WSFP - Großhandel (Fach) / 7. Fragen für die Lehrabschlussprüfung - Buchführung (Lektion)

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Fragenkatalog zur Lehrabschlussprüfung

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  • Erklären Sie die Aufgaben der Buchführung! Die Buchführung soll die betrieblichen Vorgänge zahlenmäßig erfassen, Erkenntnisse über die Vergangenheit und Entscheidungshilfen für die Zukunft liefern.
  • Welche Arten der Buchhaltung kennen Sie? Doppelte Buchhaltung: In der doppelten Buchhaltung werden nicht nur das Vermögen und die Schulden und deren Veränderungen, sondern auch der Erfolg (Aufwände und Erträge) erfasst. Der Gewinn/Verlust wird zweifach, einmal durch Vermögensvergleich (Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden) und duch die Erfolgsrechnung (Gegenüberstellung der Aufwände und Erträge) ermittelt. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Vereinfachtes Buchhaltungssystem, das sich auf die Aufzeichnungen über die Zahlungsvorgänge beschränkt. Der Gewinn/Verlust ergibt sich durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Aufzeichnung im Rahmen der steuerlichen Pauschalierung.
  • Welche Verrechnungsformen in der Buchhaltung kennen Sie? * Bestandsrechnung: Verbuchung des Vermögens und der Schulden, indirekte Erfolgsermittlung durch Vermögensvergleich. * Erfolgsrechnung: Verbuchung der Erträge und Aufwände, direkte Erfolgsermittlung durch Gegenüberstellung der Aufwände und Erträge.
  • Wer ist verpflichtet, eine doppelte Buchführung einzurichten? Zur Buchführung und Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind laut Unternehmensgesetzbuch (UGB), Einkommenssteuergesetz (ESTG) und Bundes-Abgaben-Ordnung (BAO): 1. Grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften, unternehmerisch tätige Personengesellschaften (insbes. GmbH & CoKG) unabhängig von Größe und Umsatz. 2. Alle anderen Unternehmer, wenn sie Umsatzerlöse von mehr als EUR 700.000,- im Jahr erzielen (ausgenommen freie Berufe, Land- und Forstwirte etc). 3. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Einheitswert mehr als EUR 150.000,- beträgt oder deren Umsätze in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren von mehr als EUR 400.000,- erwirtschafteten. Die Buchführungspflicht tritt ab dem übernächsten Jahr ein, wenn der Schwellenwert von EUR 700.000- in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Wird der Schwellenwert von EUR 1,000.000,- überschritten, tritt die Buchführungspflicht bereits ab dem nächsten Jahr ein. Werden die Buchführungsgrenzen nicht überschritten, kann der Gewinn * durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder * durch Inanspruchnahme der steuerlichen Pauschalierung oder * durch freiwillige Führung einer doppelten Buchhaltung ermittelt werden.
  • Wer darf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen? Gewerbetreibende, die die Grenzen des § 125 BAO nicht überschreiten.
  • Welche Bücher werden in der doppelten Buchhaltung im Allgemeinen geführt? 1. Journal: Hier werden die Geschäftsfälle der zeitlichen (chronologischen) Reihenfolgen entsprechend eingetragen. 2. Hauptbuch: Hier werden alle Geschäftsfälle nach systematische (inhaltlich gleicher) Ordnung erfasst. Gleichartige Geschäftsfälle werden zu Konten zusammengefasst. 3. Nebenbücher: Sie dienen zu einer detaillierten Verrechnung von wichtigen Vermögenswerten, z. B. Kassabuch, Kundenkonten, Lieferantenkonten. 4. Hilfsbücher: Sie erfüllen gewisse zusätzliche Aufgaben, z. B. Auftragsbücher, Spesenbücher, Provisionsbücher der Handelsvertreter.
  • Nennen und beschreiben Sie wichtige Bücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung! Kassabuch: Aufzeichnung über alle baren Geschäftsfälle, Bankbuch: Aufzeichnungen über alle Bewegungen auf dem Bankkonto, Wareneingangsbuch: Aufzeichnungen über alle Einkäufe von Waren, Rohstoffen, Hilfsstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, Anlagenverzeichnis: Aufzeichnungen über alle Anlagengüter, Lohnkonten, Inventuraufzeichnungen über die Warenbestände,  Aufzeichnungen über die privaten Warenentnahmen,  Umsatzsteuer- und Vorsteuerbuch für die Erfassung der Umsatzsteuer.
  • Welche Verstöße gegen die Buchführungsvorschriften kennen Sie? 1. Verstoß gegen die Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht, d. h. der Unternehmer führt überhaupt keine Bücher oder nicht jene, die zwingend vorgeschrieben sind. 2. Verstoß gegen die Vollständigkeits- oder Wahrheitspflicht, d. h. der Unternehmer erfasst die Geschäftsfälle in ihrer zeitlichen Folge und in ihrer betragsmäßigen Höhe nicht richtig, gefälschte Belege bilden die Grundlage, Konten sind falsch oder irreführend bezeichnet, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wird in der Bilanz nicht richtig dargestellt. 3. Verstoß gegen die Formvorschriften. 4. Verstoß gegen die steuerlichen Bestimmungen.
  • Welche Folgen können aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung eintreten? Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann es 1. zum Verlust steuerlicher Begünstigungen, 2. zur Schätzung des Betriebsergebnisses, 3. zur Aberkennung der dokumentarischen Beweiskraft, 4. zur Schadenersatzpflicht, 5. zu Geld- und Arreststrafen kommen.
  • Nennen Sie wichtige Formvorschriften, die im Unternehmensgesetzbuch (UGB) bzw. in der Bundesabgabenordnung (BAO) enthalten sind! Eintragungen müssen in der Zeitfolge geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht durchgefüht werden. Aus der Bezeichnung der Konten und Bücher sollen die verbuchten Geschäftsfälle erkennbar sein. Bei gebundenen Büchern sind die Seiten fortlaufend zu nummerieren, bei Aufzeichnungen auf losen Blättern ist ein Kontenregister anzulegen. Die Bücher sind im Inland und in einer lebenden Sprache zu führen. Leicht radierbare Schreibmittel dürfen nicht verwendet werden. Eintragungen dürfen nicht durch Durchstreichen (Tipp-Ex) unleserlich gemacht werden. Leere Zeilen sind zu entwerten (z. B. Buchhalternase). Bücher, Aufzeichnungen, Belege usw. sind 7 Jahre lang aufzubewahren.
  • Wie lange sind Bücher und andere Aufzeichnungen aufzubewahren? Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörenden Belege sind 7 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die letzte Eintragung in die Bücher vorgenommen wurde.
  • Was ist die Inventur? Unter Inventur versteht man die körperliche Bestandsaufnahme und Aufzeichnung aller Vermögensteile und Schulden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Unternehmen vorhanden sind. Diese Bestandsaufnahme erfolgt durch Zählen, Messen, Wägen und Bewerten.
  • Was ist das Inventarium? Das Inventarium ist das detaillierte Verzeichnis des Vermögens und der Schulden.
  • Welche Arten der Inventur kennen Sie? Stichtagsinventur: Die Bestandsaufnahme wird zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt. Permanente Inventur: Die Aufnahme der Bestände wird auf das ganze Jahr verteilt, so dass jeder Vermögensposten mindestens einmal jährlich kontrolliert wird. Stichprobeninventur: Großbetriebe (mit EDV-Lagerbuchführung) können die stichprobenweise überprüften Lagerbestände aus der Lagerbuchführung übernehmen.
  • Beschreiben Sie den Vorgang bei der Bestandermittlung! 1. Vorbereitungsarbeiten: - Festlegung der Aufnahmeverfahren, - Vorbereitung der Inventurliste, - Festlegung der Aufnahmezeiten. 2. Aufnahme der Bestände: - Die Aufzeichnung der Inventurergebnisse erfolgt in Uraufnahmelisten. Diese müssen enthalten: Ort des Lagers, Bezeichnung des Gegenstandes, vorhandene Menge, wenn möglich Preis. - Der Kassabestand ist durch Kassasturz festzustellen. - Der Stand des Bankkontos ergibt sich durch den Kontoauszug. - Der Stand der Forderungen und Verbindlichkeiten ist durch Aufstellung von Saldenlisten festzustellen. - Der Bestand an Wechsel ist aufzunehmen und mit dem Wechselbuch zu vergleichen. - Der Stand an Wertpapieren ist aufzunehmen und mit dem Effektenbuch zu vergleichen.
  • Wie sind Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten zu bewerten? * Anlagevermögen: Nicht abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Grundstücke): Es ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder niedrigerem Teilwert) anzusetzen. Abnutzbares Anlagevermögen: Es ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung (oder niedrigerem Teilwert) Anzusetzen. * Umlaufvermögen: Das Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder niedrigerem Teilwert) anzusetzen. * Verbindlichkeiten: Die Schulden sind mit dem Entstehungswert (oder höherem Teilwert) anzusetzen.
  • Welche Aufzeichnungen werden durch das Finanzamt geprüft? 1. Mit dem Vorankündigung und aperiodisch: - Betriebsprüfung (z. B. Buchhaltung, Belege, Inventurlisten), - Wareneingangsbuchprüfung. 2. Ohne Vorankündigung und aperiodisch: - Ust-Nachschau (Kassasturz), - Lohnsteuerprüfung.
  • Welche Hauptgruppen an Konten gibt es? Bestandskonten: - aktive Bestandskonten - passive Bestandskonten Erfolgskonten: - Aufwandskonten - Ertragskonten Kapitalkonten (Privatkonten) Eröffnungs- und Abschlusskonten
  • Welche Klasseneinteilung hat der österreichische Kontenrahmen? Klasse - Inhalt 0 Anlagevermögen 1 Vorräte 2 Sonstige Umlaufvermögen und Abgrenzungsposten 3 Rückstellung, Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzung 4 Betriebliche Erträge 5 Materialaufwand 6 Personalaufwand 7 Abschreibung, sonst. betriebliche Aufwendungen 8 Finanzerträge (-aufwendungen), a. o. Erträge (Aufwendungen), Auflösen (Dotierung) von Rücklagen, Ertragssteuern 9 Eigenkapital, unversteuerter Rücklagen, Einlagen Stiller Gesellschafter, Abschlusskonten
  • Erklären Sie den Unterschied zwischen Kontenrahmen und Kontenplan! Der Kontenrahmen ist der nach bestimmten Grundsätzen aufgebaute Organisationsplan der Buchhaltung. Der österreichische Einheitskontenrahmen wurde vom Österreichischen Produtivitäts- und Wirtschaftlichkeits- Zentrum ausgearbeitet. Der Kontenplan ist der Organisationsplan für die Buchhaltung der einzelnen Unternehmungen. Er ist auf Betriebsgröße und Betriebsart ausgerichtet.
  • Welche Arbeiten sind zu Beginn des Wirtschaftsjahres zu erledigen? Alle Konten sind neu zu eröffnen. Die aktiven Bestandkonten sind im Soll, die passiven Bestandskonten im Haben zu eröffnen. Das entsprechnende Gegenkonto ist das Eröffnungfbilanzkonto. Die passive und die aktive Rechnungsabgrenzung sind aufzulösen. Weiters sind alle Nebenbücher zu eröffnen (Kassabuch, Kunden- und Lieferantenkonten usw.).
  • Beschreiben Sie die Aufgaben des Kassabuches! Die Kassabelege werden meist nicht direkt im Kassakonto des Hauptbuches, sondern in einem vorgeschalteten Kassabuch erfasst.
  • Welche Kassabuchbelege kennen Sie? 1. Belege für Ausgaben: Quittungen, wie Kassazettel, Paragons und Erlagscheinabschnitte. 2. Belege für Einnahmen: Durchschriften von Barverkaufsrechnungen, Kassaquittungen.
  • Wie kann die Tageslosung ermittelt werden? * Indirekt: Bargeldbestand bei Geschäftsschluss laut Kassasturz + Ausgaben während des Tages = Zwischensumme - Bargeldbestand am Tagesbeginn - Sonstige Einnahmen = Tageslosung * Direkt: Mit Hilfe von Kassastreifen, Paragons oder einer Registrierkassa wird die Tageslosung durch Bilden der Summen ermittelt.
  • Nach welchen Methoden kann die Verbuchung der Geschäftsfälle im Kassabuch durchgeführt werden? Nettomethode: Nettobetrag und Umsatzsteuer werden gesondert verbucht. Bruttomethode: Es werden nur Bruttobeträge verbucht, d. h., dieUmsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
  • Was versteht man unter dem Kassasturz? Der Kassasturz ist das Ermitteln (Zählen) des Bargeldbestandes (Istbestandes). Der im Kassabuch ermittelte Saldo (Sollbestand) muss stets mit dem Istbestand verglichen werden.
  • Erklären Sie die Begriffe Manko und Überschuss! Von einem Manko spricht man, wenn der Istbestand kleiner ist als der Sollbestand. Bei einem Überschuss ist der Istbestand größer als der Sollbestand.
  • Was versteht man unter der Lagerkartei? Die Lagerkartei ist eine mengenmäßige oder mengen- und wertmäßige Aufzeichnung der Lagerbestände.
  • Was versteht man unter Bilanz? Die Bilanz ist die kontenmäßige Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva eines Unternehmens. Die linke Seite der Bilanz (Aktivseite) gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen verwendet wurde - Mittelverwendung. Die rechte Seite der Bilanz (Passivseite) gibt an, woher das Vermögen stammt - Mitteherkunft. BILLANZ Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Passiva Eigenkapital Fremdkapital 1. Eröffnungsbilanz: Bilanz am Anfang der Rechnungsperiode. 2. Schlussbilanz: Bilanz am Ende der Rechnungsperiode.
  • Beschreiben Sie die Erfolgsermittlung! In der doppelten Buchhaltung wird der Erfolg zweifach ermittelt:  Direkt: Durch die Gegenüberstellung der Erträge und der Aufwände im Gewinn-und-Verlust-Konto. Der sich ergebende Saldo stellt den Gewinn bzw. Verlust dar. Ein Gewinn ergibt sich auf der Sollseite des Gewinn-und-Verlust-Kontos, ein Verlust auf der Habenseite.   Indirekt: Durch Vermögensvergleich: Das Reinvermögen (= Vermögen - Schulden) am Ender der Rechnungsperiode verglichen. Die Differenz ergibt den Gewinn und Verlust.
  • Was sind Belege? Belege sind schriftliche Aufzeichnungen über tatsächliche oder geplante betriebliche Vorgänge, die im Rechnungswesen erfasst werden müssen.
  • Welche Arten von Belegen kennen Sie? Man unterscheidet: nach ihrer Herkunft: - Externe Belege: sie entstehen durch die Außenbeziehungen des Unternehmens, z. B. Rechnungen, Quittungen, Überweisungen. - Interne Belege: sie betreffen innerbetriebliche Vorgänge, z. B. Materialentnahmescheine, Buchungsanweisungen. nach der Enstehung: - Urbelege (Originalbelege): z. B. Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Ausgangsrechnungen. - Ersatzbelege: Sammelbelege, Duplikate usw. nach der Zahl der erfassten Geschäftsfälle: - Einzelbelege: für nur einen Geschäftsfall. - Sammelbelege: für mehrere Geschäftsfälle.
  • Welche Beleggrundsätze sind besonders zu beachten? Wichtige Beleggrundsätze sind: * Belege sind wir Urkunden zu behandeln, d. h. sie dürfen nicht verändert bzw. unleserlich gemacht werden. Notwendige Änderungen sind zu beglaubigen. * Es darf keine Buchung ohne Beleg durchgeführt werden. * Zur Vermeidung von Doppelbuchungen sind Belege, die als Buchungsunterlage dienen, entsprechend zu kennzeichnen. * Auf Belegen sind die entsprechenden Konten anzuführen (Vorkontierung). * Die erfolgte Buchung ist auf dem Beleg zu vermerken. * Belege sind geordnet und gesichtert 7 Jahre lang aufzubewahren.
  • Wie erfolgt üblicherweise die Belegorganisation? Üblicherweise werden Beleggruppen gebildet, z. B.: * Kassabelege (K, KE für Eingänge, KA für Ausgänge usw.), * Bankbelege (B, BK oder entsprechend dem Kreditinstitut), * PSK-Belege (P oder PS), * Eingangsrechnungen (E, ER), * Ausgangsrechnungen (A, AR), * Sonstige Belege (S, BA, B, GS usw.). Innerhalb der Beleggruppen werden die Belege fortlaufend nummeriert.
  • Beschreiben Sie die Belegbearbeitung vom Eingang bis zur Ablage! 1. Belegeingang im Posteinlauf. Der Beleg soll mit dem Eingangsstempel versehen werden. Weiterleitung des Beleges an die zuständige Abteilung. 2. Prüfung des Beleges (rechnerische und sachliche Prüfung). 3. Einordnung in die entsprechende Beleggruppe und Nummerierung des Beleges. 4. Vorkontierung des Beleges, meit mit Kontierungsstempel. 5. Verbuchung des Beleges und Anbringung des Buchungsvermerkes. 6. Ablage des Beleges (in Großbetrieben oft mittels Mikrofilms).
  • Erklären Sie den Begriff Anlagenabschreibung! Die Anlagenabschreibung ist der Aufwand, der sich aus der Wertminderung der Anlage während einer Abrechnungsperiode ergibt. Rechnerisch ergibt sich die Höhe der Anlagenabschreibung durch Verteilung des Anschaffungswertes auf die Nutzungsdauer.
  • Nennen Sie Abschreibungsursachen! Abschreibungsursach sind z. B.: Verbrauch, wie z. B. Abnützung durch Gebrauch, Verschleiß, Katastrophen, Substanzverlust. Entwertung, z. B. durch Neuentwicklungen, Sinken des Wiederbeschaffungspreises, Fehlinvestitionen. Zeitablauf, z. B. Ablauf von Konzessionen, Patenten, Miet- und Pachtrechten.
  • Wie werden die Abschreibungsbeträge bei gleich bleibender (linearer) Abschreibung berechnet? Die Berechnung des Abschreibungsbetrages (A) erfolgt nach den Formeln: A = Anschaffungswert (AW) / Nutzungsdauer (n) oder A = (AW x Abschreibungssatz (p)) / 100
  • Erklären Sie die Rechengrößen, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Abschreibungsbetrages stehen! Zur Ermittlung des Abschreibungsbetrages sind folgende Größen maßgebend: Anschaffungswert: Der Anschaffungswert umfasst alle Kosten, die beim Erwerb entstehen, wie z. B. Bezugskosten, Aufstellungskosten, Steuern (ausgenommen: Umsatzsteuer).   Herstellungswert: Die Herstellungskosten setzen sich aus allen Kosten zusammen, die bei der Selbstherstellung eines Gutes durch den Betrieb entstehen. Nutzungsdauer: Dies ist die geschätzte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Maßgebend für die Schätzung sind u. a. eigene Erfahrungen, Angaben des Herstellers und Angaben der Finanzbehörden. Restwert: Der Restwert ist der Wert, der sich am Ende der Nutzungsdauer der Anlage ergibt (Schrottwert). Abschreibungsbasis: Allgemein ist die Abschreibungsbasis der Anschaffungs- bzw. der Herstellungswert. Bei Berücksichtigung des Restwertes ist die Abschreibungsbasis die Differenz von Anschaffungs- und Restwert. Abschreibungssatz und Abschreibungsbetrag: Der Abschreibungssatz gibt die jährliche Abschreibung in Prozenten an, der Abschreibungsbetrag die jährliche Abschreibung in Euro. Buchwert: Der Buchwert ergibt sich als Differenz zwischen dem Anschaffungswert und den bereits vorgenommenen Abschreibungen.
  • Erklären Sie den Unterschied zwischen direkter und indirekter Abschreibung! Der Unterschied zwischen direkter und indirekter Anlagenabschreibung ist, dass bei der direkten Abschreibung direkt vom jeweiligen Anlagenkonto abgebucht wird, während bei der indirekten Abschreibung ein Wertberichtigungskonto zum entsprechenden Anlagenkonto geführt wird. Dies bedeutet, dass bei der indirekten Anlagenabschreibung auf dem Anlagenkonto während der gesamten Nutzungsdauer der Anschaffungswert aufscheint und das Wertberichtigungskonto die bereits vorgenommenen Abschreibungen ausweist.
  • Nennen und beschreiben Sie einige wichtige Nebenbücher! Wichtige Nebenbücher sind z. B.: das Kassabuch: Bargeldbewegungen sind täglich in geeigneter Form festzuhalten (z. B. geordnete Kassabelege). die Kunden- und Kreditorenbuchführung schlüsselt die verbuchten Lieferforderungen und Lieferverbindlichkeiten auf. Die Anlagenbuchhaltung: Man unterscheidet die Anlagenkartei und das Anlagenverzeichnis. Sie enthalten detaillierte Informationen zu den einzelnen Anlagegütern. Die Lagerbuchhaltung: Die Lagerbuchhaltung dient der mengen- und wertmäßigen Aufzeichnung der Lagerbestände. Sie ist die Grundlage für Nachbestellungen und Voraussetzungen für eine permanente Inventur. Sonsitge Nebenbücher sind z. B. Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Wechselbuchhaltung, Effektenbücher.
  • Welche Aufzeichnungen werden als Hilfsbücher bezeichnet? Als Hilfsbücher werden Aufzeichnungen bezeichnet, die von der Buchhaltung unabhängige Tatbestände und Daten enthalten, wie z. B. das Auftragsbuch der Vertreter, das Nachnamebuch usw.