Einkommensteuer (Fach) / § 09 Rückstellungen (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 5 Karteikarten
Paragraphen lernen
Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 9 Abs. 1 Rückstellungen können gebildet werden ... Abfertigungsrückstellung Pensionsrückstellung sonstige ungewisse Rückstellungen drohende Verluste
- § 9 Abs. 2 Nach § 14 zu berechnende Rückstellungen ... Jubiläumsgeldrückstellung
- § 9 Abs. 3 Pauschale Rückstellung darf nicht gebildet werden.
- § 9 Abs. 4 Firmenjubiläumszuwendungen Keine Rückstellung erlaubt
- § 9 Abs. 5 Höhe der Rückstellung Rückstellungen für Pension, Abfertigungen, so. Verbindlichkeiten und drohende Verluste Wenn länger als 12 Monate nur 80% steuerlich anerkannt.