Rechtsterminologie (Fach) / Privatrecht: Schuldrecht LVIII (Lektion)

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Latein

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  • certum dare bestimmte Leistung (Eine bestimmte Sache leisten.)
  • certa pecunia / alia certa res eine bestimmte Geldsumme
  • incertum das Unbestimmte
  • quidquid dare facere oportet ex fide bona. Leistet der Schuldner einer Obligation nicht rechtzeitis, gerät er in Verzug.
  • mora debitoris Schuldnerverzug
  • mora creditoris Gläubiger- oder Annahmeverzug
  • mora debitoris non debet esse creditori damnosa. Der Verzug des Schuldners darf dem Gläubiger nicht zum Nachteil gereichen.
  • Moratorium HInausschieben der Leistungszeit (Fälligkeit) durch Gesetz (etwa in Notzeiten), allgemein: Zahlungsaufschub
  • aliud- Leistung Andersleistung
  • minus- Leistung "Weniger- Leistung"
  • commodum eius esse debet cuius periculum est der Vorteil soll demjenigen zufallen, der das Risiko für den zufälligen Untergang trägt
  • periculum -i n. hier: Gefahrtragung
  • stellvertretendes commodum Vermögenswert, der Anstelle des untergegangenen Leistungsgegenstandes steht, (wie z.B.: eine Versicherungssumme)
  • nasciturus pro iam nato habetur, quotiens de commodis eius agitur Das Embryo/ der nasciturus gilt als geboren, soweit es um seine Vorteile geht.
  • exceptio non adimpeti contractus Einrede des noch nicht erfüllten Vertrages
  • obligationes ex contractu Verpflichtungen die aus einem Rechtsgeschäft hervorgehen.
  • obligationes ex delicto Verpflichtungen, die aus einem Delikt hervorgehen
  • obligationes quasi ex contractu Verpflichtungen aus rechtsgeschäftähnlichen Tatbeständen
  • obligationes quasi ex delicto Ansprüche aus deliktähnlichen Sachverhalten
  • contractus unilaterales Verträge mit einseitiger Verbindlichkeit
  • contractus bilaterales "zweiseitige Verträge"
  • contractus bilaterales inaequales unvollkommen zweiseitige Schuldverhältnisse