BGB AT (Fach) / Stellvertretung (Lektion)
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- Was sind die Voraussetzungen der Stellvertretung? I. ZulässigkeitII. Eigene WillenserklärungIII. Im fremden NamenIV. Im Rahmen der VertretungsmachtV. Kein Ausschluss
- In welchen Fällen ist die Stellvertretung unzulässig? - Bei Realakten- Bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften
- Zu welcher anderen Handlungsform wird bei dem Prüfungspunkt "Eigene Willenserklärung" abgegrenzt? Zur Botenschaft.
- Was ist ein Bote? Ein Bote überbringt nur eine fertige fremde Willenserklärung.
- Was passiert, wenn nicht deutlich wird, dass im fremden Namen gehandelt wird? Dann liegt ein Eigengeschäft vor. Der Vertreter wird selbst Vertragspartner.
- Was ist die Folge, wenn der Vertreter ohne bzw. nicht im Rahmen der Vertretungsmacht handelt? - Bei Genehmigung des Vertretenen gem. § 177 BGB kommt dennoch ein Vertrag zustande.- Ansonsten: Haftung des Vertreters gem. § 179 BGB.
- In welchen Fällen sind die Rechtsfolgen der Stellvertretung ausgeschlossen? - Kollusion- Sich aufdrängendem Missbrauch
- Was bedeutet Kollusion? Gezieltes Zusammenwirken von Vertreter und Drittem, um - unter Ausnutzung einer formal bestehenden Vertretungsmacht - den Vertretenen zu schädigen.
- Welche Möglichkeiten des Handelns im fremden Namen kennst Du? - Ausdrücklich- Konkludent- Sonderfälle
- Welche Sonderfälle des Handelns im fremden Namen kennst Du? - Geschäft für den, den es angeht (Bargeschäfte des täglichen Lebens)- Handeln unter fremdem Namen
- Welche Fallgruppen des Handelns unter fremden Namen sind zu unterscheiden? - Bloße Namenstäuschung- Identitätstäuschung
- Was ist die Folge einer bloßen Namenstäuschung? Es gelten keine Stellvertretungsregeln. Es liegt ein Eigengeschäft der Person vor.
- Wann liegt eine bloße Namenstäuschung vor? Wenn es dem Vertragspartner egal ist, mit wem er den Vertrag schließt.
- Wann liegt eine Identitätstäuschung vor? Wenn es dem Vertragspartner darauf ankommt, mit der bezeichneten Personen einen Vertrag abzuschließen.
- Was ist die Folge einer Identitätstäuschung? Es gelten Stellvertretungsregeln. Es kommt, vorbehaltlich der Vertretungsmacht, ein Vertrag mit der bezeichneten Person zustande.
- Wie kann man Vertretungsmacht erlangen? - Rechtsgeschäftlich- Gesetzlich- Kraft Rechtsscheins
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- Wie heißt die durch Rechtsgeschäft erlangte Vertretungsmacht? Vollmacht
- Was ist eine Prokura? Eine rechtsgeschäftlich erlangte Vertretungsmacht mit gesetzlich umschriebenen Umfang, §§ 48 ff. HGB.
- Woraus ergibt sich die Vertretungsmacht der Eltern für ihre Kinder? Aus §§ 1626, 1629 BGB.
- Wer vertritt - die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - die offene Handelsgesellschaft - die Kommanditgesellschaft - die GmbH - die Aktiengesellschaft? - Gesellschafter gemeinschaftlich, sofern nicht anderes vereinbart, §§ 709, 714 BGB - Einzelvertretung durch die Gesellschafter, § 125 HGB - Einzelvertretung durch die voll haftenden Gesellschafter (Komplementäre), §§ 161 II, 125 HGB; nicht: Kommanditisten, § 170 HGB - Geschäftsführer, § 35 GmbHG - Vorstand, § 78 AktG
- Welche gesetzlich geregelten Fälle der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins kennst Du? - §§ 170-173 BGB- § 15 HGB
- Welche ungeschriebenen Fälle der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins kennst Du? - Duldungsvollmacht- Anscheinsvollmacht
- Was setzen Duldungs- und Anscheinsvollmacht als nicht geregelte Institute der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins voraus? - Rechtsscheinstatbestand- Zurechnung- Gutgläubigkeit
- Woraus ergibt sich bei der Duldungs- und der Anscheinsvollmacht der Rechtsscheinstatbestand? Aus dem wiederholten Auftreten des Vertreters.
- Warum muss sich der Vertretene bei der Duldungsvollmacht das Verhalten des Vertreters zurechnen lassen? Untätigkeit des Vertretenen, trotz Kenntnis.
- Warum muss sich der Vertretene bei der Anscheinsvollmacht das Verhalten des Vertreters zurechnen lassen? Fahrlässige Unkenntnis und Verhinderungsmöglichkeit des Vertretenen.
- Wie lässt sich das Erfordernis der Gutgläubigkeit des Vertragspartners bei der Duldungs- und Anscheinsvollmacht begründen? Rechtsgedanke des § 173 BGB.
- Woraus können sich Beschränkungen der Vertretungsmacht ergeben? - Rechtsgeschäft- Gesetz
- Welche Besonderheiten ergeben sich bei der rechtsgeschäftlichen Beschränkung der Prokura? Die Beschränkungen gelten nicht im Außenverhältnis, § 50 HGB.
- Welche Fälle des Insichgeschäfts sind in § 181 BGB geregelt? - Verbot des Selbstkontrahierens- Verbot der Doppelvertretung
- Welchen Fall erfasst § 181 BGB seinem Wortlaut nach eigentlich nicht? Der Vertreter schließt mit sich selbst, vertreten durch einen Dritten, einen Vertrag ab.
- Wann ist ein Insichgeschäft ausnahmsweise zulässig? - Rechtsgeschäftliche Vereinbarung über die Zulässigkeit ("Gestattung")- Erfüllung einer Verbindlichkeit
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- Charakterisiere den Anspruch aus § 179 I BGB Eigenständiger quasivertraglicher Anspruch gegen den Vertreter.
- Nenne die Prüfungspunkte bei § 179 I BGB! I. Vertreter ohne VertretungsmachtII. Keine Genehmigung des Vertretenen, § 177 BGBIII. Kausalität zwischen fehlender Vertretungsmacht und Nichtzustandekommen des VertragesIV. RechtsfolgeV. Kein Ausschluss
- Was ist die Rechtsfolge des § 179 I BGB? Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz gegen den Vertreter.
- Welche Folge hat es, wenn der Vertreter nicht von seiner fehlenden Vertretungsmacht wusste? Dann haftet er nur auf Schadensersatz, und zwar auf das negative Interesse, § 179 II BGB.
- In welchen Fällen ist der Anspruch aus § 179 I BGB ausgeschlossen? - Kenntnis des Dritten von der fehlenden Vertretungsmacht, § 179 III 1 BGB - Minderjährigkeit des Vertreters, § 179 III 2 BGB