Einkommensteuer (Fach) / § 22 Einkunftsart Selbständige Arbeit (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.

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  • § 22 Z 1 - 5 Einkünfte aus selbst. Arbeit sind? freiberufliche Tätigkeit Wissenschaftl, künstlerisch, Schriftstellerisch, Unterrichtend oder Erziehende Tätigkeit Ziviltechniker Ärzte Anwälte, Notar und Wirtschaftsteuhänder Unternehmensberater Dolmetscher Vermögensverwaltende Tätigkeiten (Hausverwalter, Aufsichtsratsmitglied) Vergütungen aus Kapitalgesellschaften Anteil am Kapital > 25% Gewinnanteile an Gesellschafter  Veräußerungsgewinne