Europarecht (Fach) / Lorz Fallrepetitorium (Lektion)

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R.A. Lorz Fallrepetitorium Europarecht

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  • Was enthält das Konzept des Binnenmarktes (Art. 3 III EUV) ? Prinzipiell geht das Binnemarktkonzept von unterschiedlichen Rechtsordnungen aus, die bestimmte Grundfreiheiten aus Ausgangspunkt festgelegt haben und davon ausgehend, harmonisieren. Verwirklichung des Binnenmarktes (Art. 26 AEUV) durch           o Subjektive Rechte im AEUV          o Harmonisierung von Handelshindernissen (Art. 114 AEUV)          o Beseitigung diskriminierender Abgaben (Art. 110 AEUV)          o Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen  Ergänzt durch           o Wettbewerbsaufsicht (Art. 101 ff. AEUV)          o weitere Ziele (Art. 3 III EUV)                - Wachstum, Stabilität, Beschäftigung („magisches Dreieck“)                - Soziale Marktwirtschaft                - Umweltschutz
  • Warum sind die Grundfreiheiten unmittelbar anwendbar? Seit Ablauf derursprünglich im EWG-Vertrag vorgesehenen ÜBergangszeit (1969) zählen alle Grundfreiheiten aufgrund ihrer "rechtlichen Vollkommenheit" zum unmittelbar anwendbaren Primärrecht, da sie unbedingt und hinreichend bestimmt sind, d.h. unabhängig vom Umsetzungswillen der MS diese eindeutig verpflichten, die Grundfreiheiten zu gewährleisten.
  • Was sind Waren? Waren sind bewegliche Sachen, die einen Geldwert haben und daher Gegenstand von Handelsgeschäften sein können
  • Was sind EU-Waren im Sinne des Art. 28 II AEUV? EU-Waren sind Waren aus einem MS sowie Waren aus Drittländern im freien Verkehr eines MS.
  • Was besagt die Dassonville-Formel? Nach der sog. Dassonville-Formel ist eine Maßnahme gleicher Wirkung jede staatliche Handelsregelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.Fallrepetitorium Europarecht A. R. Lorz Fall 02 Ein Winzer hat schlecht werben Seite 17Der EuGH hat mit der Dassonville-Formel drei Kriterien für die Charakterisierung einer innerstaatlichen Maßnahme als Maßnahme gleicher Wirkung herausgearbeitet:1.    Es muss keine tatsächliche Behinderung des Handels vorliegen;     es reicht vielmehr aus,     dass die Maßnahme sich grundsätzlich dazu eignet,     den Handel zu behindern.2.    Die potentielle Möglichkeit der Handelsbeeinträchtigung     kann unabhängig von dem Zweck der Maßnahme zu bejahen sein.     Es ist mithin unerheblich,     ob die Maßnahme zu dem Zweck vorgenommen wurde,     den Handel zu beeinträchtigen, oder nicht.3.    Es muss sich um Maßnahmen handeln,     die in adäquater Weise eine Handelsbeschränkung verursacht haben.     Sind derartige Wirkungen dagegen unwahrscheinlich     oder handelt es sich um auf das notwendige Maß begrenzte Nebenwirkungen     einer zulässigen Maßnahme,     ist der Tatbestand des Artikels 41 AEUV nicht erfüllt? Als Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung ist jede Handeslregelung der MS anzusehen, die geeignet ist, den Binnenhandel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern.
  • Was ist eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung? Eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV liegt vor, wenn die Ein- oder Durchfuhr von Waren entweder kontigentiert oder sogar gänzlich untersagt ist. (offene Diskriminierung)
  • Was besagt die Keck-Formel? Nach der Keck-Formel sind solche Verkaufs- oder Vertriebsmodalitäten erlaubt, die für alleWirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben und die inländischen und ausländischen Erzeugnisse rechtlich und tatsächlich in gleicher Weise berühren.Nach der Keck-Formel unterscheidet man zwischen Verkaufs/Vertriebsmodalitäten und Produktmodalitäten.VertriebsmodalitätenEs geht darum, wer, wann, wo und wie eine Ware verkau#.ProduktmodalitätenDas Produkt selbst wird geregelt, dh welche Bestandteile darf es haben, was darf drinnen sein, wie solles ausschauen, welches Gewicht darf es haben, welche Abmessungen, wie darf es bezeichnet werden,wie wird es verpackt oder wie wird es e)ke*ert.Produktmodalitäten sind immer verboten.Liegt eine Vertriebsmodalität vor, so ist sie nur erlaubt, wenn1) Sie für alle Wirtschaftsteilnehmer gilt, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben und2) wenn sie den Absatz der in- und ausländischen Waren rechtlich und tatsächlich in gleicher Weiseberühren. Keine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Art. 34 AEUV sind nationale Bestimmungen bloßer Verkaufsmodalitäten, sofern sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer unterschiedslos gelten und den Absatz der in- und ausländischen Produkte rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren.
  • Was besagt die Cassis- Formel? Eine unterschiedlos geltende Maßnahme fällt nicht unter das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung, soweit die erforderlich ist, um bestimmten zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden.
  • Was sind zwingende Erfordernisse? Zwingende Erfordernisse sind den geschriebenen Rechtfertigungsgründen des Art. 36 AEUV vergleichbare Gründe nichtwirtschaftlicher Art.
  • Was ist öffentliche Sittlichkeit im Sinne des Art. 36 AEUV? Die Moralvorstellungen, nach denen sich das Zusammenleben gestaltet--> Zu der genauen Ausgestaltung gibt es keine unionale Definition
  • Was ist die öffentliche Ordnung im Sinne des Art. 36 AEUV? Die öffentliche Ordnung ist als Rechtfertigungsgrund betroffen, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses in der Gesellschaft betroffen ist
  • Was ist öffentliche Sicherheit und Ordnung? Grundlegende Interessen des Staates sowie hoheitliche Grundregeln, die wesentliche Interessen des Staates berühren.
  • Woraus ergibt sich die Handlungspflicht der MS bei Verletzung des Art. 34 AEUV durch Private? Aus dem Treuegebot des Art. 4 III EU sowie der besonderen Bedeutung des freien Warenverkehrs für die Verwirklichung des Binnenmarktes ergibt sich die Pflicht der MS, alle geeigneten udn erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem Gebiet die Beachtung der GF sicherzustellen. Dabei steht den nationalen Behörden ein Ermessen insoweit zu, als sie unter mehreren geeigneten Mitteln zur Sicherstellung des freien Warenverkehrs wählen können
  • Was ist ein Arbeitnehmer im Sinne des Art. 45 AEUV? Es gibt keine primärrechtliche Definition des AN-Begriffs, jedoch setzt sich dieser aus den zahlreichen sekundärrechtlichen Vorschriften unional zusammen: Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die während einer bestimmten Zeit für einen anderen weisungsgebundene LEistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält.
  • Was ist öffentliche Verwaltung? unional zu definieren: Solche Stellen, bei denen die Staatsangehörigkeit unabdingbare Voraussetzung ist, es also gerade auf das hierin zum Ausdruck gelangende spezifische Verhältnis der besonderen Verbundenheit zum Staat sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten ankommt.   -->Teilhabe an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse--> Wahrnehmung solcher Aufgaben, die auf die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften gerichtet sind
  • Was ist eine Niederlassung im Sinne des Art. 49 AEUV? Eine Niederlassung ist die tatsächliche Ausübung einer auf Dauer angelegten selbstständigen Erwerbstätigkeit mittels einer festen Einrichtung außerhalb des Heimatstaates
  • Was ist eine Dienstleistung im Sinne des Art. 56, 57 AEUV? Eine Dienstleistung ist selbstständige, zeitlich begrenzte und idR gegen Entgelt erbrachte Leistungen nichtkörperlicher Natur.
  • Was sind Beihilfen im Sinne des Art. 107 AEUV? eihilfen sind alle staatlichen Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen eines Unternehmers vermindern, die dieser normalerweise zu tragen hat.
  • Was sind Waren? Dann müsste es sich gem. Art. 41 AEUV um eine Ware handeln. Als Ware gelten körperliche Gegenstände, die über die Grenze verbracht werden, einen Geldwert haben und deshalb Gegenstand von Handelsgeschäften sein können. Fallrepetitorium Europarecht A. R. Lorz Fall 02 Ein Winzer hat schlecht werben Seite 15
  • Was ist Ermessensmisbrauch? Der EuGH definiert Ermessensmissbrauch in ständiger Rechtsprechung als „Vornahme einer Rechtshandlung durch ein Gemeinschaftsorgan ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen“ Fallrepetitorium Europarecht A. R. Lorz Fall 01 Kampf der Organe Seite 7