäften: nach Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist.
- Beschreiben Sie die Rechte des Käufers bei Lieferverzug! Der Käufer kann : nachträgliche Lieferung verlangen vom Kaufvertrag zurücktreten Schadenersatz verlangen (bei nachweisbar entstandenem Schaden) Deckungskauf vornehmen
- Was ist eine Konventionalstrafe (Vertragsstrafe, Pönale) ? Unter einer Konventionalstrafe (Vertragsstrafe, Pönale) versteht man einen Passus im Kaufvertrag, der besagt, wie viel der Lieferant bei verspäteten Lieferung bezahlen muss.
- Was versteht man unter einem Deckungskauf? ein Deckungskauf liegt vor, wenn der Käufer die ware bei einem anderen Lieferanten bezieht, weil sein Lieferant in Lieferverzug geraten ist. Eventuelle mehrkosten, die durch einen Deckungskauf entsteht, kann der Käufer vom Lieferanten fordern.
- Was bedeutet Annahmeverzug? Annahmeverzug heißt, dass der Käufer die vom Verkäufer zum richtigen Termin und am richtigen Ort gelieferte, richtige Ware nicht annimmt.
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- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Verkäufer bei Annahmeverzug ? Hinterlegungsrecht: Der Verkäufer kann die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise hinterlegen. A) Selbsthilfeverkauf: Der Verkäufer kann die Ware öffentlich auf Kosten und Rechnung des Kunden, versteigern lassen, muss diese Maßnahme dem Kunden jedoch vorher ankündigen. Käufer und Verkäufer dürfen bei der Versteigerung mitbieten. B) Rücktrittsrecht: Der Verkäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Wann gerät der Käufer in Zahlungsverzug? In Zahlungsverzug gerät der Käufer, wenn er zu einem fixen Zahlungstermin noch nicht bezahlt hat. Ist der Zahlungstermin in einem Vertrag nicht fix festgelegt, so gerät der Schuldner erst nach Ablauf der im Mahnschreiben gesetzten Nachfrist in Zahlungsverzug.
- Welche Kosten kann der Verkäufer dem in Zahlungsverzug geratenen Käufer verrechnen ? Grundsätzlich hat der in Zahlungsverzug geratene Käufer für alle Kosten, Spesen usw., die durch den Zahlungsverzug endstanden sind, aufzukommen. Weiters kann der Verkäufer Verugszinsen berechnen.
- Beschreiben Sie die Schritte des Mahnverfahrens! 1.Mahnung Erinnerungsschreiben ( ohne Fristsetzung) 2. Mahnung Mahnung mit Nachfristsetzung 3.Mahnung Letzte Fristsetzung mit Androhung von Folgen bei Nichteinhaltung. Postauftrag bzw. Einschaltung eines Inkassobüros Einschaltung eines Rechtsanwaltes Gerichtliches Mahnverfahren Rein rechtlich gesehen sind aber nur zwei Schritte notwendig: Fristsetzung und Klage, d. h. weder die dreimalige Mahnung noch eine Nachdrohung von Rechtsfolgen ist nötig.
- Beschreiben Sie das gerichtliche Mahnverfahren! Vereinfachtes Verfahren bis EUR 30.000 Mahngesuch: Antrag des Gläubigers an das zuständige Gericht (bis EUR 10.000 Bezirksgericht, dann Landesgericht) auf Erlassung eines Zahlungsbefehles. Inhalt des Zahlungsbefehles: Aufforderung zur Begleichung der Schuld (einschließlich Gebühren und Gerichtskosten) innerhalb von 14 Tagen. Handlungsmöglichkeiten des Schuldners: Er zahlt ... das Verfahren ist abgeschlossen Er zahlt nicht ... der Zahlungsbefehl wird rechtskräftig (Exekution). Er erhebt Widerspruch ... der Zahlungsbefehl tritt außer Kraft, der Gläubiger kann das ordentliche Verfahren einleiten. ll. Zivilprozess über EUR 30.000,- Es wir die Klage beim Landesgericht eingebracht. Bei der Gerichtsverhandlung kommt es entweder zu einem Vergleich oder Richter fällt ein Urteil.