Sozialversicherungen (Fach) / Berufliche Vorsorge und private Vorsorge (Lektion)
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BVG
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- Welche Aufgabe hat die berufliche Vorsorge BVG? Die berufliche Vorsorge als 2.Säule hat neben der 1.Säule (AHV,IV,EL), die Aufgabe, den Versicherten die Fortzsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.
- Welches Ziel strebt die BVG an? Ziel ist es, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 % des letzten Lohnes zu erreichen
- Was führte der Gesetzgeber im Jahr 1985 neu ein? -Eine gesetzlich garantierte Minimalvorsorge. Darunter wird das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verstanden -Das BVG definiert Mindestleistungen für das Alter, im Todesfall und bei Invalidität
- Was bedeutet überobligatorische Leistungen? Die Vorsorgeeinrichtungen sind frei, auch über das vom Gestz geforderte Minimum hinauszugehen.
- Wer ist bei der beruflichen Vorsorge BVG versichert? Das BVG-Obligatorium gilt für alle Arbeitnehmer/innen, die schon in der 1.Säule versichert sind und mindestens Fr. 20 880.00 im Jahr verdienen
- Wann beginnt die obligatorische Versicherung (BVG)? -Beim Antritt des Arbeitsverhältniss, frühestens mit Vollendung des 17. Altersjahes -Bis zum Erreichen des 24. Altersjahres, decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab. - Ab 25 Jahren wird zusätzlich für die Altersrente angespart
- Welche Personengruppen sind dem Obligatorium nicht unterstellt? - Selbstständigerwerbende - Arbeitnehmer/innen mit befristeten Arbeitsvertrag von höchstens 3 Monaten - die im eigenen Landwirtschaftsbetrieb tätige Familienmitglieder - Personen die im Sinne der IV mindestens zu 70% erwerbsunfähig sind Unter Umständen können sich diese Personen jedoch freiwillig für die Minimalvorsoge versichern
- Auf was basiert die Altersvorsorge in der 2. Säule? Auf einem individuellen Sparporzess. Dieser beginnt mit 25 Jahren (Mindesteinkommen von 20 880.00) und endet beim Erreichen des Rentenalters. Das angesparte Altersguthaben dient der Finanzierung der Altersrente.
- Was ist die private Vorsorge? Ist die 3. Säule im schweizerischen Dreisäulenkonzept und dient der individuellen Vorsorge
- In welche 2 Bereiche kann die 3. Säule unterteilt werden? - Die freie Selbstvorsorge (Sparen 3b) - Die gebundene Selbstvorsorge (Sparen 3a)
- Erkläre die freie Selbstvorsorge (Sparen 3b) -Diese besteht aus dem persönlichen Sparen, z.B. Bargeld, Sparheft, Lebensversicherungen, Anlagen usw. - über das Sparguthaben kann jederzeit frei verfügt werden -es besteht keine steuerliche Privilegierung
- Erkläre die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) - charakterisiert duch ihre steuerliche Privilegierung. Diese besteht darin, dass die Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen steurerabzugsfähig sind und sowohl Kapital wie auch Zinsen bis zur Auszahlung steuerbefreit sind. -Leistungen werden jedoch voll besteuert - über die Guthaben der Säule 3a kann nicht jederzeit und frei verfügt werden.
- Welche 2 bestimmte Vorsorgeeinrichtung sind für die Säule 3a zugelassen? - Die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungseinrichtungen - Die gebundene Vorsorgevereinbarung mit Bankstiftungen
- Was bildet die Säule 3a für Arbeitnehmende? Eine Ergänzung zur 1. und 2. Säule. Bei Selbständigerwerbende spielt die Säule 3a eine grössere Bedeutung, da die 2. Säule fakultativ ist
- Welche Leistungen sind gesetzlich im Rahme der beruflichen Vorsorge vorgesehen? - Altersrenten- Hinterlassenenrenten bei Tod eines Versicherten- Invalidenrenten
- Wie wird die gebundene Selbstvorsorge gefördert? Wird durch die Steuergesetzgebung gefördert.
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