Recht (Fach) / Öffentliches Recht (Teil 3) (Lektion)

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Öffentliches Rehct

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  • Inhalte des GG Präambel 1. Grundrechte 2. Bund und Länder 7. Gesetzgebung des Bundes
  • Änderbarkeit von Grundrechten (4) ja, aber beschwerlich Änderung nach Art 79 mit 2/3 Mehrheit im BR und BT Ewigkeitsklausel: Art.1 und 20 unveränderlich nur durch neue Verfassung; GG verliert Wesensgehalt
  • Überblick über das Öffentliche Recht Internationales (zwischenstaatliches) Recht Völkerrecht Europarecht Nationales (innerstaatliches) Recht Staats-/ und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht: - Allgemeiner Teil (VwVfG, VwGO)                                ...
  • Bundesstaat (4) Gliedstaaten, Gesamtstaat Homogenitätsprinzip Bundestreue Trennung von Organisation und Aufgaben
  • Republik (2) Ausschluss der Monarchie Bundespräsident als Staatsoberhaupt
  • Demokratie (4) alles Staatsgewalt geht vom Volke aus (parlamentarische Demokratie) repräsentative Demokratie Mehrheitsprinzip Wahlrechtsgrundsätze
  • Sozialstaat (2) soziale Sicherung (Daseinsvorsorge) soziale Gerechtigkeit
  • Rechtsstaat (9) Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns Menschen-/Grundrechte Rückwirkungsverbot Gewaltenteilung Normenhierarchie Verhältnismäßigkeitsprinzip Bestimmtheit Rechtssicherheit Rechtsschutzgarantie ...
  • Umweltschutz (1) Schutz der natürlichen Lebensgrundlage
  • Staatstrukturprinzipien (6) Bundesstaat Republik Demokratie Sozialstaat Rechtsstaat Umweltschutz
  • Staatsorgane (4) Bundestag Bundesrat Bundespräsident Bundesregierung
  • Bundestag (6) Mitglieder vom Volk gewählt Immunität und Indemnität Erlass von Gesetzen Wahl und Abberufung des Bundeskanzlers Kontrolle der Regierung Legislative
  • Bundesrat (3) Mitglieder der Landesregierungen der einzelnen Bundesländer Mitwirkung bei Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes Legislative
  • Bundespräsident (3) vertritt die BR nach außen Gegenzeichnung, Ausfertigung, Verkündung der Gesetze Ernennung und Entlassung der Bundesminister
  • Bundesregierung (4) Mitglieder: Bundeskanzler und die auf seinen Vorschlag hin vom Bundespräsidenten ernannten Bundesminister Ausführung der Gesetze Recht zur Gesetzesinitiative Exekutive
  • Bundesgesetzgebungsverfahren (6+1) Gesetzgebungskompetenz: Länder Gesetzesvorlage (Initiative): Bundesregierung Beratung des Entwurfs (Lesungen) Bundestag Bundesrat Gegenzeichnung durch Kanzler/Minister und Ausfertigung durch Bundespräsidenten ...
  • Funktionen der Grundrechte (2x2) Unterscheidung Freiheitsrechte / Gleichheitsrechte Jedermanns-Rechte / Bürgerrechte Funktionen Abwehrrechte gegen den Staat (vertikaler Schutz) objektive Werteordnung (mittelbar horizontal)
  • Merkmale des Verwaltungsakts (5) Maßnahme einer Behörde öffentlich-rechtlich (Über-/Unterordnungsverhältnis) Regelung (Rechtsfolge) Einzelfall (konkret-individuell vs. Norm: abstrakt-generell                  Allgemeingeltung: ...