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Formulierungshilfen

Diese Lektion wurde von SigbritBach erstellt.

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  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs "Der Einspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist." Prüfung: Zulässigkeit (Statthaftigkeit, Form, Einspruchsfrist, Beschwer, Rechtsschutzbedürfnis, Verzicht/Rücknahme) ...
  • Prüfung der Begründetheit eines Einspruches "Der zulässige Einspruch ist begründet, wenn der angefochtene VwA rechtswidrig ist und der Einspruchsführer tatsächlich in seinen Rechten verletzt ist, § 367 Abs. 2 Satz 1 AO." Prüfung: Rechtswidrigkeitsgründe ...
  • Prüfung der Korrektur eines VwA außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens ... "Die Korrektur des VwA durch das Finanzamt ist rechtsmäßig, wenn noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist und die Tatbestandsvoraussetzungen einer Korrekturnorm erfüllt sind." Prüfung: ...
  • Prüfung Haftungsbescheid "Die Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid ist rechtmäßig, wenn der Haftungsschuldner einen Haftungstatbestand verwirklicht hat, der Steueranspruch, für den gehaftet wird, noch nicht erloschen ist, ...
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen "Zur Sicherstellung der tatbestandsmäßigen Besteuerung nach § 85 Satz 1 AO hat das Finanzamt steuerlich bedeutsame Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln, § 88 Abs. 1 Satz 1 AO (i.V.m. § 86 Satz ...
  • Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes "Ein Verwaltungsakt ist nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AO demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Ihm gegenüber wird der Verwaltungsakt mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam, § 124 Abs. ...
  • Prüfung der Zulässigkeit eines Einspruchs Statthaftigkeit: "Der Einspruch gegen den ESt-Bescheid ist nach § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO statthaft, weil es sich bei der ESt um eine Abgabenangelegenheit i.S.d. § 347 Abs. 2 AO (i.V.m. § 1 Abs. ...
  • Festsetzungsverjährung "Eine Korrektur des VwA ist gem. § 169 Abs. 1 Satz 1 AO nur innerhalb des Festsetzungsfrist möglich. Die Festsetzungsfrist beginnt nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO (i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 1 AO ...
  • Korrekturnorm "Bei der nachträglichen Mitteilung einer neuen Einkunftsart handelt es sich um eine neue Tatsache. Da der Steuerpflichtige bisher keine Einkünfte i.S.d. § 15 EStG erklärt hat, erhält das Finanzamt ...