Sozialversicherungen (Fach) / Bundesgesetz über die Krankenversicherung Teil 1 (Lektion)
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Teil 1
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- Was gewährt die obligatorische Krankenversicherung? Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit und Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls diese nicht von der Unfallversicherung gedeckt wird.
- Was umfasst die soziale Krankenversicherung? - die obligatorische Krankenversicherung - freiwillige Taggeldversicherung
- Wann gewährt die soziale Krankenversicherung Leistungen? - bei Krankheit - bei Unfall (sofern keine UVG aufkommt) - bei Mutterschaft
- Was bedeutet ATSG? Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts Dieses Gesetz koordiniert das Sozialversicherungsrecht des Bundes
- Definition von Krankheit? Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen od. geistigen Gesundheit die nicht Folge eines Unfalls ist und eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
- Definition von Geburtsgebrechen? Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen.
- Definition von Unfall? Unfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
- Definition von Mutterschaft? Mutterschaft umfasst die Schwangerschaft, Niederkunft und die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.
- Für wen besteht die Versicherungspflicht? Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt versichern lassen.
- Wann kann der Bundesrat Ausnahmen der Versicherungspflicht vorsehen? Für Personen die mit: - Vorrechten - Immunitäten - Erleichterungen begünstigt sind.
- Auf welche Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz kann der Bundesrat die Versicherungspflicht ausdehnen? -Personen die in der Schweiz tätig sind od. dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben - Personen die im Ausland von einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz beschäftigt werden.
- Wann wird die Versicherungspflicht sistiert? Bei Personen die mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen dem Bundesgesetz über die Militärversicherung unterstellt sind.
- Wie erfolgt die Wahl des Versicherers? Den versicherungspflichtigen Personen steht es frei, sich bei einer der vom Eidgenössischen Departemen des Innern anerkannten Versicherungsanstalt zu versichern. Diese müssen in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede Person aufnehmen
- Wer kontrolliert die Einhaltung der Versicherungspflicht? Die Kantone. Die zuständige Behörde weist Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, einem Versicherer zu.
- Wann kann die versicherte Person die Versicherung wechseln? -unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigunsfrist auf das Ende eines Kalendersemesters -Bei der Mittleilung der Prämien, unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats, welcher der Gültigkeit der neuen Prämien vorangeht
- Wann muss der Versicherer der versicherten Personen die neuen Prämien mitteilen? Mindenstens 2 Monate im Voraus und auf das Recht hinweisen den Versicherer zu wechseln Die neuen Prämien müssen vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden
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- Wann endet das Versicherungsverhältnis bei einer Person die den Wohnort oder die Stelle wechselt? Im Zeitpunkt der Verlegung des Wohnortes oder des Stellenantritts beim neuen Arbeitgeber.
- Wann endet das Versicherungsverhältnis wenn der Versicherer die soziale Krankversicherung freiwillige oder aufgrund eines behördlichen Entscheids nicht mehr durchführt? Das Versicherungsverhälnis endet mit dem Entzug der Bewilligung.
- Wann endet das Versicherungsverhältnis beim Wechsel des Versicherers? -erst dann, wenn der neue Versicherer mitgeteilt hat, dass die betreffende Person bei ihm ohne Unterbrechung des Versicherungschutzes versichert ist. -Wird die Mitteilung unterlassen, so muss der neue Versicherer den daraus entstandenen Schaden ersetzten, insbesondere die Prämiendifferenz -Hat der bisherige Versicherer die Mitteilung erhalten, informiert er die betroffene Person, ab welchen Zeitpunkt sie nicht mehr beim ihm versichert ist.
- Bei welchen Personen wird die Deckung für Unfälle sistiert? Bei jenen die nach dem Unfallversicherungsgesetz obligatorisch für dieses Risiko voll gedeckt sind. Die Prämie wird entsprechend herabgesetzt.
- Von wem wird die obligatorische Krankenpflegeversicherung betrieben? - von Krankenkassen - private Versicherungsunternehmen
- Was sind Krankenkassen? Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die haupsächlich die soziale Krankenversicherung betreiben und vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannt sind. Es steht ihnen frei, neben der sozialen Krankversicherung noch Zusatzversicherungen anzubieten.
- Was betreiben die Versicherer gemeinsam mit den Kantonen um die Verhütung von Krankheiten zu fördern? Eine Institution, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt.
- Aus was besteht das leitende Organ der Institution zur Förderung der Gesundheit und Verhütung von Krankheiten? Aus Vertretern der: - Versicherer - Kantone - SUVA - Ärzteschaft - Wissenschaft - auf dem Gebiet der Krankheitsverhüftung tätigen Fachverbände
- Wer überwacht die Durchführung der Krankenversicherung? Der Bundesrat
- Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, wenn die gesetzlichen Vorschriften vom Versicherer nicht eingehalten werden? - Es sorgt für die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes - Verwarnt und fällt Ordnungsbussen aus - Entzug der Bewilligung zur Druchführung der sozialen Krankenversicherung