AEVO (Fach) / Rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen (Lektion)

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Erläutern Sie, wie sich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Verhältnisse im Berufbildungsrecht unterscheiden! Erläutern Sie, welche Folgen Streitigkeiten und Verstöße im Berufsbildungsrecht haben können!

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  • Erläutern Sie, wie sich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Verhältnisse im Berufbildungsrecht unterscheiden! Unterscheidung in privatrechtliche und öffentliche-rechtliche Beziehung im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses: Privatrechtlich   ‹  Rechtsbeziehung ›   Öffentlich-rechtlich   Auszubildender ‹  Partner der           ›  Auszubildender und und Ausbilder      Rechtsbeziehung   Ausbider Staat bzw. Kammer   Arbeitgericht   ‹   Zuständiges Gericht ›  Verwaltungsgericht                                im Streitfall   gleichranig        ‹   Rechtsverhälniss  ›   Rechtsvorschriften sind                                 der Partner               übergeordnet                                                                   
  • Beschreiben Sie, welche Vorgehensweise zur Beruteilung von arbeitsrechlichen Fragestellungen sinnvoll ist! Vorhandenen Rechtsquellen und -normen in der korrekten Reihenfolge zu beachten. Mit wenigen Ausnahmen sind dabei foglende Regeln zu berücksichtigen: Gesetzesrecht geht vor Vertragsrecht Bundesrecht geht vor Landesrecht Ranghöheres Recht geht vor rangniedrigerem Recht Beim Zusammentreffen von zwei gleichrangigen Vorschriften werden folgende Regeln berücksichtigt: Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht oder Arbeitsrech muss dem Sachverhalt gerecht werden   1) Ausbildnungsvertrag prüfen  2) Betriebsvereinbarunge prüfen 3) Tarivfertrag prüfen 4) Satzungen und Richlinien der Kammer prüfen 5) Rechtsornung z.B. Ausbildungsordnung prüfen 6) Gesetze,z.B. Berufsbildungsgesetze prüfen 7.) Richterliche, z.B. Urteile des Bundesarbeitsgericht prüfen.  
  • Erläutern Sie, welche Folgen Streitigkeiten und Verstöße im Berufsbildungsrecht haben können! Rechtsteitigkeiten  im Berufsausbildungsverhältnis                       Meinungsverschiedenheiten im privatrechtlichem Bereich                 öffentlich-rechlichen Bereich ↓            ↓              ↓                            ↓            ↓              ↓ Schlichtungsausschuss der Kammer ( zwingend!!)                  ↓            ↓              ↓ ↓             ↓              ↓ Arbeitsgericht                                     Verwaltungsgericht Weiterhin muss beachtet werden, dass Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder Verornungen gemäß §102 BBiG zusätzlich als Ornungswiednigkeiten mit hohen Bußgelden bestraft werden können.