Strafrecht (Fach) / Definitionen 2. Semester (Lektion)
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Vorlesungsgliederung: Delikte gegen das Eigentum Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Versuch und Rücktritt Beteiligung mehrerer an einer Straftat Unterlassungsdelikte Straftaten gegen die persönliche Freiheit Die Konkurrenzlehre
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- fremd Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
- beweglich Beweglich ist eine Sache dann, wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann.
- Sache Eine Sache ist nach § 90 BGB jeder körperliche Gegenstand
- Wegnahme Bruch fremden und Begründung neuen (nicht notwendig eigenen) Gewahrsams an der Sache
- Gewahrsam Gewahrsam ordnet einer Person die Verfügungsgewalt über eine Sache zu.
- Gewahrsamsbruch Die tatsächliche Sachherrschaft des bisherigen Gewahrsamsinhabers wird gegen dessen Willen oder zumindest ohne sein Einverständnis aufgehoben.
- Begründung neuen Gewahrsams Unter der Begründung neuen Gewahrsams ist die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft durch den Täter dergestalt zu verstehen, dass 1. ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse entgegenstehen ...
- Aneignung Anmaßung einer eigentümerähnlichen Verfügungsmacht
- Enteignung Enteignung ist der dauerhafte faktische Ausschluss des Eigentümers aus seiner Eigentümerposition.
- Rechtswidrigkeit der Zueignung Wenn die Zueignung objektiv im Widerspruch zur Eigentumsordnung steht.