Recht (Fach) / Auslegung von Rechtsnormen (Lektion)

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  • Grammatische Auslegung =Auslegung nach dem Wortsinn, Erfassen der Bedeutung eines Ausrucks nach dem allgemeinen oder besonderen (Fach-)Sprachgebrauch, empirische Ermittlung der möglichen Bedeutung(en) (Duden,etc.) [Formulierungen ...
  • Systematische Auslegung =Gesamtwürdigung des gesetzlichen Kontextes (vertikal und horizontal) "Einheit der Rechtsordnung",d.h.sachlogische Strukturen und Widerspruchsfreiheit, insb.verfassungskonforme Auslegung ->Erst-Recht-Schluss ...
  • Historische Auslegung =Ermittlung der Motive, ggf.bekundeter Wille des (historischen) Gesetzgebers unter Beachtung der Normvorstellungen der beteiligten Personen - genetische (entstehungsgeschichtliche),authentische Auslegung ...
  • Teleologische Auslegung =Orientierun am telos=Sinn und Zweck der Vorschrift (ratio legis) Vorrang objektiver vor subjektiver Auslegung (BVerfG) unabdingbar, da Recht Sollens-Sätze aufstellt; wichtigste Methode aber: Gefahr ...
  • Analogie =Übertragung der für einen Tatbestand im Gesetz gegebenen Regeln auf einen vom Gesetz nicht geregelten, ähnlichen Tatbestand ->Ausfüllung von Gesetzeslücken (wenn Wortlautgrenze überschritten) auf ...
  • Teleologische Reduktion =Gegenteil der Analogie: Gesetztestext ist planwidrig zu weit geraten, es fehlt eine einschränkende bzw. Ausnahmeklausel ->Rechtsfolge einer Norm nicht angewendet, obwohl der Wortsinn der Norm den Sachverhalt ...