Einkommensteuer (Fach) / § 16 Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten - WERBUNGSKOSTEN (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 3 Karteikarten
Paragraphen lernen
Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 16 Abs. 1 Werbungskosten können welche Kosten sein? Dienen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Schuldzinsen Versicherungsbeiträge für WG Beiträge Interessensvertretung Pflichtversicherungsbeiträge Zlg. nur an bestimmte Körperschaften zulässig, siehe Gesetz Wohnbauförderungsbeiträge Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) Arbeitsmittel AFA Detail siehe Gesetz Diätensätze Aus- und Fortbildung
- § 16 Abs. 2 Werbungskosten Rückzahlung von Einnahmen zum Zeitpunkt des Zufließens
- § 16 Abs. 3 Werbungskosten bei nicht selbständigen ohne Nachweis Pauschal 132 € jährlich absetzbar nicht bei Verlust aus nichst selbst. Arbeit nicht wenn auch Penistenabsetzbetrag berücksichtigt wurde