Einkommensteuer (Fach) / § 16 Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten - WERBUNGSKOSTEN (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 3 Karteikarten

Paragraphen lernen

Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.

Lektion lernen

  • § 16 Abs. 1 Werbungskosten können welche Kosten sein? Dienen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Schuldzinsen Versicherungsbeiträge für WG  Beiträge Interessensvertretung  Pflichtversicherungsbeiträge Zlg. nur an bestimmte Körperschaften zulässig, siehe Gesetz Wohnbauförderungsbeiträge  Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) Arbeitsmittel AFA Detail siehe Gesetz Diätensätze Aus- und Fortbildung
  • § 16 Abs. 2 Werbungskosten Rückzahlung von Einnahmen zum Zeitpunkt des Zufließens
  • § 16 Abs. 3 Werbungskosten bei nicht selbständigen ohne Nachweis Pauschal 132 €  jährlich absetzbar nicht bei Verlust aus nichst selbst. Arbeit nicht wenn auch Penistenabsetzbetrag berücksichtigt wurde