Rechtsterminologie (Fach) / Privatrecht: Schuldrecht LVIII (Lektion)
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Latein
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- certum dare bestimmte Leistung (Eine bestimmte Sache leisten.)
- certa pecunia / alia certa res eine bestimmte Geldsumme
- incertum das Unbestimmte
- quidquid dare facere oportet ex fide bona. Leistet der Schuldner einer Obligation nicht rechtzeitis, gerät er in Verzug.
- mora debitoris Schuldnerverzug
- mora creditoris Gläubiger- oder Annahmeverzug
- mora debitoris non debet esse creditori damnosa. Der Verzug des Schuldners darf dem Gläubiger nicht zum Nachteil gereichen.
- Moratorium HInausschieben der Leistungszeit (Fälligkeit) durch Gesetz (etwa in Notzeiten), allgemein: Zahlungsaufschub
- aliud- Leistung Andersleistung
- minus- Leistung "Weniger- Leistung"
- commodum eius esse debet cuius periculum est der Vorteil soll demjenigen zufallen, der das Risiko für den zufälligen Untergang trägt
- periculum -i n. hier: Gefahrtragung
- stellvertretendes commodum Vermögenswert, der Anstelle des untergegangenen Leistungsgegenstandes steht, (wie z.B.: eine Versicherungssumme)
- nasciturus pro iam nato habetur, quotiens de commodis eius agitur Das Embryo/ der nasciturus gilt als geboren, soweit es um seine Vorteile geht.
- exceptio non adimpeti contractus Einrede des noch nicht erfüllten Vertrages
- obligationes ex contractu Verpflichtungen die aus einem Rechtsgeschäft hervorgehen.
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- obligationes ex delicto Verpflichtungen, die aus einem Delikt hervorgehen
- obligationes quasi ex contractu Verpflichtungen aus rechtsgeschäftähnlichen Tatbeständen
- obligationes quasi ex delicto Ansprüche aus deliktähnlichen Sachverhalten
- contractus unilaterales Verträge mit einseitiger Verbindlichkeit
- contractus bilaterales "zweiseitige Verträge"
- contractus bilaterales inaequales unvollkommen zweiseitige Schuldverhältnisse