Einkommensteuer (Fach) / § 14 Abfertigungs-, Pension-, Jubiläumsrückstellung (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 14 Abs. 1 Abfertigungsrückstellung in Höhe von? ... 45% der fiktiven Ansprüche lt. KV oder rechtsverbindlicher Zusage! 60% wenn Arbeitnehmer am Bilanzsticktag 50 Lebensjahr vollendet
- § 14 Abs. 2 Abfertigungsrückstellung in der Bilanz ... gesondert auszuweisen
- § 14 Abs. 3 Abfertigungsrückstellung bei erstmaliger ... Prozentuelle Ausmaß festlegen Änderung im Nachhinein nicht möglich zwingend gleichmäßig auf 5 Jahre verteilen
- § 14 Abs. 4 Abfertigungsrückstellung bei Unternehmenswechsel ... Rückstellung ist beim Rechtsnachfolger weiterzuführen
- § 14 Abs. 5 Abfertigungsrückstellung bei EA fiktive Ansprüche können steuerfrei bleiben Aufzeichnungspflicht für die Berechnung der steuerfreien Beträge
- § 14 Abs. 6 Pensionsrückstellung nur für § 4 (1) oder 5 für direkte rechtsverbindliche Leistungszusagen Nach den Regeln der Versicherungsmathematik Ab dem Wirtschaftsjahr der Zusage zu bilden Rückstellung Anteilig pro Wirtschaftsjahr ...
- § 14 Abs. 7 Pensionsrückstellung Deckungserfordernis ... WP > 50% der Rückstellung Vorjahr Rückdeckungsversicherungen (zb. LV) können angerechnet werden _________________________________________________________ Bei Unterdeckung ist der Gewinn um 30% der ...
- § 14 Abs. 8 Pensionsrückstellung Kostenersätze gilt auch für zugesagte Kostenersätze
- § 14 Abs. 9 Pensionsrückstellung Vergütungen zugesagte Vergütungen werden in die BMGL mit einbezogen
- § 14 Abs. 10 Pensionsrückstellung die 80% Bildung gilt nicht wenn die aufgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung dem Arbeitgeber übertragen wurden