BGB Schuldrecht AT (Fach) / Annahmeverzug (Lektion)

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  • Nenne die Voraussetzungen des Annahmeverzuges! I. Erfüllbarer AnspruchII. Ordnungsgemäßes Angebot, §§ 294-296 BGBIII. Kein Unvermögen des Schuldners, § 297 BGBIV. Nichtannahme, §§ 293, 298 BGBV. Keine vorübergehende Annahmeverhinderung, § 299 BGB
  • Was bedeutet Erfüllbarkeit, und wann ist ein Anspruch regelmäßig erfüllbar? Der Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht werden darf, im Zweifel sofort, § 271 BGB.
  • Wie kann das Angebot erfolgen, um den Annahmeverzug nach den §§ 293 ff. BGB auszulösen? - Tatsächliches Angebot, § 294 BGB- Wörtliches Angebot, § 295 BGB- Entbehrliches Angebot, § 296 BGB
  • Was bedeutet Unvermögen i.S.v. § 297 BGB? Subjektive Unmöglichkeit.
  • Was ist Voraussetzung dafür, dass eine vorübergehende Annahmeverhinderung gem. § 299 BGB eintritt? Keine Bestimmung der Leistungszeit.
  • Nenne die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges! - Haftungsprivilegierung, § 300 I BGB- Übergang der Leistungsgefahr, § 300 II BGB- Ersatz von Mehraufwendungen, § 304 BGB- Übergang der Preisgefahr, § 326 II 1 2. Fall BGB- Schadensersatz unter den Voraussetzungen der §§ 280 ff. BGB