Einkommensteuer (Fach) / § 22 Einkunftsart Selbständige Arbeit (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 22 Z 1 - 5 Einkünfte aus selbst. Arbeit sind? freiberufliche Tätigkeit Wissenschaftl, künstlerisch, Schriftstellerisch, Unterrichtend oder Erziehende Tätigkeit Ziviltechniker Ärzte Anwälte, Notar und Wirtschaftsteuhänder Unternehmensberater ...