Sozialversicherungen (Fach) / Bundesgesetz über die Krankenversicherung Teil 3 (Lektion)

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Teil 3

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  • Wie wird die obligatorische Krankenversicherung finanziert? Sie wird nach dem Ausgabenumlageverfahren. Die Versicherer bilden für bereits eingetretene Krankheiten und zur Sicherstellung der längerfristigen Zahnlungsfähigkeit ausreichende Reserven. Die Finanzierung muss selbsttragend sein.
  • Wie beteiligen sich die Versicherten an die Kosten der erbrachten Leistungen? Die Kostenbeteiligung besteht aus: - einem festen Jahresbetrag (Franchise) - 10% der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt)
  • Wer bestimmt die Franchise und setzt für den Selbstbehalt einen jährlichen Höchstbetrag fest. Der Bundesrat
  • Wie ist die Franchise und das Selbstbehalt bei Kinder? - Keine Franchise und die Hälfte des Höchstbetrages des Selbstbehaltes - sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer versichert, so sind für sie zusammen höchstens die Franchise und der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für eine erwachsene Person zu entrichten.
  • Bei welchen Leistungen besteht keine Kostenbeteiligung? Bei Mutterschaft
  • Was gewähren die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen? Prämienverbilligungen
  • Was wird bei der Anspruchsvoraussetzung der Prämienverbilligung berücksichtigt? die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse
  • Wer kann eine Taggeldversicherung abschliessen? Personen die in der Schweiz Wohnsitz haben oder erwerbstätig sind und das 15. aber noch nicht das 65. Altersjahr zurückgelegt haben.
  • Kollektivversicherungen (Taggeldversicherungen) können abgeschlossen werden von: - Arbeitgebern für sich und ihre Arbeinehmer/innen - Arbeitgeberorganisationen und Berufsverbänden für ihre Mitglieder und die Arbeitnehmer/innen ihrer Mitglieder -Arbeitnehmerorganisationen für ihre Mitglieder
  • Wann entsteht der Taggeldanspruch? - Wenn die versicherte Person min. zur Hälfe arbeitsunfähig ist - der Anspruch entsteht am dritten Tag nach der Erkrankung
  • Für wie lange ist das Taggeld für eine od. mehrere Erkrankungen zu leisten? während min. 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen
  • Wie wird das Taggeld bei Arbeitslosen entrichten? - Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 50% = das volle Taggeld - Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 25, aber höchsten 50%= das halbe Taggeld
  • Wie haben die Versicherer bei Schwangerschaft und Niederkunft das versicherte Taggeld auszurichten? wenn die Versicherte bis zum Tag der Niederkunft während min. 270 Tagen und ohne Unterbrechung von mehr als drei Monaten versichert war. Das Taggeld ist während 16 Wochen zu leisten
  • Wie wird die Taggeldversicherung finanziert? Nach dem Ausgabenumlageverfahren
  • Bei welcher Taggeldversicherung sind die meisten Arbeitnehmer und Selbständigererwerbenden versichert? Bei einer Taggelversicherung nach dem Versichungsvertragsgesetz und nicht einer nach dem Krankenversicherungsgesetz
  • Wo kann Einsprache gegen die Verfügung erhoben werden? Innert 30 Tagen bei der verfügenden Stelle Ausgenommen sind prozess- und verfahrensleitende Verfügungen
  • Welche Instanz ist zur Beurteilung von Beschwerden aus dem Bereich der Sozialversicherung zuständig? Das Versicherungsgericht des Kantons
  • Welcher Versicherungsgericht ist zuständig? Das Versicherungsgericht desjenigen Kantons, in dem die versicherte Person Wohnsitz hat. Befindet sich der Wohnsitz im Ausland, so ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons zuständig, in dem sich ihr letzter schweizerischer Wohnsitz  befand oder in dem ihr letzter Arbeitgeber Wohnsitz hat
  • Welchem Bundesgesetz unterstehen die freiwilligen Krankenzusatzversicherungen? Bundesgesetz über den Versicherungsvertragund dem Bundesamt für Privatversicherungwesen
  • Wann werden insbesondere Zusatzleistungen in Anspruch genommen? - Aufenthalt im Spital - Inanspruchnahme von Alteranativmedizin - nicht aufgelistete Medikamente - zahnärztliche Behandlungen - Rettungsmassnahmen