71

Modul 2 03607 Empirische Sozialforschung (Fach) / 1 Empirische Sozialforschung und empirische Theorie (Lektion)

1.1 Zur Situation empirischer Sozialforschung 1.2 Grundpositionen der Erfahrungswissenschaft 1.3 Emp. SF als "kritisch-rationale Wissenschaft" 1.4 Empirische Verfahren und alternative Wissenschaftspositionen 1.5. Annotationen aus der Pewrspektive qualitativ-interpretativer Methodologie

Diese Lektion wurde von HSchorr erstellt.

Lektion lernen

Anzeige
  • Durch einen solchen (nicht beweisbaren) Protokollsatz können wir eigentlich die zu überprüfende Hypothese nicht falsifizieren (als endgültig falsch zurückweisen), selbst wenn er der aus der Hypothese abgeleiteten Realitätsbehauptung (= dem theorie-implizierten Basissatz) widerspricht.
  • Die Lösung dieses Dilemmas ist nur konventionalistisch, d.h.   durch Vereinbarung der Wissenschaftlergemeinde (des sozialen Systems „Erfahrungswissenschaft“) möglich. Man vereinbart:   − Die Forscherin bzw. der Forscher hat den gegenwärtig höchstmöglichen methodischen Standard einzuhalten; und   − die Forschungsprozesse, die zu den Protokollsätzen (allgemeiner: zur Datenmatrix, vgl. Abschn. 5.3.3) geführt haben, müssen intersubjektiv überprüfbar und nachvollziehbar sein; d.h.:   Das ganze Vorgehen muss gut dokumentiert, jede Entscheidung muss explizit gemacht und begründet werden.
  • Nach der Unmöglichkeit der Verifikation empirischer Hypothesen erweist sich auch deren (endgültige) Falsifikation als unmöglich. Das ansonsten nicht lösbare Basissatz-Problem wird nur per Vereinbarung umschifft:   Solange das Vorgehen der Forschung dem jeweils besten methodischen Standard entspricht, sollen die empirischen Befunde als brauchbare Annäherung an die realen Phänomene akzeptiert werden.   „Die Basissätze werden durch Beschluss, durch Konvention anerkannt, sie sind Festsetzungen“ (Popper 1971, 71). Das Ziel „Objektivität“ muss mangels Einlösbarkeit (wegen der zwischengeschalteten, immer subjektiv bleibenden Wahrnehmungserlebnisse der Beobachter) zurückgenommen und reduziert werden auf das Konzept „kontrollierte Intersubjektivität“.
  • Eine abgeleitete Hypothese ist ein Theorem
  • Nach dem Kritischen Rationalismus müssen alle Hypothesen an der Erfahrung scheitern können.
  • Theorien sind für die Erfahrungswissenschaft die wesentlichen (Denk)-„Werkzeuge“, die den Zugang zur Realität ermöglichen.   Die Theorie stellt 2) das begriffliche Bezugssystem zur Verfügung; sie erlaubt, die als relevant definierten Aspekte des Objektbereichs systematisch darzustellen, zu klassifizieren und Beziehungen zu postulieren.   In Theorien werden 3) empirisch ermittelte Fakten zu Generalisierungen bzw. zu Systemen solcher Generalisierungen zusammengefasst. Je nach dem Grad ihrer Allgemeinheit kann man zwischen Ad-hoc-Theorien, Theorien mittlerer Reichweite und solchen höherer Komplexität („allgemeinen“ Theorien) unterscheiden (vgl. König 1973, 4ff.).   Eine Theorie ermöglicht 4) die Vorhersage zukünftiger Ereignisse. „Wenn eine Zusammenfassung von Beobachtungen in Form von Verallgemeinerungen erstellt worden ist, erwartet man, dass dieselben Strukturen und Beziehungen auch dort gefunden werden, wo noch keine Erfahrungen oder Beobachtungen gemacht werden konnten, und man erwartet die Gültigkeit dieser Beziehungen auch in der Zukunft“ (Hülst 1975, 22).   Eine Theorie gibt schließlich 5) Hinweise auf vorhandene Wissenslücken.
  • Unter empirischer Theorie soll im Folgenden verstanden werden: - ein System logisch widerspruchsfreier Aussagen (Sätze, Hypothesen)-  über den jeweiligen Untersuchungsgegenstand - mit den zugehörigen Definitionen der verwendeten Begriffe.
  • Unter einer Hypothese versteht man zunächst nicht mehr als eine Vermutung über einen Tatbestand.
  • Unter Hypothese wird im Kontext sozialwissenschaftlicher Theorien verstanden: eine Vermutung über einen Zusammenhang zwischen mindestens zwei Sachverhalten.
  • Nach Auffassung des Kritischen Rationalismus ist es für das wissenschaftliche Vorgehen der Bestätigung oder Widerlegung von Hypothesen gleichgültig, wie der Forscher an seine Hypothesen kommt:   ob aus seinem Alltagsvorverständnis über den Tatbestand, ob aus Zeitungsberichten, ob durch induktive Herleitung aus beobachteten singulären Ereignissen.   Interessant ist einzig und allein, ob sich die Vermutungen empirisch widerlegen oder bestätigen lassen.
  • Anzeige
  • Jede Beschreibung muss sich auf eine bestimmte Perspektive und auf einen relativ kleinen Ausschnitt aus der Wirklichkeit beschränken. Es muss also immer eine gezielte Selektion der Merkmale des Untersuchungsgegenstandes vorgenommen werden, die beobachtet werden sollen.
  • Mit der Selektivität von Beobachtung stehen wir vor der schwierigen Frage: Welchen Teil der Realität wollen wir abbilden? Welche Merkmale sollen als besonders relevant behandelt und somit erhoben werden? Welche Merkmale sollen wir als weniger relevant betrachten und bei der Datensammlung außer Acht lassen?
  • Ist eine Theorie oder eine Hypothese empirisch zu testen, dann gibt natürlich die Formulierung der Theorie/Hypothese bis zu einem gewissen Grad die Beobachtungsperspektive und damit die Auswahl der zu beobachtenden Merkmale vor.
  • Lautet die Aufgabe dagegen, einen nur global abgegrenzten Gegenstandsbereich zu beschreiben, dann muss zunächst - aufgrund sorgfältiger Überlegungen (einer gedanklichen Durchdringung des Untersuchungsgegenstandes: „dimensionale Analyse“, vgl. Kap. 3.1) - ein untersuchungsleitendes Modell des Gegenstandes konstruiert - sowie eine Liste der relevanten Merkmale erstellt werden. Wir benötigen ein – wie Zetterberg (1973) es genannt hat – deskriptives Schema, eine Begriffsanordnung, die uns zu den Phänomenen und den Aspekten hinführt, denen wir unsere Aufmerksamkeit zuwenden wollen.
  • Am Prozess der Entwicklung dieser Liste sozialstatistischer Merkmale von Personen wird auch die wechselseitige Abhängigkeit von Theorie und Empirie deutlich: Je besser die theoretischen Kenntnisse, umso brauchbarer wird das deskriptive Schema, das die Erhebung lenkt. Je besser wiederum das deskriptive Schema, um so theoretisch relevanter werden die  erhobenen Daten und umso besser sind die Voraussetzungen für die Fortentwicklung der Theorie.
  • Die theoretischen Kenntnisse oder – wo solche nicht in gesicherter Weise vorhanden sind – die Vermutungen/Hypothesen über bestimmte Sachverhalte und Beziehungen strukturieren für eine beobachtende Person erst den Gegenstands-bereich, lenken ihre Aufmerksamkeit auf bestimmte, als relevant angesehene Aspekte.
  • Theorien sind für die Erfahrungswissenschaft die wesentlichen (Denk)-„Werkzeuge“, die den Zugang zur Realität ermöglichen:   Die Theorie liefert 1) die grundlegende Orientierung; sie definiert den Objektbereich, sie legt fest, welche Aspekte der Realität zum Gegenstand der Forschungstätigkeit gemacht werden sollen.   Die Theorie stellt 2) das begriffliche Bezugssystem zur Verfügung; sie erlaubt, die als relevant definierten Aspekte des Objektbereichs systematisch darzustellen, zu klassifizieren und Beziehungen zu postulieren.   In Theorien werden 3) empirisch ermittelte Fakten zu Generalisierungen bzw. zu Systemen solcher Generalisierungen zusammengefasst. Je nach dem Grad ihrer Allgemeinheit kann man zwischen Ad-hoc-Theorien, Theorien mittlerer Reichweite und solchen höherer Komplexität („allgemeinen“ Theorien) unterscheiden (vgl. König 1973, 4ff.).   Eine Theorie ermöglicht 4) die Vorhersage zukünftiger Ereignisse. „Wenn eine Zusammenfassung von Beobachtungen in Form von Verallgemeinerungen erstellt worden ist, erwartet man, dass dieselben Strukturen und Beziehungen auch dort gefunden werden, wo noch keine Erfahrungen oder Beobachtungen gemacht werden konnten, und man erwartet die Gültigkeit dieser Beziehungen auch in der Zukunft“ (Hülst 1975, 22).   Eine Theorie gibt schließlich 5) Hinweise auf vorhandene Wissenslücken.
  • Hypothesen, die sich bei Konfrontation mit der empirischen Wirklichkeit als unzutreffend erweisen, gelten als „falsifiziert“; sie sind – unter Berücksichtigung der neu gewonnenen Erkenntnisse – zu korrigieren und erneut empirisch zu testen.
  • Hypothesen, die sich bei Konfrontation mit der empirischen Wirklichkeit als zutreffend erweisen, gelten als „bestätigt“; sie sind entweder „verschärften“ empirischen Tests zu unterwerfen, oder sie sind – falls sie sich bereits wiederholt bewährt haben – „gehaltserweiternd“ umzuformulieren (also stärker zu verallgemeinern) und danach wiederum empirisch zu überprüfen.
  • Auf dem Wege von den in der Hypothese verwendeten Begriffen bis zur Gewinnung von Beobachtungsaussagen hat der Forscher also auf einen ganzen Satz von „Hilfstheorien“ zurückzugreifen:   Korrespondenzhypothesen zur Begründung der Indikatoren; Mess-, Instrumenten- und Beobachtungstheorien bei der Entwicklung und Anwendung der Erhebungsinstrumente; statistische Modelle bei der Datenauswertung.   Damit die Beobachtungsaussagen als sichere Basis für die Entscheidung über die Bestätigung oder Zurückweisung der zu testenden Hypothese (als Bestandteil einer Gegenstandstheorie) geeignet sind, müsste auch die Richtigkeit der verwendeten Hilfstheorien gesichert sein.   Innerhalb der durchzuführenden Untersuchung können diese Hilfstheorien – wie schon erwähnt (vgl. Abschnitt 1.3.3) – jedoch nicht empirisch geprüft werden; ihre Richtigkeit muss vielmehr unterstellt werden.
  • Dominik ist müde, weil er erst heute ert um 4:00 Uhr schlafen konnte