Berufskunde (Fach) / Berufsbild (Lektion)
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Gesetze,Geschichte,Einsatzmöglichkeiten
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- Fachbereiche Neurologie Onkologie Geriatrie Psychatrie Orthopädie Pädiatrie Chirurgie Innere Medizin Rheumatologie
- weitere Bereiche Forensik Arbeitstherapiebereich Forschung
- Einrichtungen Krankenhäuser Praxis Werkstätten für Behinderte Frühförderungseinrichtung Alten- und Pflegeheime Reha- Kliniken (stationär,ambulant) Kureinrichtungen Berufsfachschulen Tagesstätte
- Altersgruppe nahezu alle Altersgruppen (bis auch Neugeborene)
- angrenzende Berufsgruppen Arzt Pfleger Physiotherapeut Logopäde Psychotherapeut Erzieher Sozialpädagoge Heilerziehungspfleger Lehrer/Erzieher im Kindergarten Kunsttherapeut Musiktherapeut Orthopädietechniker
- Aufgabenbereiche Befunderhebung Dokumentation und Berichte Therapieplanung Behandlungsdurchführung Evaluation, Resümee ziehen Angehörigenarbeit Organisatorisches Beratung
- Geschichte der Ergotherapie Altertum: Grieche Asklepiades und der Römer Galenus →Beschäftigung Kranker mit Musik,Spiele etc. Spanien: Arbeit in Krankenhäusern als Therapie 18. Jhdt.: Psychiater nutzen Beschäftigung als Therapie in Europa (Beschäftigung nach Schichten abgestuft) 1746: in einem Invalidenhaus in Berlin→ "AT" bei körperlich beeinträchtigten Kriegsversehrten 20er Jahre: Herrmann Simon → Grundlage AT 30er Jahre: funktioneller Bereich in skandinavischen Ländern, England,Frankreich Deutschland→ 3.Reich Gegenbewegung: BT → das Schöne im Vordergrund → später Vereinigung von AT und BT 1908: erste Schule in Chicago → eigener Berufstand 1947: englisches Rotes Kreuz erster Kurs in Deutschland 1953: Anna Stift Hannover, 1. staatlich anerkannte deutsche Schule 1976: einheitliches Bundesgesetz 1.1.1999: Änderung in Ergotherapeut
- Gesundheitswesen =Gesamtheit aller Einrichtungen und Personen, die zu Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung beitragen Leistungsträger: öffentlich (Bezirke), frei (Kirchen), privat (Kapitalgesellschaften)
- Definition Ergotherapeut nach DVE (Schlüsselwörter) Unerstützung und Begleitung Menschen jeden Alters eingeschränkt oder davon bedroht (Prävention) für sie bedeutungsvolle Tätigkeiten Bereich Selbstversorgung, Produktivität, Freizeit in persönlicher Umwelt durch spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung, Beratung für Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe, Verbesserung Lebensqualität
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 3 Jahre theoretisch, praktisch, fachpraktisch Prüfung: schrifltich, mündlich, praktisch (Handwerk,am Patienten) Prüfung bestanden,wenn alle Teile bestanden wurden jeder Prüfungsteil 1* wiederholbar 1. Juli 2000 in Krafttretung des Gesetzes
- Gesetz über den Beruf des Ergotherapeuten § 1 man braucht eine Erlaubnis für die Berufsbezeichnung § 2 diese erhält man nach: 3 jähriger Ausbildung+ bestandener staatlicher Prüfung, nicht eines Verhaltens schuldig ist, aus dem sich Unzulässigkeit ergibt, gesundheitlich dazu in der Lage ist § 3 Erlaubnis darf zurückgenommen werden, wenn Voraussetzung nicht erfüllt
- Heilmittel- Richtlinien, Indikationsschlüssel SB= Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems EN= Erkrankungen des Nervensystems PS= Psychische Störungen
- Heilmittel motorisch- funktionelle Behandlung sensomotorisch- perzeptive Behandlung Hirnleistungstraining psychisch- funktionelle Behandlung
- Verschwiegenheitspflicht für Ergotherapeuten Patientendaten Diagnosen/Krankheitsbild von einem Patienten familiäre,berufliche,wirtschaftliche Angelegenheiten Therapieinhalt →gilt während und nach der Behandlung und nach dem Tod
- Pflichtangaben auf der Heilmittelverordnung Patientendaten Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges Diagnose mit Indikationsschlüssel Verordnung nach Maßgabe des Kataloges
- Fort- und Weiterbildung Wissen aktualisieren und erweitern Spezialisierung→ Ausbildung nur Basiswissen Perspektivenwechsel Professionalisierung des Einzelnen und des Berufsstandes
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- Fortbildungspflicht § 125 SGB V: Angestellte und freie Mitarbeiter mindestens alle 2 Jahre externe, fachlich- spezifische Fortbildung seit 1.1.07: alle Ergos mit eigener Zulassung und fachliche Leiter → innerhalb von 4 Jahren 60 Fortbildungspunkte
- Weiterbildungsmöglichkeiten bestimmte Therapieverfahren und Behandlungsmöglichkeiten Fachtherapeutenausbildung Ausbildungs- und/oder berufsbegleitendes Studium
- Praxisgründung- Eckpunkte für das Niederlassungsvorhaben Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen Besuch eines Praxisgründerseminar Überlegungen zur angestrebten Praxisform (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft) Standort prüfen Bedarf klären Ausschau nach geeigneten Räumlichkeiten Zulassungsunterlagen bei der Krankenkasse anfordern Praxisprüfung durch Vertreter des Kassenverbandes oder DVE notwendige Unterlagen für die Zulassung zusammenstellen (Polizeiliches Führungszeugnis, Berufsurkunde, Gesundheitszeugnis)
- Praxisgründung- Zulassungsvoraussetzungen Nachweis der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Ergotherapeut (Berufsurkunde) Nachweis über geeignete Praxisräume und Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet Anerkennung der geltenden Verträge mit den Krankenkassen
- weitere Voraussetzungen für die Praxisgründung Ausbildung (3 jährige Ausbildung+ staatlich anerkannter Abschluss) Praxisausstattung allgemeine Anforderungen (abgeschlossen, von private/gewerblichen Räumen getrennt, behindertengerecht, Warteraum, Toilette, Erste Hilfe Kasten, Aufbewahrungsmöglichkeit Patientendoku, Parkplatzmöglichkeit) räumliche Mindestvoraussetzungen (Nutzfläche 40 m², Therapiefläche 30 m², ein Raum 12 m², für jede weitere tätige Fachkraft ein Raum 12 m², Raumhöhe 2,4 m, Räume ausreichend be- und entlüftbar, beheizbar, beleuchtbar Pflichtausstattung (Therapieliege, Arbeitstisch/-stuhl, Werktisch, Webrahmen, Spiegel, funktionelles Spielmaterial, Material → Wahrnehmung, Werkzeug für Handwerken, Schienenmaterial, psychomotorisches Übungsmaterial)
- Verbände der Ergotherapie DVE= deutscher Verband der Ergotherapeuten (1954) BDE= Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (2004) Ergo Austria: Bundesverband der Ergotherapeut/innen in Österreich (1969) EVS= Ergotherapeut/innen- Verband Schweiz (1953) COTEC: Council of occupational therapists in european countries (1986) WFOT: World federation of occupational therapists (1951)
- Aufgaben und Ziele von Berufsverbänden Interessensvertretung Beratung Förderung von Ausbildung, Forschung, Fortbildung Förderung der (inter)nationalen Zusammenarbeit Öffentlichkeitsarbeit Mitsprache bei politischen Entscheidungen Qualitätssicherung
- WHO = World health organisation Standort Genf Bekämpfung von lebensbedrohlichen Krankheiten jeden Land den bestmöglichen Gesundheitszustand ermöglichen Aufbau von Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern
- Anstellungsmöglichkeiten Angestelltenverhältnis Freiberuflich Selbstständigkeit