Europarecht (Fach) / Grundfreiheiten (Lektion)

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WVF ANF DLF NLF

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  • Unionsware Unionswaren i.S.d.Art.28 Abs.2 AEUV iVm Art.29 AEUV   Laut EuGH-Rechtssprechung sind Waren eine körperliche Sache, mit Geldwert und die Gegenstand eines Handelsgeschäftes sein können. Es handelt sich um Unionswaren, da sie entweder Ursprungswaren von X sind, oder sich, mangels weiterer Angaben im Sachverhalt, in der Union im freien Verkehr befinden. Das ist der Fall, wenn der im GZT vorgeschriebene Einfuhrzoll ordnungsgemäß gezahlt wurde und sonstige Einfuhrmöglichkeiten eingehalten worden sind  
  • Dassonville-Formel WVF Jede Handesregelung der MS, die geeignet ist, den innerunionalen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, ist als Maßnahme gleicher Wirkung wie eine Mengenmäßige Beschränkung anzusehen
  • Zollunion -WVF Eine Zollunion, wie die Union nach Art.28 Abs 1 AEUV, ist der Zusammenschluss mehrer politisch selbsständiger hoheitsgebiete zu einem einheitlichen zollgebiet, das folgende merkmale aufweist: Aufhebung d Zölle zwischen d Mitglieder nach Art.30 AEUV (inneres Element) Aufstellung eines GZT nach Art.31 AEUV (externes Element) und die Verteilung d Zolleinnahmen   durch den GZT gegenüber Drittstaaten unterscheidet sich die Zollunion von einer Freihandelszone, wie z.B EFTA
  • Kausalitätsformel - Spürbarkeit Graf WVF 1. Ausnahme "Jedoch können die beschränkenden Wirkungen, die eine nationale Regelung auf den freien WV hat, so ungewiss und indirekt sein, dass sie nicht als geeignet angesehen werden kann, den Handel zwischen den MS zu behindern"
  • Keck Formel die Anwendung "nationaler Bestimmungen, die 1. bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbiet, ist nicht geeignet, den Handel zwischen den MS unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, sofern diese Bestimmungen 2.für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und 3. sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und d Erzeugnisse aus anderen MS rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren
  • Cassis-Formel WVF nichtdiskriminierende Beschräkungen können nach der Cassis-Formel des EuGH aut mit zwingenden Erfordernissen im Allgemeininteresse gerechtfertigt werden
  • Arbeitnehmerbegriff Die Regelung d.Art.45 Abs.1 AEUV gilt nur für AN. Dieser Begriff ist autonom auszulegen. Laut EuGH-Rechtssprech sind Arbeitnehmer Personen, die während einer bestimmten Zeit, weisungsgebunden und gegen Vergütung Leistung erbringt. Im Umkehrschluss ergibt sich aus Art.45 Abs.2 AEUV dass ein AN Unionsbürger sein muss, um sich auf ANF berufen zu können   Unionsbürger iSv Art.20 Abs 2.AEUV
  • Kraus-Formel ANF-Beschränkungsverbot Jede Maßnahme die geeignet ist, die Ausübung der durch den AEUV garantierten grundlegenden Freiheiten, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, stellt eine verbotene Beschränkung dar  
  • Bosman Art und Weise der Berufsausübung mit unterschiedloser Wirkung
  • Niederlassungsbegriff Eine Niederlassung ist die tatsächliche oder beabsichtige Ausübung einer auf Grundlage einer festen Einrichtung auf Dauer angelegten selbständigen Erwerbstätigkeit in einem anderen MS