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Schuldrecht (Fach) / 1. Grundlagen (Lektion)
Grundlagen
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- Begriff des Schuldverhätnisses § 241 Abs 1 = das rechtliche Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, aufgrund dessen der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann