Latein (Fach) / Latein-Jura- 7-N,O (Lektion)
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Lateinische Begriffe und Bedeutungen aus dem juristischen Sprachgebrauch
Diese Lektion wurde von Benutzernamejaxcil erstellt.
- Narra mihi factum dabo tibi ius Erzähle mir den Sachverhalt, und ich werde darüber Recht sprechen
- Nasciturus Leibesfrucht
- Ne bis in idem Nicht zweimal gegen dasselbe
- Ne bis in idem sit actio Es soll nicht zweimal in derselben Sache geklagt werden
- Ne ultra petita Nicht über das Begehrte hinaus (vgl. §§ 308 ZPO, 88 VwGO )
- Negativa non sunt probanda Das Nichtbestehen von Tatsachen braucht nicht bewiesen zu werden
- Nemo iudex sine actore Niemand ist Richter ohne Kläger
- Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet Niemand kann mehr Recht übertragen als er selbst innehat
- Nemo tenetur se ipsum accusare Niemand kann gezwungen werden sich selber anklagen
- Nemo testis in propria causa niemand kann Zeuge in eigener Sache sein
- Nomen Nominandum noch zu bennen der
- Non ex regula jus sumatur, sed ex jure, quod est regula fiat nicht aus Regeln ergibt sich das Gesetz, sondern umgekehrt
- Non liquet es ist nicht klar
- Nulla poena sine culpa Keine Strafe ohne Schuld
- Nulla poena sine lege scripta keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 II GG)
- Nullum crimen sine lege Kein Verbrechen ohne Gesetz
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- Numerus clausus geschlossene Zahl (Zugangsbeschränkung von Bewerbern)
- Obiter dictum das nebenbei Gesagte (nebenbei geäußerte Rechtsansicht)
- Obligatio ex contractu vertragliche Verpflichtung
- Obligatio ex delicto deliktische Verpflichtung
- Omni modo facturus der bereits fest zur Tat entschlossene Täter
- Ope exceptionis Mithilfe einer Einrede