Steuern (Fach) / Steuern/Einkommensteuer (Lektion)

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Was sind Steuern? Abgrenzung Einkommensteuer = Was ist das, wie wird diese Steuer berechnet usw.

Diese Lektion wurde von nadinebuchmann erstellt.

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  • Erläutern Sie was Steuern darstellen! Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Die Geldleistungen müssen von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt werden. Die Geldleistungen müssen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Ziel von Einnahmen: Hauptzweck (Deckung des Finanzbedarfs) und/oder Nebenzweck (z.B. Konsumlenkung durch Tabak- oder Alkoholsteuer). Die Geldleistungen müssen allen auferlegt werden, die eine Leistung in Anspruch nehmen an denen die Leistungspflicht (Steuern) knüpft.
  • Nennen Sie Beispiele für Bundessteuern!! Mineralölsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Versicherungssteuer, Zölle, Solidaritätszuschlag, Kfz-Steuer
  • Nennen Sie Beispiele für Landessteuern!! Biersteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer
  • Nennen Sie Beispiele für Gemeindesteuern!! Gewerbe-, Hunde- und Grundsteuer
  • Wie werden Steuern nach der Ertragshoheit eingeteilt? Steuern werden nach Bund-, Land- und Gemeindesteuern eingeteilt, die den genannten Gebietskörperschaften in voller Höhe alleine zufließen und andererseits die diesen Gebietskörperschaften nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel gemeinschaftlich zufließen (=Gemeinschaftsteuern).
  • Nach welchen Merkmalen werden Steuern eingeteilt? Einteilung nach Ertragshoheit, Überwälzbarkeit, Gegenstand der Besteuerung und nach der Erhebungsform
  • Steuern werden unteranderem nach der Überwälzbareit eingeteilt, also in indirekte und direkte Steuern. Erklären Sie die Unterschiede zwischen direkte und indirekte Steuern + jeweils zwei Beispielen!! Bei der direkten Steuer sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch, Beispiel: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Bei der indirekten Steuer sind Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch, Beispiel: Umsatzsteuer und Tabaksteuer
  • Nennen Sie die Merkmale der Einkommensteuer! Die ESt wird von allen natürlichen Menschen erhoben, die ein zu versteuerndes Einkommen bezogen haben. Die ESt ist eine direkte Steuer Die ESt wird für ein Kalenderjahr erhoben Die ESt kann als einzeln oder zusammen (bei Eheleuten) veranlagt werden Die ESt ist eine Gemeinschaftsteuer
  • Wer ist nach § 1 Abs. Satz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?? Alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 6 Monate) haben.
  • Wer kommt laut ESt-Bestimmung zur Einzelveranlagung in Betracht? ledige Steuerpflichtige verwitwete Steuerpflichtige geschiedene Steuerpflichtige Ehegatten, bei denen einer oder beide nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist bzw. sind Ehegatten, die dauernd getrennt leben
  • Veranlagung von Ehegatten Um das Wahlrecht ausüben zu können müssen welche Voraussetzungen erfüllt sein? Es muss sich um Ehegatten handeln Beide müssen unbeschränkt steuerpflichtig sein Beide Ehegatten dürfen nicht dauernd getrennt leben  
  • Nennen Sie die Einkünfte die einkommensteuerpflichtig sind Einfünfte aus: Land- und Forstwirschaft Gewerbebetrieb selbständige Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte
  • Welche Einkünfte gehören zu den Gewinneinkünften und welche zu den Überschusseinkünften?? Gewinneinkünften: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit   Überschusseinkünfte: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte
  • Einnahmen werden in steuerbare und nicht steuerbare Einnahmen unterteilt. Nennen Sie nicht steuerbare Einnahmen! Lotto-, Toto- und Renngewinne Schenkungen und Erbschaften Einnahmen aus Liebhaberei (Hobby)
  • Es gibt steuerbare Einnahmen, diese werden eingeteilt in steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen. Nennen Sie 6 Beispiele für steuerfreie Einnahmen!!! Arbeistlosengeld Mutterschaftsgeld Trinkgelder Wohngeld Reisekostenvergütungen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher ...
  • Nennen Sie 6 Beispiele für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben die unter §4 Abs. 5 EStG anfallen!! Aufwendungen für Geschenke, die insgesamt 35€ nicht übersteigen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (70 % abzugsfähig) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung Von einem Gericht oder Behörde festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder Aufwendungen für Jagd Mehraufwendungen für Verpflegung  
  • Was sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Werbungskosten?? Nennen Sie drei Beispiele!! Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Beiträge zu Berufsständen Aufwendungen für Arbeitsmittel Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
  • Wie wirken sich Aufwendungen für die Lebensführung auf die zu ermittelnen Einkünfte aus?? Aufwendungen für die Lebensführung wie für Kleidung, Ernährung, Wohnung uvm. werden bei der Ermittlung der Einkünfte nicht berücksichtigt.
  • Bei der Ermittlung der Gewinneinkünfte unterscheidet das EStG zwei Gewinnermittlungsmethoden, nennen Sie diese und erläutern Sie beide!!! Betriebsvermögensvergleich; Steuerpflichtige, die verpflichtet sind Bücher zu führen und Abschlüsse machen müssen ihren Gewinn durch Betriebsver- mögensvergleich ermitteln z.B. bei Gewerbebetrieben. Überschussrechnung; Steuerpflichtige, die nicht verpflichtet sind Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen z.B. Selbstständige
  • Welche Bedeutung hat das Wirtschaftsjahr für die Ermittlung der ESt? Das WJ ist wichtig, um für diesen festgelegten Zeitraum den Gewinn zu ermitteln. Das WJ umfasst grundsätzlich einen Zeitraum von zwölf Monaten. Das WJ kann, muss aber nicht mit dem KJ übereinstimmen.  
  • Im welchem Zeitraum liegt das WJ bei Land- und Forstwirten?? Wie wird der Gewinn ermittelt?? Das WJ liegt in dem Zeitraum vom 01.07. bis 30.06. Der Gewinn wird folgendermaßen ermittelt: 2011/2012 = 60.000 €                                                                    2012/2013 = 40.000 € 50 % des Gewinns aus 2011/2012 = 30.000 €                                            50 % des Gewinns aus 2012/2013 = 20.000 € Gewinn 2012                                = 50.000 €  
  • Wie lautet das WJ bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist?? Das WJ ist der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Das WJ kann ein kalendergleiches oder ein kalenderjahrabweichendes Wirtschaftsjahr sein. Die Umstellung Bedarf der Zustimmung des Finanzamtes  
  • Mit welcher Methode werden die Überschusseinkünfte ermittelt und erläutern Sie die Methode zur Ermittlung!!! Mit der Überschussermittlungsmethode. Diese Methode gilt für alle Überschusseinkünfte. Der Überschussermittlungszeitraum ist stets das Kalenderjahr.      Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahrs bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zeitpunkt des Zuflusses = wenn der Steuerpflichtige wirtschaftlich über die Einnahmen verfügt. Ausgaben (Werbungskosten) sind für das KJ abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Zeitpunkt des Abflusses = In dem der Geldwert aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abgeflossen ist.