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Strafrecht BT 1 (Fach) / Betrug § 263 (Lektion)

Def.

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  • Wie setzt sich der Tatbestand des Betrugs, § 263 StGB zusammen? 1. Täuschung über Tatsachen 2. Irrtum 3. Vermögensverfügung 4. Vermögensschaden 5. Vorsatz 6. Bereicherungsabsicht
  • Was sind Tatsachen? Umstände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind.
  • Was ist eine Täuschung? Intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines Menschen (zur Irreführung).
  • Welche Arten der Täuschung gibt es? - Ausdrücklich - Konkludent - Durch Unterlassen.
  • Welches Problem kann sich bei der konkludenten Täuschung im Rahmen des § 263 StGB ergeben? Anforderungen an die konkludente Täuschung.
  • Was ist bei der Täuschung durch ein Unterlassen zu beachten? Die Voraussetzungen eines Unterlassungsdelikts, insbesondere die Garantenstellung.
  • Was ist ein Irrtum? Jede Fehlvorstellung über Tatsachen.
  • Was ist eine Vermögensverfügung? Jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, welches sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
  • Nenne Probleme, die sich bei der Vermögensverfügung im Rahmen des Betruges ergeben können? - Vermögensbegriff - Abgrenzung des Trickdiebstahls vom Sachbetrug - Abgrenzung des Diebstahls in mittelbarer Täterschaft vom Dreiecksbetrug
  • Wie berechnet man den Schaden? Man vergleicht die Vermögenslage vor und nach der Verfügung.
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  • Nenne Probleme, die beim Schaden im Rahmen des § 263 StGB auftauchen können? - Perönlicher Schadenseinschlag - Zweckverfehlungslehre - Quotenschaden
  • Wie baut man die Bereicherungsabsicht des § 263 StGB auf? a) Absicht bezüglich Vermögensvorteil b) Stoffgleichheit c) Rechtswidrigkeit der Bereicherung d) Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung
  • Was versteht man unter der Absicht bezüglich eines Vermögensvorteils? Der Täter muss dolus directus ersten Grades haben, sich oder einen Dritten zu bereichern.
  • Welches Problem kann sich bei der Stoffgleichheit im Rahmen des § 263 StGB ergeben? Bedeutung.
  • Was kann im Rahmen der Strafe in § 263 StGB geprüft werden? - Besonders schwere Fälle, § 263 III StGB - Strafantrag, § 263 IV i.V.m. §§ 247, 248a StGB
  • Wann täuscht der Täter konkludent? Der Täter gibt durch sein Gesamtverhalten eine bestimmte Tatsache zum Ausdruck.
  • Wonach richtet sich die konkludente Täuschung? Verkehrsanschauung, Geschäftstyp.
  • Nenne Beispiele, wann eine konkludente Täuschung i.S.d. § 263 StGB angenommen wird? - Bei Eingehen einer Vertragsverpflichtung- Bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts.
  • Nenne ein Beispiel für eine konkludente Täuschung aus einer Vertragsverpflichtung! Zechpreller.
  • Nenne ein Beispiel für eine konkludente Täuschung aus einem Rechtsgeschäft! Eingehen einer Wette, trotz Manipulationskenntnis vom Spiel.
  • Wann wird eine konkludente Täuschung nicht angenommen? - Bei Anbieten einer Ware zu einem bestimmten Preis- Bei Entgegennahme einer nicht geschuldeten Leistung.
  • Nenne ein Beispiel für keine konkludente Täuschung aus der Entgegennahme einer nicht geschuldeten Leistung! Fehlüberweisung.
  • Worauf kommt es bei der konkludenten Täuschung entscheidend an? Auf den Erklärungswert des Verhaltens des Täters.
  • Wo ist der Vermögensbegriff insbesondere relevant? - Erpressung, § 253 StGB- Betrug, § 263 StGB- Untreue, § 266 StGB
  • Welche Ansichten werden zum Vermögensbegriff vertreten? - BGH: wirtschaftlich- hL: juristisch-Ökonomisch
  • Was besagt der wirtschaftliche Vermögensbegriff Vermögen = alle geldwerten Güter
  • Definiere Vermögen nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff! Alle geldwerten Güter unter dem Schutze der Rechtsordnung
  • Welches Argument führt der BGH zum Problem des Vermögensbegriffs an? Keine rechtsfreien Räume.
  • Welches Argument führt die herrschende Lehre zum Problem des Vermögensbegriffs an? Einheitlichkeit der Rechtsordnung.
  • Was wird bei der Abgrenzung eines Diebstahls in mittelbarer Täterschaft von einem Dreiecksbetrug vorausgesetzt? Näheverhältnis.
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  • Wann liegt ein Dreiecksbetrug vor? Wenn derjenige, der verfügt, ein anderer ist als der Geschädigte.
  • Welche Auffassungen zur Abgrenzung des Diebstahls in mittelbarer Täterschaft von dem Dreiecksbetrug gibt es, wann ein Betrug vorliegt? - aA: Lagertheorie-aA: Befugnistheorie
  • Wann steht man "im Lager" eines anderen? Eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen muss vorliegen.
  • Wie argumentiert die Lagertheorie bei der Abgrenzung des Diebstahls in mittelbarer Täterschaft vom Dreiecksbetrug, die einen Betrug bejaht, wenn der Täter "im Lager" steht? Schutzzweck des § 263 StGB.
  • Wie argumentiert die Befugnistheorie bei der Abgrenzung des Diebstahls in mittelbarer Täterschaft vom Dreiecksbetrug, die einen Betrug bei einer rechtlichen Befugnis bejaht? Zurechnung nur bei rechtlichem Band.
  • Was ist ein Sachbetrug? Man betrügt im Hinblick auf eine Sache (­Forderungsbetrug).
  • Was wird ausnahmsweise bei § 263 StGB bei einer Abgrenzung des Sachbetrugs vom Trickdiebstahl verlangt? Verfügungsbewusstsein.
  • Welche Auffassungen werden zur Bestimmung des Verfügungsbewusstseins vertreten? - aA: abstrakt- hM: konkret
  • Wie argumentiert die abstrakte Betrachtungswiese bei der Abgrenzung Diebstahl/Betrug? Lebenswirklichkeit.
  • Wie argumentiert die herrschende konkrete Betrachtungswiese bei der Abgrenzung Diebstahl/Betrug? § 252 StGB.
  • Was versteht man unter dem persönlichen Schadenseinschlag? Der Täter dreht dem Opfer irgendeinen Gegenstand an, den er gar nicht haben wollte oder sich nicht leisten kann.
  • Wann führt der persönliche Schadenseinschlag grundsätzlich zu keinem Schaden? Wenn die Sache ihr Geld wert ist.
  • Wann liegt ausnahmsweise ein Schaden im Rahmen des persönlichen Schadenseinschlags vor? -Empfangene Leistung ist persönlich unbrauchbar-Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit
  • Wann liegt eine wirtschaftliche Dispositionsfreiheit vor? Das Opfer kann den Gegenstand zwar gebrauchen, er überspannt aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Opfers.
  • Wann sind beispielsweise die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen des persönlichen Schadenseinschlags überspannt? - Opfer kann Gegenstand nicht mit Barmittels zahlen- Aufnahme eines Kredits
  • Wann wird das Problem der Zweckverfehlungslehre relevant? Bei Spenden- und Bettelbetrug.
  • Liegt in einem Fall der Zweckverfehlungslehre ein Schaden vor? Grundsätzlich nicht, da eine bewusste Selbstschädigung vorliegt.
  • Was bedeutet bewusste Selbstschädigung? Dem Opfer ist klar, dass es Geld weggibt und dafür nichts erhält.
  • Wann liegt ausnahmsweise doch ein Betrug in einem Spenden- und Bettelbetrugsfall vor? Wenn (zumindest auch) der soziale Zweck verfehlt wird.
  • Was ist ein Quotenschaden? Der dem täuschenden Spieler ausgehändigte Wettschein ist aufgrund der Manipulation mehr wert als der Werteinsatz.