WSFP - Großhandel (Fach) / 19. Fragen für die Lehrabschlussprüfung - Frachtführer - Spediteur (Lektion)

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Fragenkatalog für die Lehrabschlussprüfung

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  • Beschreiben Sie die Aufgaben des Spediteurs! Der Spediteur übernimmt es gewerbemäßig, Gütersendungen durch Frachtführer im eigenen Namen und auf Rechnung des Versenders durchzuführen. Das heißt: -er besorgt die Beförderung, z. B. Auswahl des Transportmittels, Austellung des Frachtvertrages und der Frachtpapiere, -er erbringt Nebenleistungen, z. B. Abschluss der Versicherung, Verzollung, Umpacken, Einlagern, Weiterleitung der Frachtpapiere, Inkasso von Warennachnahmen.
  • Was versteht man unter dem Selbsteintritt des Spediteurs? Wenn im Speditionsvertrag nichts anderes vereinbart ist, so ist der Spediteur berechtigt, die Beförderung des Gutes selbst durchzuführen.
  • Welche Pflichten hat der Spediteur? Der Spediteur hat die Güterversendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu besorgen und die Interessen des Auftraggebers wahrzunehmen
  • Welche Rechte hat der Spediteur? a) Der Spediteur hat Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Auslagen und auf Provision b) das gesetzliche Pfandrecht c) das Selbsteintrittsrecht d) das recht zur Bestellung von Zwischenspediteuren
  • Beschreiben Sie die Art und den Umfang der Haftung des Spediteurs! Der Spediteur haftet für jeden Schaden (z. B. Verlust, verspätete Lieferung), sofern ihn ein Verschulden trifft. Eingeschränkt wird die gesetzliche Haftung durch die AÖSp ( Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen), wodurch der Spediteur z. B. nicht für Schäden haftet, -die Dritte (z. B. Frachtführer) verursachen -die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind - die durch Einbruchsdiebstahl (Raub) endstanden sind.
  • Nennen Sie wichtige Punkte, die ein Speditionsauftrag enthalten soll! a) Bezugnahme auf ein Angebot bzw. eine persönliche Kontaktaufnahme b) Genaue Beschreibung der Ware ( Warenart, Verpackung, Gewicht, Stückzahl, Bezeichnung der Stücke) c) Abholdatum und Abholungsort d) Zustellungsdatum und Orte) Sonstige Leistungen wie z. B. Verzollung, Teilung der Lieferung, Versicherung, Einlagerung )Vereinbarter Frachtsatz, Zahlungsbedingungen
  • Erklären Sie den Unterschied zwischen einem Frachtführer und einem Spediteur! Der Frachtführer übernimmt gewerbsmäßig Gütertransporte (z. B. Post, Bahn, Straßenfrachter) Der Spediteur ist Vermittler zwischen Versender und Frachtführer, d. h., er übernimmt es gewerbsmäßig, Gütersendungen für Rechnung eines anderen im eigenen Namen durch Frachtführer durchführen lassen. Daneben führt der Spediteur noch verschiedene Nebenleiszungen durch, wie z. B. Versicherung, Verzollung und Einlagerung der Waren, Inkasso der Rechnung usw.