Öffentliches Recht (Fach) / Skript - Fragen (Lektion)

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  • Merkmale, die das öffentliche vom privaten Recht unterscheiden dient dem allgmeinen Wohl, nicht den Interessen Einzelner Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Bürger und Staat der Staat tritt nicht wie ein privater Fiskus auf, sondern "als solcher", d.h. als Träger von besonderen Hoheitsrechten (Sonderrechtstheorie) 
  • Drei notwendige Elemente des Staats Staatsgebiet Staatsangehörige Staatsgewalt: erstreckt sich auf bestimmtes Staatsgebiet und betrifft alle Personen, die sich dort aufhalten  
  • Warum ist die EG kein Staat? der EG sind zwar gewisse Hoheitsrechte und damit Teile staatlicher Gewalt übertragen aber es gibt weder eine EU-Staatsangehörigkeit, noch ein EU-Staatsgebiet  
  • Worin unterscheiden sich Bundesstaat und Staatenbund? im Bundesstaat ist der Zentralstaat (Bund) den Gliedstaaten (Bundesland, Kanton, etc.) staatsrechtlich übergeordnet im Staatenbund (Föderation) als einem völkerrechtlichen Zusammenschluss stehen sich die Mitgliedsstaaten gleichberechtigt gegenüber (die EU ist kein Bundestaat)  
  • Kann ein Bundesland Staatsverträge mit anderen Bundesländern oder mit ausländischen Staaten abschließen? mit Zustimmung der Bundesregierung können Länder mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen Verträge mit anderen Ländern zwar nicht im GG festgelegt, aber akzeptiert und praktiziert  
  • Vorrang und Vorbehalt eines Gesetzes Vorrang: Behörden müssen Gesetze beachten Vorbehalt: Eingriffsakte der Verwaltung sind nur auf Grundlage von Gesetzen zulässig
  • Normenkontrolle Überprüfung von Rechtsvorschriften auf ihre formale und inhaltliche Gültigkeit Verfassungsgericht Art. 100 GG: Verwerfungsmonopol
  • Wahlgrundsätze frei, geheim, unmittelbar, gleich, allgemein
  • Freistaat + Republik Freistaat Übersetzung von Republik Monarchieverbot gewähltes Staatsoberhaupt auf Zeit
  • Funktionenteilung Gewaltenteilung horizontal: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung), Judikative (Gerichte) vertikal: zwischen Bund, Ländern
  • Bundespräsident im Gesetzgebungsverfahren Staatsnotar fertigt Parlamentgesetze aus und verkündigt sie prüft ob das Verfahren formell ordnungsgemäß abgelaufen ist
  • Soziale Grundrechte nicht im GG verankert in manchen Landesverfassungen wirken als Staatsziel oder Programmsatz
  • Organisations- und Aufgabenprivatisierung öffentliche Aufgaben, die Privaten überlassen werden Organisationsprivatisierung oft erster Schritt zur Aufgabenprivatisierung A: Treuhand-Anstalt O: Bundespost
  • Gesetzgebungsrecht der Bundesländer eigene staatliche Organisation Polizei- und Kulturhoheit Rest Bund, obwohl Gesetzgebung eigentlich bei Ländern
  • Zölle und Finanzmonopole Zoll: Abgabe auf grenzüberschreitenden Warenverkehr Finanzmonopol: ausschließliches Betätigungsrecht des Staates (nur Branntwein)
  • Haushaltsgesetz und Haushaltsordnung Hgesetz: stellt Haushaltsplan fest Hordnung: allgemeine Regeln für Aufstellung, Kontrolle, Ausführung staatlicher Haushaltspläne
  • Zitiergebot bei Grundrechten Gesetz, das GG einschränkt, muss GG mit Artikel nennen
  • Drittwirkung von Grundrechten Grundrechte sind primär staatsgerichtet, wirken nicht direkt zwischen Bürgern Gesetzgeber ist zur Beachtung verpflichtet unmittelbare Drittwirkung: Koalitionsfreiheit
  • Richterrecht Rechtsfortbildung falls es keine einschlägige Rechtsnorm gibt
  • Körperschaften und Anstalten Körperschaft: Mitglieder, die durch Vollversammlung an Willensbildung mitwirken Anstalt: Benutzer, die keine demokratische Einflussrechte haben
  • Verwaltungsprivatrecht beim Erbringen von (Dienst-)Leistungen bedient sich der Staat Instrumenten des Privatrechts wird WIE, nicht als, Privater tätig
  • Bestandskräftig bezieht sich auf Verwaltungsakte nach Ablauf von Widerspruchs- und Klagefrist (Rechtsbehelfsfrist) ist VA formell bestandskräftig für Betroffene unanfechtbar
  • Gerichtliches Vorgehen gegen nichtige VA Feststellungsklage 43 VwGO
  • VA mit Doppel und Drittwirkung belastende und begünstigende Wirkungen Doppelwirkung: beides bei Adressat Drittwirkung: verschiedene Personen
  • Schriftform bei VA und verwaltungsrechtlicher Verträge Verträge: Schriftform mit Unterschrift VA: auch mündlich und andere Form
  • Rechtsvorschriften und Planungsnormen Rechtsvorschrift: Wenn-Dann-Schema, Tatbestand -> Rechtsfolge Planungsnorm: Zweck-/Finalprogramm
  • Widerspruchsverfahren übergeordnete Behörde überprüft Recht- und Zweckmäßigkeit eines VA Vorverfahren vor einer Anfechtungs-/Verpflichtungsklage nur zulässig wenn Widerspruch keinen Erfolg hatte
  • Beliehener Privatperson, dem bestimmte hoheitliche Befugnisse übertragen wurden TÜV Sachverständiger, Bezirksschornsteinfeger