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Recht (Fach) / Teil 1 (Lektion)

Einführung in die deutsche Rechtsordnung

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  • Rechtsquellen Geschriebenes Recht positives, kodifiziertes Recht formal verabschiedet Völkerrecht, Europarecht (formelles, Parlaments-) Gesetz materielles Gesetz: Rechtsverordnung, Satzung Ungeschriebenes Recht Naturrecht Gewohnheitsrecht Richterrecht (Fortbildung von bestehendem Recht)
  • Verhältnis von Rechtsquellen/Normenhierarchie Internationales Recht Völkerrecht Europarecht Bundesrecht Bundesverfassungsrecht / GG formelles Bundesgesetz materielles Bundesrecht Landesrecht Landesverfassungsrecht formelles Landesgesetz materielles Landesrecht
  • Anwendungsvorrang ? Internationales Recht vor Bundesrecht (kein Geltungsvorrang) Art 23ff GG Bundesrecht vor Landesrecht Art. 31 GG
  • Subsumtionstechnik (5) Auffinden der passenden Rechtsform Ermittlung der zu prüfenden TBM Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltsausschnitts Subsumtion: - Fassen des SV unter jeweilige TBM                       - Konkretisierung der TBM durch Definition                       - Auslegung der Norm Ergebnis: Rechtsfolge ja oder nein
  • Gutachtenstil (5) Prüfungsobersatz (Konjunktiv): Benennung der Rechtsnorm, die in Fallfrage begehrte Rechtsfolge liefert (wer-was-von wem-woraus) Tatbestandsmerkmale: Anspruchsvoraussetzungen Definition: Umschreibung der TBM Subsumtion: Fassen des SV unter die TBM Ergebnis
  • Grammatische Auslegung (4)   Auslegung nach dem Wortsinn nach allgemeinem oder besonderem Sprachgebrauch Ausgangspunkt und Grenze jeder Auslegung keine Interpretation  
  • Analogie (5) Voraussetzungen (4) Übertragung von gegebener gesetzlicher Regelung auf einen ähnlichen, vom Gesetz nicht geregelten Tatbestand Ausfüllen von Gesetzeslücken auf Grundlage des Gesetzes Erweiterung einer Norm nicht gemäß sondern entsprechend einer Norm in jedem Rechtsgebiet möglich, bis auf Strafrecht Voraussetzungen: kein spezielles Analogie-/Rückwirkungsverbot planwidrige, unbeabsichtigte Rechtslücke Vergleichbarkeit des Sachverhalts in allen maßgeblichen Punkten analogiefähige Einzelvorschrift oder allgemeine Rechtsprinzipien
  • Teleologische Reduktion (3) Gegenteil der Analogie: Gesetzestext ist planwidrig zu weit geraten Rechtsfolge der Norm wird nicht angewendet, obwohl Wortsinn der Norm SV erfassen würde z.B. Selbstmord kein Totschlag
  • Systematische Auslegung (4) Gesamtwürdigung des gesetzlichen Kontexts vertikale (Norm davor, dahinter) und horizontal (Norm selbst) Einheits und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung Erst-Recht und Umkehrschluss
  • Historische Auslegung (4) Ermittlung der Motive des historischen Gesetzgebers Anhaltspunkte aus Gesetzgebungsmaterialien Begründungen, Protokolle, Drucksachen genetische, authentische Auslegung vor dem Hintergrund vorheriger Rechtsnormen
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  • Teleologische Auslgegung (4) Orientierung am Sinn und Zweck der Norm wichtigste Auslegung Vorrang objektiver vor subjektiver Auslegung Gefahr rein politisch-weltanschaulicher Auslegung