Sozialversicherungen (Fach) / AHV / IV / EL (Lektion)

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AHV / IV / EL

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  • Erkläre das 3-Säulen-Prinzip des Schweizer Vorsorgesystems. Ziel ist es, eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Alter und Invalidität zu gewährleisten. 1. Säule: Staatliche Vorsorge, Existenzsicherung 2. Säule: Berufliche Vorsorge, Fortsetzung der gewohneten Lebenshaltung 3.Säule: Private Vorsorge, Individuelle Ergänzung
  • Erkläre 1. Säule - Staatliche Vorsorge Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bilden die 1. Säule. Zusammen mit Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenz sichern
  • Erkläre die 2. Säule - Berufliche Vorsorge Die berufliche- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die 2. Säule. Ist obligatoriche für alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz.
  • Erkläre 3.Säule - Private Vorsorge Die 3. Säule dient der privaten Selbstvorsorgen und ist freiwillig
  • Was ist die AHV? - ist der bedeutenste Pfeiler in der sozialen Vorsoge der Schweiz - soll bei Tod und Alter den zurückgehenden od. wegfallenden Arbeitsverdienst teilweise ersetzen - ermöglicht den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben und gewährleistet einen meteriell gesicherten Ruhestand - die Hinterlassenenrente soll verhindern das beim Tod eines Elternteils od. Ehegatten keine finanzielle Notlage noch hinzukommt
  • Welcher Grundgedanke steht hinter der AHV? - Solidarität zwischen den Generation - die laufenden Renten werden durch die aktive Bevölkerung finanziert mit dem Vertrauen dass spätere Generationen das gleiche tun. Nennt sich Generationenvertrag
  • Wie findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich bei der AHV statt? -Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicher. Sie entrichten mehr Beiträge als zur Finanzierung ihrer eigenen Renten nötig wären, während schlechter gestellte Versicherte mehr Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entsprechen würde. - Erziehungs- und Betreuungsgutschriften von kinderlosen Personen für Mütter und Väter und von Personen ohne Betruungsaufgaben für jenen die sich um pflegebedürftigte Verwandte kümmern
  • Woher stammt das Geld für die AHV? Wichtigste Einnahmequelle der AHV sind die Beiträge der Wirtschaft, Arbeitgeber und Versicherte, des Bundes und der Kantone. Teil der MWST für die Finanzierung der AHV
  • Erkläre das Umlageverfahren bei der Finanzierung der AHV Das heisst , die eingenommenen Beiträge werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also "umgelegt". Die AHV gibt aus, was sie jährlich einnimmt
  • Was ist der AHV-Ausgleichsfonds? - soll kurzfristige Einnahmeschwankungen ausgleichen, die beim Umlageverfahren aufgrund wirtschaflicher Lage entstehen können - übersteigen die jährlichen Auszahlungen der AHV die Einnahmen, können dank dem Ausgleichsfonds die Leistungen trotzdem erbracht werden - muss min. über die Mittel verfügen die es braucht um 1 Jahr lang alle AHV-Leistungen zu erbringen - garantiert die Kontinuität auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
  • Wer ist bei der AHV versichert? Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
  • Wie ist die AHV organisiert? Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf führt die Gasamtbuchhaltung und erledigt weitere zentrale Aufgaben wie z.B. Zuteilung der Versichertennummern. Für den direkten Kontakt sind die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig.
  • Wo können Versicherte und Arbeitgeber Einsprache erheben? - verfügende Ausgleichskasse - kantonaler Versicherungsgericht - Eidgenössische Versicherungsgericht
  • Wer bezahlt AHV-Beiträge? Alle die bei der AHV versichert sind, mit Ausnahme von Kindern. Diese sind zwar versichert und damit leistungsberechtigt (Kinder- und Waisenrenten), ohne selbst jedoch beitragspflichtig zu sein. Die Beiträge werden vom Arbeigeber bei jeder Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Beitrag des Arbeitgebers an die Ausgleichkasse überwiesen.
  • Wie lange dauert die Beitragspflicht? Erwerbstätige: ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit -Nichterwerbstätige: ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters
  • Welche Leistungen erbringt die AHV? Neben Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen erbringt die AHV weitere Leistungen wie: - Beiträge an Hilfsmittel - Fürsorgeleistungen an Schweizerinnen und Schweizer im Ausland - Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, SRK) Mittels eines Mischindexes werden die Renten der Entwicklung der Löhne und Preise angepasst.
  • Wann entsteht der Anspruch auf eine Altersrente? - Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt. Männer: Rentenalter bei 65 Frauen: Rentenalter bei 64
  • Wie werden die Altersrenten berechnet? Mittels Beitragsdauer und Jahreseinkommen Eine Vollrente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Wenn Beitragslücken entsehen wird nur eine Teilrente ausgerichtet Die Höhe der Rente ist nach unten und nach ober begrenzt: Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten.
  • Erkläre Erziehungsgutschriften Sind Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben Rentner und Rentnerinnen für jedes Jahr , in dem sie Kinder unter 16 Jahren hatten.
  • Erkläre Betreuungsgutschriften Sind Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die im Individuellen Konto vermerkt werden. Wer pflegebedüftigte Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Diese müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden
  • Was ist die IV? - Ziel der IV ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen od. Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden. - ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung - ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht, wenn die im Gesetz genau festgelegten Bedingungen erfüllt sind
  • Wer ist bei der IV versichert? Alle, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
  • Wie definiert die IV Invalidität? - als eine durch körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit , sich im bisherigen Aufgabenbereich (Haushalt) zu betätigen - die Unfähigkeit muss bleibend sein od. längere Zeit dauern (min. 1 Jahr) Es spielt jedoch keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden angeboren oder Folge einer Krankheit od. Unfalls ist
  • Unter welchen Voraussetzungen besteht Invalidität? - Es liegt ein Gesundheitsschaden vor - Es besteht eine bleibende od. längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen und - die Erwerbsunfähigkeit ist durch den Gesundheitsschaden verursacht
  • Wie kann ein Eintritt in einer Invalidität verhindert werden? durch die frühzeitige Erfassung von Personen, die wegen eines Gesundheitsschadens arbeitsunfähig geworden sind.
  • Wo können Formulare für Meldeverfahren und Anmeldungen für IV-Leistungen bezogen werden? Bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen und übers Internet
  • Wann kann eine Meldung für IV eingereicht werden? - wenn die versicherte Person während min. 30 Tagen gesundheitsbedingt arbeitsunfähig war od. innerhalb eines Jahres wiederholt Absenzen aufweist und die Gefahr einer Chronifizierung des Leidens besteht
  • Welche Leistungen erbringt die IV? Ziel der IV ist es, behinderte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz od. teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können. - An erster Stelle: Eingliederungsmassnahmen, Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich zu verbessern od. zu erhalten - An zweiter Stelle: Invalidenrente, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht od. nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren.
  • Wann beginnt der Anspruch auf IV-Renten? -frühestens nach Ablauf der 1-jährigen Wartezeit - die Arbeitsunfähigkeit muss während dieser Zeit durchschnittlich min. 40% betragen
  • Wann endet der Anspruch auf IV-Renten? Wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, spätestens aber, wenn der IV-Rentner/in das AHV-Alter erreicht
  • Was sind Ergänzungsleistungen? - diese helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimale Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorgen od. Sozialhilfe
  • Welche Personen können EL erhalten? - Personen die einen Anspruch auf eine AHV-Rente, IV-Rente od. nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben od. während min. 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten - Personen die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und Bürgerinnen und Bürger der Schweiz