Umsatzsteuer (Fach) / § 03a Sonstige Leistung (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 15 Karteikarten

Paragraphen lernen

Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.

Lektion lernen

  • § 3a Abs. 1 Was sind sonstige Leistungen Leistungen,  die nicht in einer Lieferung bestehen,      zb. auch das Unterlassen oder Dulden von Handlungen   Darunter fällt AUCH: der Unternehmer - das private Verwenden eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes oder andere so. Leistungen Der Mitarbeiter - das privat Verwenden eines sdem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes oder andere so. Leistungen wenn dafür der volle oder teilweiser Vorsteuerabzug zustand
  • § 3a Abs. 2 Was ist ein tauschähnlicher Umsatz wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung eine  Lieferung oder so. Leistung ist
  • § 3a Abs. 3 Verarbeitung von Stoffen zur Herstellung Auftraggeber beauftragt Unternehmer mit der Herstellung eines Gegenstandes mit zur Verfügung gestellten Stoffen Unternehmer übergibt stattdesen einen gleichartigen Gegenstand aus solch einen ähnlichen Stoff = sonstige LEISTUNG (Werkslieferung)
  • § 3a Abs. 4 Rechtsvorschriften für sonstige Leistungen gelten die Rechtsvorschriften für Besorgungsleistung
  • § 3a Abs. 5 der Abnehmer gilt auch dann als Unternehmer... wenn er nicht steuerbare Umsätze bewirkt oder eine juristische Person die nicht unternehmerisch tätig ist aber eine UIDnummer besitzt.
  • § 3a Abs. 6 Ort der so. Leistung an Unternehmer die nicht steuerbare Umsätze haben und jurist. Personen mt UID Nummer aber nicht tätig sind. Gilt der Empfängerort des Unternehmers oder dessen Betriebsstätte. für folgende Abs. 8 bis 16
  • § 3a Abs. 7 Sonstige Leistung an Nichtunternehmer Ort der Ausführungrt wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen oder seine Betriebsstätte hat.  In Bezug auf folgende Abs. 8-16
  • § 3a Abs. 8 Vermittlungsleistung an Nichtunternehmer Ort der Ausführung der Vermittlung
  • § 3a Abs. 9 so. Leistung im Zusammenhang mit Grundstück Wo das Grundstück liegt   Das können folgende Leistungen sein:   Markler oder Sachverständiger Beherbergung (Hotelbranche) Nutzungsrecht an Grundstücken Architekten- und Baubüroleistungen
  • § 3a Abs. 10 Personenbeförderungsleistung Gilt dort als ausgeführt wo die Beförderung bewirkt wird.  Als inländischer Anteil gilt auch die Beförderung im Ausland wenn diese von einer inländischen Eisenbahnverwaltung betrieben wird.
  • § 3a Abs. 11 Leistungen am Tätigkeitsort steuerpflichtig kulturell, künstlerisch, unterrichtend, sportlich, unterhaltend sowie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen Beförderungsleistungen  Arbeiten an beweglichen Körperlichen Gegenständen  Begutachtung von Gegenständen Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen Eintrittsberechtigungen
  • § 3a Abs. 12 Vermietung von Beförderungsmittel  kurzfristig: Ort wo das Beförderungsmittel dem Empfänger zur Verfügung gestellt wird.  90 Tage bei Wasserfahrzeugen 30 Tage bei allen anderen langfristig wenn an Private:  Ort wo der Empfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gew. Aufenthalt hat.  Ausser Sportboote da gilt der Ort wo das Boot zur Verfügung gestellt wird, wenn der Ort den Unternehmers am selben Ort ist.
  • §3a Abs. 13 Ort der Leistungen bei Leistungen aus Abs. 14 an nicht Unternehmer im Drittland - mit Wohnsitz im Drittland im Gemeinschaftsgebiet - mit Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet wenn Unternehmer im Drittland
  • § 3a Abs. 14 Leistungen die Abs. 13 betreffen sind:   Rechte Leistungen für Werbung und öffentlichkeitsarbeit Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieur, Aufsichtsrat,   Dolmetscher   technische und wirtschaftliche Beratung Datenverarbeitung Informationsüberlassung div. so. Z 1 - 6 Personalgestelltung Verzicht auf Rechte   Verzicht Tätigkeiten auszuüber Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände ausser    Beförderungsmittel                            Telekommunikatinsdinste
  • § 3a Abs. 15 Leistungen wenn Unternehmen von Drittland aus betrieben wird... Vermietung von Beförderungsmitteln Leistungen als Rechtsanwalt, Stb., WP, Dolmetscher, Ingenieur Datenverarbeitung teschnische und wirtschaftliche Beratung Personalgestelltung etc. Telekommunikationsdienste an eine juristische Person des öffentlichen Rechts die nichtunternehmer ist mit Sitz im Inland Ort der Leistung im Inland