Steuerrecht (Fach) / Berufsrecht (Lektion)
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Steuerberatungsgesetz, Berufsordung
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- Welche Art von Beruf üben Steuerberater aus? - freier Beruf § 32 II 1 StBerG - kein Gewerbe § 32 II 2 StBerG
- Welches sind die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit? ... - Unabhängigkeit - Eigenverantwortung - Dienste mit Gemeinwohlverpflichtung - berufsethische Bindung - persönliche, vornehmlich kreative und geistige Leistung - besonders qualifizierende Ausbildung ...
- Wie ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ... - unbeschränkte Hilfeleistung § 3 StBerG - beschränkte Hilfeleistung § 4 StBerG - unbefugte Hilfeleistung § 5 StBerG - Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung § 6 StBerG
- Wer darf geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ... § 2 StBerG - nur Personen und Vereinigungen, die hierzu befugt sind - dies gilt unabhängig von der hauptberuflichen, nebenberuflichen, entgeltlichen und unentgeltlichen Tätigkeit
- Wer ist zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen ... § 3 StBerG - Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwäte, vereidigte Buchprüfer - Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich obigen Personen angehören ...
- Wer ist vom Verbot der Hilfeleistung in Steuersachen ... § 6 StBerG - unentgeltliche Hilfeleistung von Angehörigen - Durchführung mechanischer Arbeitsvorgänge - Buchen laufender Geschäftsvorfälle und Erstellen von Lohnsteueranmeldungen - keine Erstellung ...
- Wie erfolgt die Bestellung zum Steuerberater? § 40 I StBerG - nach bestandener Prüfung - auf Antrag - Antragsteller muss die persönlichen Voraussetzungen erfüllen
- Welche persönlichen Voraussetzungen müssen zur Bestellung ... § 40 II StBerG - geordnete wirstchaftliche Verhältnisse - keine strafrechtliche Verurteilung - keine gesundheitlichen dauerhaften Einschränkungen - den Berufspflichten genügen - Abschluss einer Berufshaftpflicht ...
- Welche Berufsbezeichnungen darf der Steuerberater ... § 43 StBerG - Steuerberater - andere nur, wenn sie amtlich verliehen sind - akademische Grade oder staatliche Graduierungen
- Welche Inhalte umfasst die Tätigkeit des Steuerberaters ... § 33 StBerG - Beratung und Vertretung in Steuersachen - Bearbeitung von Steuerangelenheiten und Hilfeleistung bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten - Hilfeleistung bei Buchführungspflichten ...
- Welche Tätigkeiten sind mit denen des Steuerberaters ... § 57 III StBerG - Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer - wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit - Lehr- und Dozententätigkeit - schriftstellerische ...
- Welche Tätigkeiten sind mit denen des Steuerberater ... § 57 IV StBerG - gewerbliche Tätigkeiten - nichtselbständige Tätigkeiten (Ausnahmen §§ 58, 59 StBerG)
- Welche Tätigkeiten sind nach der Berufsordnung mit ... § 39 BOStB - Vermögensverwaltung - Halten von Gesellschaftsanteilen - Wahrnehmung von Gesellschafterrechten - Tätigkeit als Beirat oder Aufsichtsrat - Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, ...
- Für wen gilt die Vervielfältigungstheorie und für ... Die Vervielfältigungstheorie gilt für selbständige Tätigkeiten gem. § 18 I Nr. 3 EStG, sie gilt nicht für freie Berufe i. S. d. § 18 I Nr. 1 EStG, sofern diese eigenverwantwortlich und leitend ...
- Welche schädlichen Merkmale sind Inhalt der Vervielfältigungstheorie? ... - ständige Beschäftigung mehrerer Angestellter - die üben nicht nur untergeordnete, vorbereitende oder meschanische Tätigkeiten aus - größerer Umfang von Hilfskräften nötig - entscheidend ist ...
- Welche Berufspflichten hat der Steuerberater? - Unabhängigkeit § 2 BOStB - Eigenverantwortlichkeit § 3 BOStB - Gewissenhaftigkeit § 4 BOStB - Verschwiegenheit § 9 BOStB
- Was sind die strafrechtlichen Konsequenzen der Verschwiegenheitspflicht? ... § 203 I Nr. 3 StGB - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr - Geldstrafe
- Unter welchen Voraussetzungen ist die Verletzung der ... - Auftraggeber entbindet von der Verschwiegenheitspflicht - eigene Interessen des Steuerberaters - Anzeige einer strafbaren Handlung - Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz
- Bestehen Aussageverweigerungsrechte? - gegenüber der Finanzverwaltung § 102 I Nr. 3b AO - im finanzgerichtlichen Verfahren § 84 I FGO - keine Bestehen, wenn durch Mandanten entbunden § 102 III AO
- Besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess? ... - Aussageverweigerung über Tatsachen, die im Rahmen der beruflichen Eigenschaften bekannt wurden § 383 I Nr. 6 ZPO - nicht bei Entbindung durch Mandanten § 383 II ZPO
- Besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht? ... - Auskunftverweigerung bei Tatsachen, die im Rahmen der beruflichen Eigenschaft bekannt wurden § 53 I Nr. 3 StPO - nicht bei Entbindung durch Mandanten § 53 II StPO - keine Verpflichtung bei eigenem ...
- Welche Unterlagen sind im Strafverfahren beschlagnahmefähig? ... - Buchführungsunterlagen (Belege etc.) - Verträge - sonstige Original-Geschäftspapiere des Beschuldigten - endgültige Steuererklärungen und Bilanzen
- Welchen Umfang hat das Beschlagnahmeverbot? - Mitteilungen, Aufzeichnungen und sonstige Gegenstände, die das Vertrauensverhältnis zwischen Beschuldigten und StB betreffen - Kopien der beschlagnahmten Unterlagen (vor der Beschlagnahmung muss die ...
- Dürfen Steuerberater Werbung machen? - Steuerberater haben ihren Beruf unter Verzicht berufswidriger Werbung auszuführen § 10 I BOStB - Werbung ist nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet ...
- Wie ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Eine Werbebeschränkung für freie Berufe als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) ist nur dann möglich, wenn diese durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und ...
- Welche Werbemaßnahmen sind laut Berufsordnung möglich? ... - Anzeigen § 11 BOStB - Praxisbroschüren § 12 BOStB - Mandanteninformationen § 13 BOStB - Verzeichnisse § 14 BOStB - Praxisschild § 15 BOStB - Geschäftspapiere § 16 BOStB - Werbegeschenke § 17 ...
- Besteht eine Fortbildungspflicht für Steuerberater? ... - Fortbildungspflicht gem. § 4 II BOStB - Pflicht zur Fortbildung gem. § 57 II Buchstabe a StBerG