BGB Schuldrecht AT (Fach) / cic (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 9 Karteikarten

def

Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Welche Regelungen sind spezieller als die Grundsätze der culpa in contrahendo, §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB? - Gewährleistungsregeln- § 311a II BGB
  • Nenne die Voraussetzungen der culpa in contrahendo! I. SchuldverhältnisII. PflichtverletzungIII. Vertretenmüssen
  • Charakterisiere das Schuldverhältnis im Rahmen der culpa in contrahendo? Es geht um ein vorvertragliches Schuldverhältnis.
  • Kommen auch Ansprüche aus culpa in contrahendo gegen Dritte in Betracht? Ja, wenn der Dritte besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat, § 311 III BGB.
  • Charakterisiere die Pflichtverletzung bei der culpa in contrahendo! Es geht immer um eine Pflichtverletzung i.S.v. § 241 II BGB.
  • Welche Beweislastregeln hinsichtlich des Vertretenmüssens gelten für die culpa in contrahendo? Das Vertretenmüssen wird vermutet (Beweislastumkehr).
  • Was ist die Rechtsfolge der culpa in contrahendo? Schadensersatz nach den §§ 249 ff. BGB.
  • Worauf ist der Schadensersatzanspruch bei der culpa in contrahendo gerichtet? - Bei Substanzbeeinträchtigungen: Auf das Integritätsinteresse- Bei Vertragskosten: Auf das negative Interesse
  • Gilt § 254 BGB auch im Rahmen der culpa in contrahendo? Ja.