Schuldrecht (Fach) / 1. Grundlagen (Lektion)

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Grundlagen

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Begriff des Schuldverhätnisses § 241 Abs 1 = das rechtliche Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, aufgrund dessen der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann