CMR (Fach) / CMR (Lektion)
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Internationaler Straßengüterverkehr
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- CMR - Bedeutung - Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr .
- CMR - Geltungsbereich Zwingend im internationalen Straßengüterverkehr auf der gesamten Beförderungsstrecke Gemischter Verkehr: Bei komb. Verkehr nur wenn nicht umgeladen wird bzw. nur dann wenn das komplette beladene Fahrzeug den Verkehrsträger wechselt.
- CMR - Haftung für andere Personen Frachtführer haftet für alle eingesetzten Personen, als hätte er die Handlung selber durchgeführt. .
- CMR - Frachtbrief - bestätigt den Inhalt und Abschluss des Frachtvertrages (Konsensualvertrag) - Beweisurkunde (Absender und Frachtführer unterschreiben) - 3 Originalausfertigungen: die erste erhält der Absender, die zweite begleitet die Sendung, die dritte ist für den Frachtführer. - es gibt keinen Frachtbriefzwang
- CMR - Frachtbrief (wichtige Inhalte) 1. Ort und Tag der Ausstellung 2. Name und Anschrift der Beteiligten 3. Stelle und Tag der Übernahme des Gutes und Ablieferstelle 4. Bezeichnung der Art des Gutes und der Verpackung 5. Anzahl, Zeichen und Nummern 6. Rohgewicht oder Menge des Gutes 7. Beförderungskosten 8. Weisungen für Behandlungen des Gutes 9. Hinweis, dass CMR zwingend ist, auch wenn andere Abmachungen getroffen wurden
- CMR - Frachtführerpflichten bei Übernahme - Überprüfen der Anzahl, Zeichen, Nummern, des äußeren Zustands des Gutes und der Verpackung - Vorbehalte sind im Frachtbrief einzutragen und zu begründen Be- und Entladen sind nicht geregelt, im Zweifel sind Absender und Empfänger verantwortlich.
- CMR - Übergabepflicht des Absenders gegenüber dem Frachtführer Der Absender hat dem Frachtführer alle Begleitpapiere zur Verfügung zu stellen, die er zur ordnungsgemäßen Durchführung des Transportes benötigt. .
- Rechte des Frachtführers bei Ablieferungs- und Beförderhindernisse Ist die Erfüllung des Vertrages nicht möglich, so hat der Frachtführer das Recht: - die Güter auszuladen und zu verwahren (einlagern), damit ist der Frachtvertrag erfüllt und der Absender muss das vereinbarte Entgelt zahlen. - ohne weitere Weisungen verderbliche Güter verkaufen - Kosten durch Weisungen in Rechnung zu stellen
- CMR - Haftung des Frachtführers Frachtführer haftet für: - Verlust oder Beschädigung: 8,33 SZR / kg Rohgewicht - Lieferfristüberschreitung: max. 1-facher Frachtersatz - Nachnahmeschaden: max. in Höhe der Nachnahme
- Haftungsausschluss des Frachtführers - Schaden entsteht durch Verschulden des Verfügungsberechtigten (fehlerhafte Dokumentation) - Schaden entsteht durch Weisung des Verfügungsberechtigten (Wartezeit durch Umverfügung) - Schäden haben ihre Ursache in besonderen Mängeln des Gutes (Rost durch Lackierschäden) Frachtführer muss die Ursache des Schadens beweisen!
- CMR - Haftungserhöhung - Lieferwertangabe: Angabe des Lieferwertes im Frachtbrief führt zur Erhöhung der Haftung des Frachtführers bis zum eingetragenen Betrag (nur für Güterschäden) - Interesse an der Lieferung: Ein nachgewiesener Schaden, vornehmlich Güterfolge- und reine Vermögensschäden, wird bis zum angegebenen Betrag vom Frachtführer getragen. ALLE Haftungsbeschränkungen sind durch Haftungserhöhungen aufgehoben!